Bitte um Hilfe für junge Mutter mit Baby und Kind

BITTE um Hilfe für junge Mutter mit Baby und Kind

Mission will mit Spielsachen, Baby-Kleidung, Baby-Nahrung und Geschenken einer jungen und alleinerziehenden Mutter mit Baby und Kind in Berlin nach einer Notlage helfen – Bitte um Solidarität und Hilfe

von Andreas Klamm – Sabaot

London/Berlin. 3. Dezember 2009. Nach dem die im September 2009 junge, schwangere Mutter Natalie F. (24) mit ihrer 3jährigen Tochter unverschuldet in Not geraten ist, ist es DANK edler Spender gelungen, die junge Mutter Natalie und ihre 3jährige Tochter ohne Geld mittels Flug bei der British Airways (BA) am 14. Oktober nach Berlin reisen zu lassen.

Die junge Mutter hat am 24. Oktober ihr Baby geboren. In Berlin kam eine zweite Tochter zur Welt. Natalie ist jetzt alleinerziehende zweifache Mutter eines Baby´s und eines Klein-Kindes.

Die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland (http://www.johnbaptistmission.de.be, http://www.johnbaptistmission.wordpress.com) und das im Jahr 2006 gegründete Projekt REGIONALHILFE . de (http://www.regionalhilfe.wordpress.com, http://www.regionalhilfe.de.be) bitten jetzt um freundliche Unterstützung für die Mutter, ihr Baby und ihre Tochter in Berlin.

Weitere und ausführliche Informationen sind zu finden bei http://1984natalie.wordpress.com und bei http://1984natalie.de.be .

Die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo, versucht schnell, unbürokratisch und unkompliziert Hilfen an die junge Mutter mit zwei Klein-Kindern (seit 29. September 2009) zu vermitteln. Die Mission ist finanziell in Notlage in Folge des Hilfs-Einsatzes geraten. Die Mission erhält KEINE Kirchen-Steuern. Alle Hilfs-Dienste werden nur von Spenden finanziert. Im Rahmen der Hilfeleistung sind schon für Auslands-Gespräche nach Nassau in Bahamas 170 Euro Kosten (Rechnungen der Deutschen Telekom könnnen vorgelegt werden) für Fern-Gespräche entstanden und für weitere Hilfs-Dienste rund 40 Euro für Fax-Sendungen und Anschluss-Gebühren. Wie die enstandenen Kosten bezahlt werden können ist noch nicht bekannt.

Wer kann und will einer jungen Mutter mit zwei Kindern helfen?

Wer der jungen Mutter, Baby und Kind, etwa mit Spielsachen, Baby-Kleidung, Baby-Nahrung, praktische Sach-Spenden für die junge alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern, Wohnungs-Ausstattung und Wohnung-Suche in Berlin helfen möchte, wird gebeten mit einem kleinen Begleit-Schreiben, Sach-Spenden an folgende Adresse zu senden:

John Baptist Mission of Togo
Vertretung für Deutschland
Postfach 11 13

D 67137 Neuhofen

Telefon: 06236 416 802
email: kontakt@radiotvinfo.org – für Anfragen mittels email

Alle eingehenden Sach-Spenden für die junge Mutter mit ihren zwei Klein-Kindern werden an die Mutter nach Berlin weiter geleitet. Die NACHWEISE hierüber werden veröffentlicht.

Neue Erkenntnisse zur Notlage: Schwangere Berlinerin in Urlaub geriet in Not

Neue Erkenntnisse zur Notlage:

Schwangere Berlinerin in Urlaub geriet in Not

Notlage, Obdachlosigkeit und Erkrankung der jungen Mutter mit 3jähriger Tochter in Nassau in Bahamas wären möglicherweise verhinderbar gewesen – Ehemann hatte eigenen Angaben zufolge am 7. August einen Unfall

Von Andreas Klamm – Sabaot

New York (U.S.A.) / Nassau (Bahamas)/ Berlin. 28. November 2009. Die junge schwangere Natalie F. (24) ist hochschwanger mit ihrer 3jährigen Tochter in Not geraten, wo andere auf Glück und Freude in einem Urlaubs-Paradies hoffen – in Nassau in Bahamas in der Karibik (wir berichteten bereits mehrfach).

Die Notlage der jungen Mutter, die offiziell bekannt bereits am 29. September 2009 in schwerer Not, im 7ten Monat schwanger und mit ihrer 3jährigen Tochter, obdachlos und krank in Nassau in Bahamas war, wurde durch einen Mitarbeiter der Deutschen Botschaft am 1. Oktober 2009 schriftlich bestätigt als „NOTLAGE“.

Das Foto No. 1 und Foto No. 2 stammt aus den Archiven der jungen Familie, der jungen Mutter Natalie F. Und ihrem Ehemann aus besseren Tagen. Im Foto No. 3. das mit freundlicher Genehmigung von RTL Fernsehen New York City veröffentlicht wird, sind Mutter und Kind zu sehen, in den Tagen, in denen es Mutter und Kind nicht gut ging in Nassau in Bahamas. Fotos: ntjj / RTL Television New York

Was die Kollegen und Kolleginnen, am 5. Oktober als der Beitrag für die Zeitung BERLINER KURIER geschrieben wurde und die junge Natalie mit ihrer 3jährigen Tochter noch nicht wissen konnten, der Ehegatte hat, eigenen Angaben zufolge, seine Ehefrau nicht im Stich gelassen.

Am 6. Juli 2009 kehrte er nicht mehr zu seiner Ehefrau zurück, weil er durch äußere Umstände gezwungen wurde Nassau in Bahamas zu verlassen. Die Miete wurde durch den Ehemann für die Ehefrau bis Anfang September 2009 bezahlt, teilte der Ehemann mit.  Danach ist die Ehefrau in Not geraten, weil die Miete möglicherweise nicht weitergeleitet wurde oder eine Weiterleitung nicht mehr möglich war.

Der Ehemann der jungen Frau, die am 24. Oktober 2009 ihre zweite Tochter in Berlin zur Welt gebracht hat, meldete sich am 27. Oktober bei der internationalen John Baptist Mission of Togo und teilte mit, dass er am 7. August 2009 einen Unfall hatte. Aufgrund seiner Beschreibungen wird vermutet, dass er eine schwere Amputations-Verletzung erlitten hat.  Über den Unfall hatten bereits zuvor mehrere andere Zeugen berichtet. Nach Informationen des Ehemanns wurde möglicherweise das gemeinsame Konto des Ehepaares von einem Landeskriminalamt (LKA) gesperrt, möglicherweise mit der Intention die „Flucht“ des Ehemanns zu beenden. Denn ohne Geld sind in der Regel keine Reisen oder die Fortsetzung von Reisen möglich.

Sollten die Informationen des Ehemannes stimmen, dann konnte dieser die Miete in Nassau in Bahamas nicht mehr bezahlen und die Notlage der Ehefrau könnte in der Folge einer Sperrung des gemeinsamen Kontos durch Behörden in Deutschland entstanden sein, was eine Vermutung oder auch eine Spekulation ist, da es zu solchen brisanten Vermutungen keine offiziellen Auskünfte deutscher Ermittlungs-Behörden gibt.

In einem Bericht des Fernseh-Magazines „RTL Explosiv“ am 23. Oktober 2009 bestätigte jedoch der Presse-Sprecher der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Staatsanwalt Johannes Mocken, dass Hans-Jürgen F. (45) möglicherweise in zwei laufenden Haupt-Verfahren gesucht werde und mehr als 20 Einträge im Bundeszentral-Register habe.

Hans-Jürgen Rolf F. bestätigte auf Anfrage gegenüber dem internationalen  MJB Education Media Network, dass er mehr als 25 Einträge im  Bundeszentral-Register habe.

Die Ehefrau Natalie (24) und die 3jährige Tochter sind dennoch definitiv unverschuldet in eine Notlage geraten, da eine Sippen-Haftung (das meint die Haftung einer ganzen Familie oder Gruppe aufgrund möglicher Vergehen eines Mitgliedes einer Familie) verboten ist.

Die junge Mutter mit ihrem kleinen Baby und ihrer 3jährigen Tochter haben Anspruch auf Hilfe durch die Gemeinschaft um ein freies und unabhängiges Lebenohne Ängeste und Not führen zu können.

Der Ehemann teilte an die John Baptist Mission of Togo mit, dass er nicht nach Deutschland reisen kann und auch nicht plant nach Deutschland zu segeln. Über die Kontakt-Aufnahme mit der John Baptist Mission of Togo wurde bereits Ende Oktober schriftlich die Vermisstenstelle des Landeskriminalamtes (LKA) in Berlin informiert. Dort hatte die internationale jüdisch-christliche Mission auch eine Vermissten-Anzeige eingereicht, nach dem der Ehemann seit rund drei Monaten als „vermisst“ gelten musste.

Ein Sprecher der internationalen jüdischen-christlichen John Baptist Mission of Togo erklärte: „Es wäre nicht das erste Mal, dass ein möglicherweise von der Polizei gesuchter Mensch gleichzeitig auch vermisst sein kann. Es gibt sogar von der Polizei gesuchte Menschen, die in Notlagen oder in Unfälle verwickelt werden. Diese und ähnliche Ereignisse sind auch bei der Polizei und dem Landeskriminalamt nicht unbekannt. Medizinsich beschrieben: Ein Mensch kann an einer Erkältung erkranken und sich dennoch auch ein Bein brechen. Es sind mehrere Erkrankungen zur gleichen Zeit möglich um ein Beispiel aus Pflege und Medizin zu geben. Beide oder mehrere Dinge sind möglich. Die Mission hat keinen Grund an den Angaben der Ehefrau zu zweifeln. Beides ist möglich: Eine Flucht und ein Vermisstwerden.  Deshalb wurde von der Mission Anfang Oktober eine Vermissten-Anzeige bei der Vermisstenstelle des Landeskriminalamtes (LKA) in Berlin erstattet. Wir glauben, dass mit der Meldung der Ehefrau an die Botschaft, normalerweise die Botschaft als deutsche Behörde bei der Polizei ordnungsgemäß hätte eine Vermissten-Anzeige  erstatten müssen. Weshalb dies nicht geschehen ist, muss sicher untersucht werden. Wir glauben auch, dass die Notlage, Erkrankung und Obdachlosigkeit einer jungen schwangeren Frau und Mutter und eines 3jährigen Kindes definitiv verhinderbar waren – wäre richtig  von deutschen Behörden gehandelt worden. Vermutlich wurde allerdings den Angaben der jungen Mutter und Frau in Not mit einer 3jähriger Tochter kein Glauben geschenkt.

Wenn der Ehemann von der Polizei gesucht wird, wollen wir den deutschen Behörden nicht das Recht absprechen, Massnahmen zur Beendigung einer Flucht einzuleiten. Doch bei solchen Massnahmen dürfen grundsätzlich nicht schwangere, unschuldige Mütter und 3jährige Kinder in Lebensgefahr gebracht werden. Diese Ereignisse müssen geprüft und untersucht werden.“

Diese Informationen waren mit der Veröffentlichung des Beitrags am 5. Oktober 2009 bei der Zeitung Berliner Kurier und auch bei John Baptist Mission of Togo, dem MJB Education Media Network und bei beim internationalen Medien-Projekt für die Menschenrechte „Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters“ (www.radiotvinfo.org) noch NICHT bekannt.

Die in Berlin erscheinende Zeitung  BERLINER KURER hat am 5. Oktober 2009  folgenden Beitrag mit Informationen veröffentlicht, von denen wir heute sehr sicher sein können, dass die Ehefrau, Rettungs-Kräfte und Journalisten nicht informiert sein konnten, weil diese Informationen erst nach dem 27. Oktober 2009 bekannt wurden:

“Nassau / Bahams. Das tropische Traumziel wurde für die hochschwangere Natalie F. (24) und ihr Töchterchen (3) aus Berlin zum Horror-Trip. Ihr Mann ließ sie dort nach einem Segeltörn ohne Geld sitzen. Verzweifelt bettelt nun Natalie:  Holt mich nach Hause !

Mit der „Freedom IV“ kreuzte die kleine Familie in den Atlantik. „Eigentlich wollten wir nur einen kleinen Segeltour machen.“, erzählt die erschöpfte junge Frau mit gepresster Stimme dem KURIER. „Dass mein Mann einfach abhaut, hätte ich nie gedacht.“. Fünf Jahre ist die Berlinerin mit Hans-Jürgen F. (45) verheiratet. Mein Mann hatte ein kleines Handwerksunternehmen.“.

Im vergangenen Jahr brach die Familie in Richtung Bahamas auf. Die verheißungsvolle große weite Welt wurde vor drei Monaten zur „Angst-Adresse“. „Mein Mann ließ uns hier bei einem Freund zurück. Seitdem habe ich nichts mehr von Hans-Jürgen gehört.“

Der Kontakt zu dem Freund besteht nicht mehr. Natalie F. lebt praktisch auf der Straße.

„Meine Tochter ist krank. Ich bettele für unser Essen, es regnet, wir schlafen in verlassenen Häusern in den Docks am Hafen.“ Dort wo täglich Kreuzfahrt-Schiffe anlegen und das malerische Nassau besichtigen, ist sie allein und hungrig. Natalie F. fleht: „Bitte lasst mich nach Hause kommen. Ich sorge mich um meine Kinder. Schon bei der letzten Schwangerschaft gab es Komplikationen.“

Ihr Mann ist vor drei Monaten verschwunden

Ist ihr Mann auf der Flucht vor den Behörden? Natalie F.: „Ich weiß es nicht.“. Schlecht sieht sie aus, blass, dunkle Ringe unter den Augen. Das aber beeindruckt den deutschen Honorarkonsul nicht. Ein Sprecher des Auswärtigen Amts in Berlin: „Wir prüfen den Fall zur Zeit. Allerdings können wir nur helfen, wenn wir sicher sind, dass Frau F. wirklich völlig mittellos ist.“

„Zu Verwandten oder Bekannten gibt es keine Kontakt mehr.“, sagt Natalie F. : „Es sind schlechte Verhältnisse aus denen ich komme. Ich habe niemanden, der mir helfen könnte.“ DÜBB, PDE”

Diese Informationen und dieser Beitrag ist in der gedruckten Ausgabe der Zeitung BERLINER KURIER erschienen.  Die Autoren, weitere Journalisten, Rettungskräfte, Helfer und Helferinnen konnten nicht über Informationen schreiben, die erst auf gezielte Anfrage des MBJ Education Media Network an den Ehemann bekannt wurden.

Ein Sprecher der Mission ergänzte: “Es ist richtig, dass wir uns große Sorge um Natalie, Baby TJ und die 3jährige Tochter JJ machen, die von der John Baptist Mission of Togo, vorrangig, erstrangig und an erster Stelle begleitet werden. Wir machen uns auch große Sorgen um den Ehemann und haben die Empfehlung an den Ehemann gemacht, dass dieser schnellstmöglichst ein Krankenhaus oder einen Arzt aufsucht. Wie der Ehemann mit dieser Empfehlung umgehen wird, können wir auf einer Entfernung von nahezu 5.000 Kilometer nicht einschätzen.”

Die junge Ehefrau mit ihrem Baby und einer 3jährigen Tochter, Journalisten und die beteiligten Rettungs-Kräfte mehrerer Hilfs-Organisationen, dazu zählen auch die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo, weitere Helfer und Helferinnen und edle Spender konnte jedoch nicht Anfang Oktober über Informationen berichten, die erst am 27. Oktober 2009 aufgrund einer Anfrage des internationalen MJB Education Media Network beim Ehemann, der sich immer noch im Ausland aufhält, bekannt geworden sind.

Die Behörden in Deutschland erteilen zur Zeit keine offiziellen Auskünfte und Informationen. Grundsätzlich können die Angaben und Informationen des Ehemannes nicht alle in Zweifel gezogen werden, wenn zunächst jetzt erst einmal von Vermutung und Spekulationen ausgegangen werden muss, die jedoch auch sehr wohl der Wahrheit entsprechen können, so traurig diese Informationen auch sein mögen.

Keinen Zweifel gibt es daran, dass die junge jetzt allein erziehende Mutter mit ihrem Baby und ihrer 3jährigen Tochter nach nationalen und internationalen Gesetzen definitv einen RECHTS-Anspruch auf die Hilfe durch die Gemeinschaft in Deutschland haben.

Die bestehende Notlage der junge Mutter, die damals noch in Nassau in Bahamas war, wurde am 1. Oktober 2009 durch einen Mitarbeiter der Deutschen Botschaft schriftlich bestätigt.

In einer spektakulären Hilfs- und Rettungs-Aktion ist es gelungen, die schwangere Mutter mit Baby und ihrer 3jährigen Tochter am 13. Oktober 2009 von Nassau in Bahamas über den Flughafen London nach Berlin-Tegel (TXL) fliegen zu lassen.

Nur 9 1/2 Tage nach der Ankunft der jungen Mutter in Berlin hat diese ihre 2te Tochter, früher als erwartet geboren. Natalie F. ist jetzt 2fache alleinerziehende Mutter eines Baby´s und einer 3ährigen Tochter JJ.  Sie sucht eine Wohnung in Berlin. Hinweise bitte an die Redaktion, email: aktuelles@radiotvinfo.org .

Aufgrund der sehr umfangreichen und komplexen Informations-Zusammenhänge sind weitere und ausführliche Informationen zu finden unter anderem bei www.johnbaptistmission.org und in einer Sonder-Publikation mit dem Titel “1984 Natalie And Children” bei http://www.1984natalie.wordpress.com .

Journalistische Grund-Prinzipien – Presse-Kodex für Journalisten:
“Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Offentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.”

Presse- und Medien-Anfragen:
John Baptist Mission of Togo
Vertretung für Deutschland
Vertretung für Groß Britannien
Postfach 11 13
D 67137 Neuhofen
Deutschland

International Social And Medical Outreach Team (ISMOT)
Liberty and Peace Now ! Human Rights Reporters
international media project for Human Rights
internationales Medien-Projekt für die Menschenrechte

MJB Mission News, ISSN 1999-8414,
internationales Nachrichten- und Mission-Magazin

Tel. 0 62 36 416 802
Tel./ Fax 03212 1249 320
Fax 001 503 212 6883
email: kontakt@radiotvinfo.org
email: andreasklamm@hotmail.com
www.johnbaptistmission.org

www.missionjb.org
http://our.homewithgod.com/johnbaptistmission
www.radiotvinfo.org
www.menschenrechtsreporter.blogspot.com

Auszüge aus den Gesetzen:

§ 323c, Strafgesetz-Buch
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Auszug aus dem Strafgesetz-Buch
Artikel 25, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Vereinte Nationen (UN, United Nations, www.un.org)

1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Artikel 6, Grundgesetz, Deutschland
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Im Artikel 12 der Landesverfassung von Berlin wird garantiert:
Artikel 12

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.
(2) Andere auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften haben Anspruch aufSchutz vor Diskriminierung.
(3) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
(4) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf
Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten
ihrem Erziehungsauftrag nicht nachkommen.
(5) Wer in häuslicher Gemeinschaft Kinder erzieht oder für andere sorgt, verdient
Förderung.
(6) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(7) Frauen und Männern ist es zu ermöglichen, Kindererziehung und häusliche
Pflegetätigkeit mit der Erwerbstätigkeit und der Teilnahme am öffentlichenLeben zu vereinbaren. Alleinerziehende Frauen und Männer, Frauen während
der Schwangerschaft und nach der Geburt haben Anspruch auf besonderen
Schutz im Arbeitsverhältnis.

Über die außergewöhnlichen Ereignisse und Notlage von Natalie, die noch bis 24. Oktober 2009 schwanger war und ihrer 3jähriger Tochter berichtete RTL Fernsehen am 23. Oktober 2009 im Fernseh-Magazin “Explosiv” und die Zeitung Berliner Kurier. Am 5. Oktober 2009 waren die Umstände, die zum plötzlichen Verschwinden des Ehemanns von Natalie F. in Nassau in Bahamas führten noch nicht bekannt.  Diese Informationen wurden erst auf Anfrage des internationalen MJB Education Media Network beim Ehemann bekannt. Der ursprüngliche Titel des Beitrages in der Zeitung BERLINER KURIER wurde daher von der Redaktion geändert. Der Ehemann befindet sich weiterhin im Ausland, lebt, doch er hatte am 7. August 2009 einen Unfall mit schweren Verletzungen.  Dennoch schreibt er, dass es ihm gut gehe.  Der Mann ist hart im Nehmen und hatte bereits in früheren Jahren mehrere schwere Verletzungen. Das Bild zeigt eine der vielen Medien-Dokumentationen zur Situation von Natalie und ihren beiden Töchtern.  Foto: MJB Education Network.

Das weitere Foto zeigt eine weitere Medien-Dokumentation der gedrukten Ausgabe der Zeitung Berliner Kurier vom 5. Oktober 2009. Anfang Oktober 2009 waren noch nicht die Informationen bekannt, die erst nach dem 27. Oktober 2009 bekannt geworden sind. Foto: MJB Education Media Network

Schwangere Natalie F. aus Berlin: Ehemann wurde nicht von den Haien gefressen

Schwangere Natalie F. aus Berlin:

Ehemann wurde nicht von den Haien gefressen

Hat Bordell-Besitzer David W. ein RTL-Fernseh-Team beschwindelt? Ehemann meldet sich bei der John Baptist Mission of Togo – „Ich vermisse meine Ehefrau und Tochter“ – Natalie war in einer Notlage – Weitere Zeugen bestätigen Notlage

Von Andreas Klamm – Sabaot

Nassau (Bahamas) / New York / Berlin. 1. November 2009. Überraschende Neuigkeiten und Informationen gibt es zu den Ereignissen und zur Geschichte zur schwangeren Natalie F. (24) und ihrer 3jährigen Tochter Jennifer. Die schwangere Mutter war mit ihrer 3jährigen Tochter in Nassau in Bahamas in eine Notlage geraten.
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Die hochschwangere Mutter Natalie F. (24) mit ihrer 3jährigen Tochter Jennifer kämpften in der Not in den Straßen von Bahamas um das Überleben. Foto: RTL Television, New York City, U.S.A. / Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung.

Zwei Tage nach der Ankunft der jungen Mutter am 14. Oktober 2009 am Flughafen in Berlin, meldete sich der Zeuge David W., ein nach Informationen von Zeugen, „krimineller Besitzer eines Bordells“ in Nassau in Bahamas bei internationalen Medien mit der Behauptung: „Natalie, die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien und der französisch-deutsche Journalist, Krankenpfleger, Rettungssanitäter und Missionar Andreas Klamm – Sabaot hätten einen so genannten „Nationalen Deutschland Betrug“ begangen.“ So wörtlich schrieb der Zeuge David W. „Natalie und ihre 3jährige Tochter seien am 8. Oktober nach Miami in die U.S.A geflogen und von den U.S.A. nach Deutschland.“

Noch am Wochenende (Freitag, 9. Oktober und Samstag 10. Oktober 2009) begleitete ein eigens aus New York City eingeflogenes Fernseh-Team von RTL die schwangere Mutter Natalie F. und ihre 3jährige Tochter in den Straßen von Nassau in Bahamas. Da die RTL Fernseh-Producerin Daniela Hoffmann aus New York City skeptisch war, recherchierte die journalistische Kollegin sehr intensiv. Als die Kollegin versucht mehr über die Docks in Nassau in Bahamas zu erfahren, gehen bei der John Baptist Mission of Togo plötzlich Telefonanrufe in Hilfe-Zentrum „International Social and Medical Outreach Team“ ein. Zeugen am Telefon aus Bahamas warnen: „Damit könnten die schwangere Mutter und ihr Kind und weitere Menschen in Gefahr geraten. Die Menschen in den Docks sind verunsichert. Polizisten trauen sich erst gar nicht in die Docks von Nassau in Bahamas.“

Jetzt wurde bekannt, dass David. W., offenbar die RTL-Fernseh-Produzentin Daniela Hoffmann, die eigens mit einem Fernseh-Team aus New York City (U.S.A.) nach Nassau in Bahamas reiste, möglicherweise angeschwindelt hat. Die im RTL-Magazin „Explosiv“ gezeigten Fernseh-Bilder sind, nach Informationen des Ehemannes Hans-Jürgen Rolf F., in einem Bordell des Zeugen David W. entstanden. Der Zeuge David W. teilte schriftlich mit, dass er Strafanzeige gegen die Geschädigten und Helfer, das meint unter anderem die John Baptist Mission of Togo, gegen den französisch-deutschen Journalisten, Krankenpfleger, Rettungssanitäter Andreas Klamm – Sabaot und gegen weitere Helfer bei der Royal Bahamas Police und bei der deutschen Polizei erstatten wolle.

Die internationale Mission betrachtet dies auch als einen Versuch der „Kriminalisierung von Einsatz- und Rettungs-Kräften und von staatlich geprüften Pflege-Fachkräften. Zum Rettungs-Einsatz für die schwangere Mutter mit ihrer 3jährigen Tochter, wurden mehr als 24 internationale Rettungs- und Hilfs-Organisationen um Hilfe-Leistung und Unterstützung gebeten, weil es ernste Anzeichen für eine ernste Gefährdung der Mutter, ihr Baby und das Kind gab und zudem auch eine bestätigte Notlage gab.“

Der Ehemann versicherte in der gezeigten Bordell-Anlage habe seine Ehefrau mit der 3jährigen Tochter nicht gewohnt. Die Angaben des Ehemannes bestätigten zuvor bereits drei weiteren Zeugen, die schriftlich mehrfach mitteilten: „Die in Not geratene schwangere Natalie F. und ihre 3jährige Tochter JJ. waren obdachlos, in Not und mussten um Hilfe bitten.“ Mehr als 100 weitere Zeugen soll es geben, die Natalie F. gesehen haben in der Zeit der Notlage.

Am 19. Oktober 2009 meldeten sich die Zeugen Peter Lange, ein armer Fischer und seine Bekannten Chris O`Brein und Willi Maccoke Waite und erklärten in einer schriftlichen Erklärung: “Gott ist mein Zeuge, die schwangere Mutter Natalie war obdachlos und musste in den Straßen von Bahamas um Essen und für Geld betteln.” Ab und an habe er Natalie mit ihrer Tochter auf seinem Fischer-Boot “Sham Tame” schlafen lassen. Dem international MJB Education Media Network gegenüber erklärten die Zeugen: “Sie dürfen unsere Namen weltweit in allen Medien veröffentlichen und in der Öffentlichkeit bekannt geben.”
Peter Lange erklärte: „Wir wissen, dass sich Hans in Canada (* = Ort wurde aus Sicherheitgründen von der Redaktion in einen anderen Ort geändert. Der echte Name des Ortes ist den Redaktionen und der Polizei in Berlin bekannt) befindet. Ein Sprecher der Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo erklärte zu den offenbar falschen Anschuldigungen gegenüber der schwangeren Mutter Natalie F., der Mission und dem Missions-Leiter Andreas Klamm – Sabaot: „Der Notruf von Natalie F. ging am 29. September 2009 bei der Vertretung für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien bei der internationalen Jüdischen-Christlichen John Baptist Mission of Togo, die im Dienst des Heiligen G-TTES von Israel und des HERRN Jesus Christus steht, ein. Die Angaben der Mutter, das meint die Notlage, wurden von Mitarbeitern des Auswärtigen Amtes bestätigt. Zudem fanden beim internationalen MJB Education Media Network, das der Mission im Hilfs-Einsatz zur Seite steht, mehrere Media Cross Checks statt. Die Notlage wurde auch dort mehrfach vom Auswärtigen Amt in Deutschland schriftlich bestätigt.

Der französisch-deutsche Journalist, Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Missionar und Missions-Leitung und die Vertretung für Groß Britannien und die Vertretung für Deutschland waren nach Paragraph 323 c des Strafgesetzbuches zur Hilfleleistung für die in Not geratene schwangere Mutter Natalie F. und ihre 3jährige Tochter verpflichtet. Die jetzt vorzeitig, eingetretene verfrühte Geburt ist vielmehr ein klares Anzeichen dafür, dass es keine Zeit zu verlieren gab. Die John Baptist Mission of Togo muss die ganz klar als nicht richtig erkennbaren falschen Anschuldigungen als Angriff auf eine internationale Jüdisch-Christliche Mission im Dienst für Israel und für G-TT werten. Mit den Angriffen werden wichtige Hilfs-Projekte für bis zu mehrere Tausend Menschen in Afrika und in Deutschland gefährdet. Daher müssen wir verteidigen, denn sonst wird in der Folge der falschen Anschuldigungen die wirtschaftliche Existenz für bis zu mehrere Tausend Kinder, Frauen und Männer in Deutschland und in Afrika möglicherweise vernichtet und wirtschaftliche Existenz-Vernichtung ist als eine ernste Bedrohung für bis zu mehrere Tausend Kinder und deren Eltern in Deutschland und in Afrika zu bewerten. Besonders schlimm sind die falschen Anschuldigungen, weil es sich auch um kranke Kinder in Deutschland handelt, die mit den Hilfs-Projekten unterstützt werden könnten.

Die Mission könne es nicht zulassen, dass Rettungs- und Hilfs-Kräfte für Hilfe-Leistung kriminalisiert werden, sonst müsse im Zuge der gesetzlichen Pflicht zur Gleichbehandlung jeder Feuerwehrmann, jede Krankenschwester und jeder Mitarbeiter des Rettungsdienstes für Rettungs- und Hilfs-Einsätze eine Strafanzeige bei einem Hilfs-Einsatz erhalten. Daher haben eine Missions-Leitung und der Gründer und Präsident der John Baptist Mission of Togo, Reverend und Evangelist Yawovi Nyonato, eine internationale und unabhängige Untersuchung der Ereignisse zur Notlage der schwangeren Mutter mit Kind bei den Vereinten Nationen beim U.N. General-Sekretär Ban Ki-moon in New York City beantragt.“

Die verzweifelte, schwangere Mutter Natalie F. erteilte nach ihrem Notruf an die Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo auch einen Auftrag den seit 6. Juli 2009 vermissten Ehemann zu suchen. Ein Sprecher der Mission erklärte: „Wir haben der jungen Frau keine Hoffnung auf eine erfolgreiche Suche nach dem Ehemann gemacht, da dieser möglicherweise auch mittels Haftbefehl von der deutschen Polizei gesucht wird. Dennoch mussten wir, da auch eine Notlage des Ehemannes nicht ausgeschlossen werden konnte eine Vermissten-Anzeige erstatten. Wie die John Baptist Mission of Togo aus sicherer Quelle erfahren konnte hat auch eine Notlage des Ehemannes vorgelegen, jedoch nicht, das was die Ehefrau und auch Mitarbeiter der internationalen Mission befürchten mussten, etwa einen Selbst-Mord.“

Am Flughafen in Berlin Tegel traf die schwangere Mutter Natalie F. mit ihrer 3jährigen Tochter am Mittwoch, 14. Oktober 2009, ein. Rund 14 Tage später am 27. Oktober 2009 erreichte die John Baptist Mission und das internationale MJB Education Media Network eine sonderbare email: „Sehr geehrter Herr Klamm….Da wir uns nicht kennen, also ich bin der Hans-Jürgen Rolf F. geb am 09.07.1963 in Siegen (*) meine Mutter heißt Linda Elisabeth Freya Johann (*) geb. Müller am 11.04.1939 (*)…falls sie diese Daten benötigen um meine Identität zu bestätigen. Also ich weiß noch nicht genau was hier abgeht. Habe erfahren was los ist oder los war.

Ich lebe und bin wohl auf. Zur Zeit befinde ich mich noch in Canada (*) aber morgen bin ich in Bolivien (*). Die Bilder im RTL Bericht sind nicht von einer Wohnanlage, sie sind von David´s Bordell. Hochachtungsvoll Hans-Jürgen F.“

Laut dem Fernseh-Bericht von RTL befindet sich der Ehemann vermutlich zur Zeit auf der Flucht mit seinem Segelboot nach Brasilien. Der Zeuge David W. aus Bahamas schrieb in seinen falschen Vorwürfen: „Hans segelt zur Zeit vermutlich nach Deutschland…“

Wieso „Natalie aufgeschmissen“ wurde sei ihm nicht bekannt, informierte der Ehemann von Natalie, Hans-Jürgen Rolf F. Er habe jeden Monat das Geld für die Miete geschickt bis Anfang September.

Ein Sprecher der Mission sagte: „Wir waren uns nicht sicher, nachdem jedoch die email-Daten geprüft worden sind, konnten wir eine 94-prozentige Identitäts-Bestätigung erhalten und haben natürlich nach der Prüfung sofort die Vermisstenstelle des Landeskriminalamtes (LKA) in Berlin und die Royal Bahamas Police informiert, darüber dass der Ehemann sich offenbar bei der John Baptist Mission of Togo gemeldet hat und dieser damit vermutlich nicht mehr als vermisst gelten muss.“

Im RTL-Fernseh-Bericht des Magazines „Explosiv“ informierte ein Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Johannes Mocken darüber, dass der Ehemann der in Not geratenen schwangeren Natalie F. in zwei laufenden Verfahren von der Polizei gesucht werde.

Der Redaktion liegt inzwischen auch die Bestätigung vor, dass zwei Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) in Nassau in Bahamas in den Docks, das sind die Armen-Viertel in Nassau in Bahamas, offenbar tatsächlich nach dem ehemals vermissten und immer noch von der Polizei gesuchten Hans-Jürgen Rolf F. vor Ort gesucht und gefragt haben sollen. Den Beamten des Bundeskriminalamtes ist es, soweit jetzt bekannt, nicht gelungen den gesuchten Ehemann von Natalie F. in Nassau in Bahamas zu finden.

Um einen Missbrauch auszuschließen wurde von der Mission ein Identitäts-Nachweis (Lichtbild-Ausweis) des Ehemannes Hans-Jürgen Rolf F. gefordert. Dieser wurde von Hans-Jürgen Rolf F., dem Ehemann von Natalie an die John Baptist Mission of Togo an die internationalen Verteiler und Redaktionen der Mission gesendet.

Zeugen hatten zuvor berichtet, der Ehemann habe vor mehreren Monaten einen Segel-Unfall erlitten. Diese Informationen bestätigte jetzt auch der Ehemann der schwangeren Natalie F.. Er habe vor mehreren Monaten einen Unfall beim Segeln erlitten und wurde dabei auch schwer verletzt.

Ehemann hat Ehefrau nicht im Stich gelassen

Eigenen Angaben zufolge habe er die Miete für seine Ehefrau Natalie F. bis Anfang September bezahlt. Ein Landeskriminalamt habe allerdings sein Konto gesperrt wegen der Flucht. Damit konnte vermutlich der Ehemann die Miete für Natalie F. nicht mehr bezahlen und die junge schwangere Mutter ist in der Folge mit ihrer 3jährigen Tochter in schwere Not und Obdachlosigkeit geraten.

Vorwürfe der Staatsanwaltschaft

Zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft zu einem Verdacht auf ein „sexuelles Delikt“ erklärte Hans-Jürgen Rolf F.: Der Vorwurf sei falsch. Es sei vermutlich eine Eifersucht einer bekannten Frau, die den Ehemann „ständig angemacht habe.“ Er habe ihr finanziell geholfen. Die Bekannte habe einen Schuldschein unterschrieben und Ratenzahlungen in der Höhe von 50 Euro vereinbart. Als die Bekannte nicht zahlen konnte, habe die Frau angeboten, sie könne die Schulden „mit Sex abarbeiten.“.

Das habe er, so erklärte der Ehemann abgelehnt. Daraufhin sei die bekannte Frau zur Polizei gegangen und habe behauptet, der Ehemann von Natalie F. habe diese gezwungen einen Schuldschein zu unterschreiben und „Sex von ihr gefordert.“, informierte Hans-Jürgen Rolf F. .

Bei der Kriminal-Polizei (Kripo) gebe es einen Vermerk in der Akte, „dass er als unglaubwürdig“ gelte. Der Ehemann bestätigte, die Angaben des Staatsanwaltes, dass es 25 Einträge im Bundeszentral-Register zu seiner Person gibt.

Zum Vorwurf wegen der „Entziehung von Arbeits-Entgelt“, erklärte der Ehemann: „Der Vorwurf ist neu für mich. Es kann zutreffen“. Doch sagen könne er dazu nichts, da er offenbar nicht darüber informiert sei, was ihm genau vorgeworfen wird. Sein Konto sei vom Landeskriminalamt (LKA) gesperrt worden, um seine Flucht zu beenden, vermutet Hans-Jürgen Rolf F. .

Seinen Glauben an ein „soziales und demokratisches Menschenrechts- und Sozial-Paradies Deutschland“ hat der Mann schon vor vielen Jahren verloren.

Seine Kindheit war alles andere als einfach, erinnert sich Hans-Jürgen Rolf F., der vier weitere Geschwister hat. Mit 16 Jahren sei er das erste Mal „kriminell“ geworden, wuchs in einer Familie mit fünf Kindern auf. Seine Mutter habe einen Mann aus den Vereinigten Staaten von Amerika geheiratet.

Im Jahr 1999 trifft den ehemals allein erziehenden Vater von drei Kindern ein harter Schicksals-Schlag. Am 13. Mai 1999 ist seine erste Ehefrau Patrizia gestorben. Die Gerichtsmediziner in der Pathologie in München hätten damals die Todesursache nicht herausfinden können. Seine Ehefrau hinterließ drei Kinder: Torsten, Daniel und Tatjana. Damals habe eine Auseinandersetzung um das Sorgerecht hauptsächlich um die Tochter Tatjana begonnen, erinnert sich Hans-Jürgen Rolf F..

Natalie F. ist die zweite Ehefrau des Ehemannes, der sich zur Zeit auf der Flucht nicht vor seiner Ehefrau, sondern auf der Flucht vor der deutschen Polizei befindet.

Die schwangere Mutter Natalie F. (24) und ihre 3jährige Tochter hatten bis kurz vor dem Rückflug nach Berlin (über London, mit Britisch Airways) am Dienstag, 13. Oktober 2009, die Hoffnung, dass der Ehemann doch wieder nach Nassau in Bahamas zurück kehren würde.

Baby geboren: Natalie ist möglicherweise jetzt 2fache Mutter

Vor einigen Tagen erreichte die John Baptist Mission of Togo die Nachricht, dass Natalie F. möglicherweise ihr Baby etwas früher als rechnerisch erwartet geboren haben soll und sich zur Zeit vermutlich in einem Krankenhaus in Berlin befindet. Schon die frühere Geburt des Kindes in der 37. bis 38. Schwangerschafts-Woche kann ein deutlicher Beweis dafür sein, wie dringlich die Notlage der Mutter war. Die John Baptist Mission hatte sich auf den Ernstfall einer zu erwartenden Frühgeburt oder weiterer Komplikationen vorbereitet, für die Situation, dass eine Rückreise nicht mehr nach Deutschland möglich sein könnte und daher auch eine Anfrage bei der Deutschen Rettungsflugwacht (DRF) in Stuttgart für den medizinischen Rückhol-Dienst für die schwangere Mutter gestellt. Ein Mitarbeiter der Deutschen Rettungsflug-Wacht (DRF) kalkulierte die geschätzten Kosten: 83.500 Euro hätte ein medizinischer Rücktransport mit dem Lear-Jet von Nassau in Bahamas nach Berlin in Deutschland gekostet.

Demgegenüber standen die Kosten von rund 1.500 Euro für den Flug mit British Airways am Dienstag 13. Oktober 2009, die durch Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes gespart werden sollten.

Frage: Ihre Ehefrau hat jetzt vermutlich Ihre Tochter geboren. Was empfinden Sie jetzt?

Hans-Jürgen Rolf F.: „ Es ist für mich jeden Tag aufs Neue eine Qual. Ich liebe meine Tochter über alles und sie fehlt mir. Jeden Tag sehe ich auf die Bilder von Natalie und meiner Tochter JJ. Ich hasse den deutschen Staat, dass ich nicht bei der Geburt meiner Tochter dabei sein durfte. Nun habe ich fünf Kinder. Bei der Geburt von vier Kindern war ich direkt dabei und hatte die Baby´s als Erster in den Arm genommen. Bei meiner jüngsten Tochter konnte ich nicht dabei sein und meiner Ehefrau zur Seite stehen.“

Danksagung an RTL Fernsehen und alle weiteren Helfer

Ein Sprecher der Mission erklärte: „Wir danken ausdrücklich dem RTL Fernseh-Team aus New York City für die Hilfeleistung. Rein rechtlich betrachtet war das Team natürlich auch nach dem Paragraphen § 323 c (Strafgesetzbuch) zur Hilfeleistung verpflichtet. Doch es ist schon als ein kleines Wunder zu bezeichnen, wenn ein großer Fernseh-Sender, wie RTL die Arzt-Kosten für die schwangere Mutter Natalie F. und ihre 3jährige Tochter in Nassau in Bahamas und die Kosten für ein Hotel in Nassau Bahamas für einige Tage bezahlt, damit die Mutter und Kind in einer unverschuldeten Notlage wieder Hilfe und geordnete Verhältnisse erleben können. Zudem danken wir allen weiteren Helfern und Unterstützern. Dazu zählen auch die Brüder und Schwestern des katholischen Wohlfahrt-Werkes Caritas, die Salvation Army in Nassau in Bahamas, St. Matthew´s Church, die armen Fischer in den Docks von Nassau in Bahamas, der Fischer Peter Lange mit seinem Boot, die Familie Goldberg aus Israel und viele weitere einzelne Menschen und Organisationen aus den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland, Bahamas und Israel, die sich dem Hilferuf der Mutter nicht abweisend entgegen gestellt haben, sondern schnelle, unbürokratische und gute Hilfe für eine schwangere Mutter und Kind in Not geleistet haben. Wir hoffen bald zu erfahren, dass es der Mutter und ihren zwei Kindern gut geht und wieder Verbindung mit Natalie zu haben.“

Berlin: Wohnung für Mutter mit zwei Klein-Kindern gesucht

Sobald die junge Mutter und ihre Kinder die ersten Tage in Berlin gut zur Ruhe kommen konnten und gesund sind, gilt es jetzt auch eine gute und geeignete Wohnung für die junge zweifache Mutter mit ihrem Klein-Kind und Baby zu finden. Vermieter, die eine geeignete und gute Wohnung für eine junge Mutter und ihre Kinder bieten können, werden gebeten Hinweise an die John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland, Vertretung für Groß Britannien zu schicken: email: aktuelles@radiotvinfo.org

Weitere Berichte und Informationen folgen.

(* …) Die richtigen Daten und Informationen sind den internationalen Redaktionen, der internationalen John Baptist Mission of Togo und der Polizei bekannt, wurden jedoch aus Sicherheits-Gründen geändert.

Foto-Nachweis: Foto von RTL Television New York City, U.S.A. – Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von RTL Fernsehen, New York, U.S.A.

Journalistische Grund-Prinzipien – Presse-Kodex für Journalisten:

“Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Offentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.”

Presse- und Medien-Anfragen:

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Auszüge aus den Gesetzen:

§ 323c, Strafgesetz-Buch
Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Auszug aus dem Strafgesetz-Buch

Artikel 25, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Vereinte Nationen (UN, United Nations, www.un.org)

1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Notlage wurde auch am 1. Oktober 2009 von der Deutschen Botschaft bestätigt:

Deutsche_Botschaft_4

Zeugen bestätigen Notlage: Schwangere Mutter mit Kind in Not sind zuhause in Deutschland

Zeugen bestätigen Notlage:

Schwangere Mutter mit Kind in Not sind zuhause in Deutschland

Spender machten Reise von Nassau in Bahamas nach Berlin für hochschwangere Mutter mit Kind möglich

Zweifel nach RTL Fernseh-Bericht und Angaben eines Zeugen – Drei Zeugen bestätigen Notlage der Mutter – Möglicherweise mehr als 100 weitere Zeugen in Nassau können die Notlage der jungen Frau bestätigen

Von Andreas Klamm – Sabaot

Nassau (Bahamas)/Trier/Berlin. 27. Oktober 2009. Verzweifelt versuchte die hochschwangere Mutter Natalie F. (24) in der 35. Schwangerschafts-Woche bei zahlreichen Hilfsorganisationen in Deutschland Hilfe zu finden. Nach dem ihr Ehemann seit 6. Juli 2009 vermisst werde, sei die schwangere Mutter Natalie F. (24) mit Tochter Jennifer (3) in Not geraten. Hilfsbereite Spender in Deutschland machten die Rückreise nach Deutschland möglich, denn die Mutter hatte, ihren Angaben zufolge kein Geld für die Rückreise nach Berlin, war krank und obdachlos im sonnigen Insel-Paradies in Nassau in Bahamas geworden.

Für die Mutter war das Paradies offenbar kein Paradies, vor allem in den vergangenen vier Wochen ihres Aufenthaltes. Vier Wochen habe sie in den Straßen von Nassau in Bahamas für sich und ihre Tochter um Nahrung und Geld bitten müssen um zu überleben. Bis Anfang September sei die Miete bezahlt gewesen, doch dann sei sie obdachlos geworden. Hilfe konnte die Frau, ihren Schilderungen zufolge, bei armen Fischern in Nassau finden und an Orten, an denen gutbürgerliche Menschen in Deutschland ganz sicher keine Hilfe erwarten würden. Arme Menschen, die selbst kaum etwas haben, hätten ihr geholfen, beschreibt dankbar die junge Mutter ihre Erlebnisse. Bei der Botschaft in Nassau konnte die schwangere Frau mit ihrer erkrankten 3jährigen Tochter zunächst keine Hilfe finden, obgleich ihr dort Hilfe nach Artikel 6 des Grundgesetzes (GG), nach dem Sozialgesetzbuch (12 und 2) und dem Konsular-Hilfe-Gesetz zusteht.

Am 13. Oktober 2009 gelang des kaum Vorstellbare. Die erschöpfte Mutter konnte mit ihrer Tochter mit der British Airways nach London fliegen und von London nach Berlin-Tegel (TXL) fliegen. Am 14. Oktober 2009 landete Natalie F. mit ihrer 3jährigen Tochter Flughafen in Berlin.

„Erschöpft und müde“ wirkte die Mutter und das Töchterchen. Doch beide sind glücklich wieder in Deutschland zu sein. Am Flughafen warten mehrere Journalisten einer großen Tageszeitung (Berliner Kurier), von zwei Fernseh-Stationen (RTL Fernsehen und IBS Television Liberty ) und eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter des Jugendamtes in Berlin.

Am 29. September 2009 traf der Notruf der Mutter auch bei der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland und die Vertretung für Groß Britannien ein. Nach dem beim Auswärtigen Amt geprüft wurde, ob die Angaben stimmen, dort wurde mehrfach schriftlich die Notlage bestätigt, schaltete der internationale Missions-Dienst mehr als zwei Dutzend Hilfs- und Rettungs-Organisationen in Deutschland, in Bahamas, in Jamaika und in den Vereinigten Staaten von Amerika ein. Die Alarmmeldung: „Schwangere Mutter mit Kind in Not, 3jährige Tochter und Mutter krank.“

Da die Mutter ihren Ehemann als vermisst bei der Deutschen Botschaft meldete, erstattete am 30. September 2009 die internationale Mission eine Vermissten-Anzeige bei der Vermissten-Stelle des Landeskriminalamtes (LKA) in Berlin, der Polizei in Berlin und am 3. Oktober eine weitere Vermissten-Anzeige bei der Royal Bahamas Police (Königliche Polizei) in Nassau Bahamas.

Der Ehemann der Frau, wird jetzt wohl gesucht. Natalie F. befürchtet Schlimmes: „Vielleicht sah mein Mann keinen anderen Ausweg. Er war verzweifelt, vielleicht liegt er am Grund des Meeres, vielleicht haben ihn die Haie gefressen. Ich weiß es nicht.“

Nach dem am 14. Oktober 2009 zumindest Mutter und Kind in ein Mutter-und-Kind-Heim Sicherheit und die beiden staatliche Fürsorge der Gemeinschaft finden können, scheint ein kleines Wunder für Mutter und Kind wahr geworden zu sein.

Am Wochenende, Freitag 16. Oktober 2009 meldete sich ein angeblicher Zeuge David W., in Nassau in Bahamas in einem Gewerbe tätig, das umstritten ist und behauptet: „Natalie und Ehemann Hans lebten in einer sehr schönen Wohnanlage. Keine Notlage und wirft Natalie, der Vertretung für Deutschland, Vertretung für Groß Britannien und der Missionsleitung beider Länder der Jüdischen-Christlichen John Baptist Mission Betrug und eine frei erfundene Geschichte vor. 1.000 U.S. Dollar würde das Ehepaar dem angeblichen Vermieter schulden.“. Hans habe sich angeblich noch auf der Insel aufgehalten, während seine Frau in eine Notlage gerät, Mutter und Tochter krank werden.

Beim RTL-Fernseh-Magazin „Explosiv“ vermutet man auch einen „Schwindel“. Unklar ist ob und wie die schwangere Mutter beteiligt sein könnte. Der Ehemann ist laut Staatsanwalt Johannes Mocken von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf bei den deutschen Behörden kein Unbekannter. Er werde in zwei gerichtlichen Haupt-Verfahren zu denen dieser nicht erschienen ist, gesucht.

Am 19. Oktober 2009 melden sich die Zeugen Peter Lange, ein armer Fischer und seine Bekannten Chris O`Brein und Willi Maccoke Waite und erklärten in einer schriftlichen Erklärung: “Gott ist mein Zeuge, die schwangere Mutter Natalie war obdachlos und musste in den Straßen von Bahamas um Essen und für Geld betteln.” Ab und an habe er Natalie mit ihrer Tochter auf seinem Fischer-Boot “Sham Tame” schlafen lassen. Dem international MJB Education Media Network gegenüber erklären die Zeugen: “Sie dürfen unsere Namen weltweit in allen Medien veröffentlichen und in der Öffentlichkeit bekannt geben.”

Peter Lange erklärte: „Wir wissen, dass sich Hans in Canada (* = Ort wurde aus Sicherheitgründen von der Redaktion in einen anderen Ort geändert. Der echte Name des Ortes ist den Redaktionen und der Polizei in Berlin bekannt) befindet.

An den Angaben des Zeugen David W. aus Nassau in Bahamas entstehen Zweifel. Mehrfach erklärte er schriftlich: „Natalie und ihre Tochter haben sich am 8. Oktober von uns verabschiedet und sind dann nach Miami in die U.S.A. geflogen um vermutlich einen Tag später nach Deutschland zu fliegen.“

Doch noch am Wochenende am Freitag und Samstag drehte ein eigens aus New York City eingeflogenes Team von RTL TELEVISION New York Fernseh-Aufnahmen in Nassau in Bahamas und versuchte mehr zur Geschichte der Mutter in Not mit ihrer 3jährigen Tochter vor Ort zu recherchieren.

Gegen den Zeugen David W. hat die John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien eine Strafanzeige wegen des Verdachts der „vorsätzlichen falschen Unterstellung von Betrug“ erstattet.

Ein Zeuge aus Nassau, David W., der die Angaben der schwangeren Mutter Natalie F. und ihrer 3jährigen Tochter in Frage stellt reicht dies aus, um einer schwangere Mutter mit ihrer 3jährigen Tochter in Not einen „Schwindel“ zu unterstellen und den Versuch zu beschreiten die Helfer zu kriminalisieren?

Dem gegenüber stehen drei Zeugen, die die Angaben der Mutter in Not bestätigten und mehrere schriftliche Bestätigungen des Auswärtigen Amtes und der Deutschen Botschaft. In der schriftlichen Zeugen-Aussage bestätigt der Zeuge Peter Lange: „Es gibt mehr als weitere 100 Menschen in den Docks (den Armen-Vierteln von Nassau), die gesehen haben, wie Mutter und Tochter in Not waren.“

Kurz vor dem Flug ist nicht mehr sicher ob die hochschwangere Natalie mit ihrer Tochter noch mit einem normalen Linien-Flug fliegen kann. Das RTL-Fernseh-Team bezahlte vor Ort in Nassau in Bahamas die Arzt-Rechnung für die Mutter, weil die Mutter kein Geld hatte. Ergebnis der Untersuchung mit Ultraschall: Das Baby wird ein Mädchen. Mutter und Baby sind gesund und befanden sich in der 35. Schwangerschafts-Woche zum Zeitpunkt der Untersuchung.

Bei der John Baptist Mission of Togo versicherte der Zeuge Peter Lange: „Wir sind arme Fischer, doch keine Lügner. Natalie und ihre 3jährige Tochter waren in Not.“
Die genauen Hintergründe, die zur schweren Notlage einer schwangeren Mutter mit ihrer 3jährigen Tochter führten sind ganz sicher nicht einfach herauszufinden. Die Mutter und Zeugen machten sehr viele genaue Angaben, so dass in den Redaktionen des internationalen MJB Education Networks keine größeren Zweifel an den Angaben der Mutter bestehen.

Bereits Anfang Oktober wurde durch die internationale John Baptist Mission of Togo eine Strafanzeige gegen die Deutsche Botschaft, das Auswärtige Amt und das Bundesaußenministerium wegen des „Verdachts auf unterlassene Hilfeleistung“ erstattet.

Vor wenigen Tagen wurde zudem in New York City beim U.N. Generalsekretär Ban Ki-moon eine Beschwerde von der John Baptist Mission of Togo eingereicht und ein Antrag auf eine internationale Untersuchung der Ereignisse in Nassau in Bahamas gestellt.

Journalistische Grund-Prinzipien – Presse-Kodex für Journalisten:

“Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Offentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.”

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Auszüge aus den Gesetzen:

§ 323c, Strafgesetz-Buch
Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Auszug aus dem Strafgesetz-Buch

Artikel 25
1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Bahamas – Deutschland: Beschwerde beim U.N. General-Sekretär zur schwangeren Mutter mit Kind in Not

Bahamas – Deutschland:

Beschwerde beim U.N. General-Sekretär zur schwangeren Mutter mit Kind in Not

Von Andreas Klamm-Sabaot

Nassau (Bahamas) – Berlin. Zu den misteriösen Vorgängen zur Situation einer schwangeren Mutter, Natalie F. (24), die mit Baby und Kind während eines Urlaubs-Aufenthaltes in Nassau in Bahamas in Not geraten sind und verzweifelt in vielen Teilen dieser Welt um Hilfe flehten, haben die internationale Leitung der Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, Reverend Yawovi Nyonato und die Vertretungen für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien jetzt eine Beschwerde gegen Deutschland eingereicht und die Vereinten Nationen und den U.N. General-Sekretär Ban Ki-moon gebeten eine internationale Untersuchungs-Kommission mit den Ermittlungen zu den Ereignissen einzuberufen.

Natalie F., im siebten Monat schwanger und ihre 3jährige Tochter wurden nach Angaben der Mutter nach dem Verschwinden ihres Ehemannes und Vaters, obdachlos und mussten in den Straßen von Nassau in Bahamas um ihr Überleben kämpfen mittels Betteln. Tochter und Mutter wurden kurzfristig krank.

Das Auswärtige Amt und die Deutsche Botschaft prüften für rund vier Wochen ob eine Notlage für das 3jährige Kind, Mutter und dem Baby vorliegt.

Eine Hilfe, etwa die Bereitstellung einer Not-Unterkunft, ärztlicher Versorgung und Nahrungsmittel wurde aus bislang nicht bekannten Gründen für die schwangere Mutter mit ihrer 3jährigen Tochter nicht gewährt.

In den Begründungen die zur Beschwerde beim U.N. Generalsekretär Ban Ki-moon führten, können „unterlassene Hilfeleistung nach Paragraph 323 c“ und „Körperverletzung im Amt durch Angehörige der Botschaft, des Auswärtigen Amtes und des Bundesaußenministeriums“ nicht ausgeschlossen werden.

Daher halte man eine internationale Untersuchung für dringend erforderlich, so die Mitteilungen in einem internationalen Beobachter-Kreis.

Nach internationalem Recht, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1948, stehten einer schwangeren Frau mit Kind eindeutig Hilfe-Leistungen zu.

Im Artikel 25, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrecht wird garantiert:

1.Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

2.Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Auch nach nationalem Recht der Mutter aus Berlin hätte Hilfe geleistet werden müssen, mit dem Bekanntwerden der Notlage. Das nationale Recht in Deutschland garantiert nach Artikel 6 des Grundgesetzes (GG)

Artikel 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Im Artikel 323 c des Strafgesetzbuches in Deutschland wird geregelt:

„§ 323c, Strafgesetz-Buch, Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Im Artikel 12 der Landesverfassung von Berlin wird garantiert:

Artikel 12

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.
(2) Andere auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften haben Anspruch aufSchutz vor Diskriminierung.
(3) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
(4) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf
Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten
ihrem Erziehungsauftrag nicht nachkommen.
(5) Wer in häuslicher Gemeinschaft Kinder erzieht oder für andere sorgt, verdient
Förderung.
(6) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(7) Frauen und Männern ist es zu ermöglichen, Kindererziehung und häusliche
Pflegetätigkeit mit der Erwerbstätigkeit und der Teilnahme am öffentlichenLeben zu vereinbaren. Alleinerziehende Frauen und Männer, Frauen während
der Schwangerschaft und nach der Geburt haben Anspruch auf besonderen
Schutz im Arbeitsverhältnis.

Gerüchte über Nachrichten-Sperre können nicht bestätigt werden

„Wir können die Gerüchte über eine Nachrichten-Sperre seitens der Bundesregierung wonach Journalisten über die Ereignisse der jungen in Not geratenen, schwangeren Mutter und ihrer 3jährigen Tochter in Deutschland nicht berichten dürfen, nicht bestätigen. Soweit uns bekannt ist Deutschland laut Grundgesetz ein so wörtlich und „sozialer demokratischer Bundesstaat“ und wir glauben nicht, dass es gut für Deutschland wäre die Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit komplett aufzuheben.“, erklärte ein Sprecher der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo.

Es sei allerdings zutreffend, dass bereits mehrere Drohungen und Mord-Drohungen gegenüber beteiligten Journalisten und Journalistinnen nicht nur in Deutschland gemacht wurden, wenn über brisante und sozialkritische Themen innerhalb des MJB Education Media Networks und des internationalen Medien-Projektes „Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters“ aus Deutschland berichtet wird. Besonders unbeliebt seien offenbar Berichte zu Themen wie Menschenrechte.

„Man kann in der Regel davon ausgehen, dass kurze Zeit nach der Veröffentlichung von Berichten zu Menschenrechts-Verletzungen in Deutschland bei Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Redaktionen nicht nur in Deutschland in der Regel Drohungen und Mord-Drohungen eingehen. Deutschland ist hier offenbar doch sehr gut organisiert.“

Die Polizei kümmere solche Ereignisse oft nur wenig, auch dann nicht, wenn Mord-Anschläge verübt werden. Zwar habe der Staatsschutz und die Polizei ab und an ermittelt. In der Regel werden die Ermittlungen zu Mord-Anschlägen auf Journalisten jedoch durch die deutschen Behörden nach einer gewissen Zeit des Vergessens eingestellt.

Der Sprecher ergänzte: „Wir halten es wie unsere Kollegin die Journalistin und Politikerin Ulla Jelpe, die sehr oft Drohungen und Mord-Drohungen erhält und auch bereits mehrfach Opfer von Anschlägen wurde. Wir können uns durch Drohungen und Mord-Drohungen nicht einschüchtern lassen, schon im Sinne der Verfassung nicht, wonach Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit auch in Deutschland garantiert wird. Es mag stimmen, das Menschen jüdischen und christlichen Glaubens nicht beliebt sind. Doch auch hier müssen wir auf die bestehende Glaubens- Gewissens- und Religionsfreiheit hinweisen, die laut Verfassung in Deutschland besteht.“

Am 29. September 2009 hat die schwangere Mutter Natalie (24) mit ihrer 3jährigen Tochter einen Hilferuf an die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo zugesendet.

Wenige Stunden nach einer Prüfung bei der Deutschen Botschaft und beim Auswärtigen Amt in Berlin zu den Angaben der in Not geratenen Mutter mit Kind hat die internationale Mission in Deutschland, international, in Bahamas und in den Vereinigten Staaten von Amerika mehrere Hilfs-Organisationen schriftlich um Hilfeleistung gebeten und diese verständigt, damit diese für die Situation des Eintritts schwerwiegender Komplikationen sofort in das Einsatz-Gebiet nach Nassau in Bahamas reisen können um der schwangeren Mutter mit ihrem 3jährigen Kind aus Berlin die notwendige Hilfe zu leisten.

PRESSE- und MEDIEN-ANFRAGEN

MJB Education Media Network

John Baptist Mission of Togo
Vertretung für Deutschland
Vertretung für Groß Britannien
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internationales Medien-Projekt für die Menschenrechte

MJB Mission News, ISSN 1999-8414,
internationales Nachrichten- und Mission-Magazin

Tel. 0 62 36 416 802
FAX 001 503 212 6883
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email: andreasklamm@hotmail.com

www.johnbaptistmission.org
www.missionjb.org
http://our.homewithgod.com/johnbaptistmission
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www.menschenrechtsreporter.blogspot.com
www.radiotvinfo.org
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Der Text der Beschwerde und der BITTE um internationale UNTERSUCHUNGEN an U.N.-General-Sekretär Ban Ki-moon im Original:

“His Excellency Ban Ki-moon
Secretary-General
The United Nations
1 United Nations Plaza
New York, New York 10017-3515
Tel.(212) 963-6819/7319
Fax:(212) 963-1658

In Concern Of The Universal Valid DECLARATION OF THE HUMAN RIGHTS, proclaimed by the United Nations in 1948, New York City, United States of America

His Excellency Secretary-General Ban Ki-Moon !

Hereby our international faith based mission has to file a REPORT and COMPLAINT against GERMANY because of the possible Abuses And Violations Of The Human Rights.

On September 29, 2009 our international mission has received an request FOR HELP and a call by email in case of emergency of a young pregnant mother , a GERMAN citizen, Mrs. Natalie F******* from the city of Berlin which has being on a journey in Nassau in Bahamas with her 3years young daughter and her husband.

For yet known reasons her husband is missing since July 6, 2009.

The young pregnant woman in need got in trouble for yet not known reasons. She has been able to contact the German Embassy according to her statements on September 12, 2009.

Although the young woman filed a report with the German Embassy according to her information about her difficult and dangerous situation and special circumstances of life and her missing husband, she got

A) HOMELESS
B) SICK with her 3 years young child and the child got sick
C) In Serious Danger for her life and for the life of her 3 years young daugher, which is also a citizen of Germany and her not yet born baby.

The international mission has filed a report about the missing husband with the Landeskriminalamt (LKA, Criminal Investigation Department) Berlin, Vermissten-Stelle in the City of Berlin on September 30, 2009, with the German Police in Berlin and with also the Royal Bahamas Police on October 3, 2009.

For not yet known reasons it took about four weeks or even more time for the German Embassy, the Foreign Ministry of Germany and other German Authorities which have to provided social security, emergency shelter and all other required support and assistance for a young pregnant mother (in her 7th month) with a 3years young daughter.

According to the UNIVERSAL DECLARATION OF THE HUMAN RIGHTS the young pregnant mother and 3years young child are under special protection by international and national laws, rules and regulations:

UNIVERSAL DECLARATION OF THE HUMAN RIGHTS

Article 25
1.Everyone has the right to a standard of living adequate for the health and well-being of himself and of his family, including food, clothing, housing and medical care and necessary social services, and the right to security in the event of unemployment, sickness, disability, widowhood, old age or other lack of livelihood in circumstances beyond his control.
2.Motherhood and childhood are entitled to special care and assistance. All children, whether born in or out of wedlock, shall enjoy the same social protection.

Article 1
All human beings are born free and equal in dignity and rights. They are endowed with reason and conscience and should act towards one another in a spirit of brotherhood.

Article 2
Everyone is entitled to all the rights and freedoms set forth in this Declaration, without distinction of any kind, such as race, colour, sex, language, religion, political or other opinion, national or social origin, property, birth or other status.

Furthermore, no distinction shall be made on the basis of the political, jurisdictional or international status of the country or territory to which a person belongs, whether it be independent, trust, non-self-governing or under any other limitation of sovereignty.

Article 3
Everyone has the right to life, liberty and security of person.
The young PREGNANT MOTHER with her unborn baby and 3 years young child which is entitled by national and international laws, rules and regulations for special PROTECTION, CARE AND ASSITANCE got while being homeless in the streets of Nassau in Bahamas according to her information which have been CROSS CHECKED by phone by John Baptist Mission of Togo, Branch for Germany and Branch for the United Kingdom, with the German Embassy and which has been confirmed by the German Embassy in written statements by emails in serious danger for her health and life, also her 3 years young daughter and the unborn baby.

Hereby we do CALL for an INTERNATIONAL and independent INVESTIGATION which reason might have caused in the first 4 weeks after the young pregnant woman file her report with the German Embassy the huge delay of the required support, assistance and aid for young pregnant mother, her baby and child, which brought the young mother, unborn baby and a 3years young child in serious danger.
Last week the young pregnant mother with baby and child have been able to travel under save conditions back to Germany and have found emergency shelter in a mother and child care center for mothers and children in need in the city of Berlin in Germany. At this time we are not able to check if the young pregnant mother, her baby and child are doing fine.

Our mission is seriously concerned about the possible ABUSES and VIOLATIONS through Germany.

Democracy, freedom and the UNIVERSAL DECLARATION OF THE HUMAN RIGHTS are an elementary and vital parts of a democracy as you may know in the basic law (Grundgesetz, GG) of Germany it is written that Germany is a “social and democratic federal state.”

Our mission needs to ask you to encourage in the public GERMANY to grant special care and assistance for young mothers with their children.
Our mission is asking therefore to monitor the situation and to investigate which reasons have caused the danger for a young pregnant mother with her baby and child although all of them are entitled to SPECIAL PROTECTION, special care and assistance and even social security.

Sincerely,
Andreas Klamm-Sabaot, French-German journalist, broadcast journalist, author, news correspondent, missionary and director
Reverend and Evangelist Yawovi Nyonato, Founder and President of John Baptist Mission of Togo, international Headquarters and Services”

Katholisches Wohlfahrtswerk Caritas hilft spontan: Hoffnung für die schwangere Natalie und Tochter

Katholisches Wohlfahrtswerk Caritas hilft spontan:

Hoffnung für die schwangere Natalie und Tochter

Spender machen Reise von Nassau nach Berlin für hochschwangere Mutter mit Kind möglich

Schnell, unbürokratisch und gelebte christliche Nächstenliebe – Die Helfer der Caritas werden zu Rettern in der Not – Katholische Kirche lässt schwangere Mutter mit Kind nicht im Stich

Von Andreas Klamm-Sabaot

Nassau (Bahamas)/Trier/Berlin. 6. Oktober 2009. Bis vor wenigen Tagen gab es nicht eine einzige Organisation und keinen einzigen Menschen, der bereit war der hochschwangeren Natalie F. (24) und ihrer Tochter Jennifer Jaqueline zu helfen. Es schien so, dass alle die Hilfeleistung für die in unverschuldet in Not geratene schwangere Frau im siebten Monat mir ihrer dreijährigen Tochter ablehnen (wir berichteten). Das Auswärtige Amt prüft offenbar immer noch bereits seit 15. September ob die Mutter, die mit ihrer jungen Tochter in leer stehenden Häusern an den Docks von Nassau schläft und in Nassau um Essen bittet, obgleich „Betteln in Bahamas unter Strafe“ steht, noch über finanzielle Mittel verfügt.

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Der christliche Wohlfahrtsverband Caritas macht es möglich eine Reise für Mutter und Kind: “Von der Not in Bahams zurück ins geliebte Paradies nach Deutschland.” Foto: nfjj

Jetzt gibt es Hoffnung, nach dem edle Spender, das katholische Hilfswerk der Caritas-Verband laut einem Bericht im Berliner Kurier, eine Hilfs-Zusage gemacht haben soll.

Der Zeitung Berliner Kurier, mit dem die junge Mutter in dauernder Verbindung mittels email steht, sagte Jutta Kirchen vom Caritas-Verband: “Wir werden für die Unterhalts- und Unterkunfts-Kosten für Frau F. und ihre Tochter zunächst aufkommen. Wenn Frau F. alleine wäre, wäre die Situation sicher anders zu bewerten, aber es ist zusätzlich ein Kleinkind betroffen, welches schon erkrankt ist.”

Das katholische Hilfswerk Caritas will jetzt möglicherweise sogar für die junge Frau aus Berlin mit dem 3jährigen Töchterchen den Flug von Nassau in Bahamas nach Berlin bezahlen, nach dem diese von ihrem Mann am 6. Juli 2009 in Bahamas einfach verlassen und „ausgesetzt“ wurde.

„Im vergangenen Jahr flogen mein Mann und ich in die U.S.A. und machten einen Segeltörn in die Karibik. Als ich bemerkte, dass ich schwanger wurde, mietete mein Mann ein kleines Appartement. Am Morgen des 6. Juli 2009 ging er zum Segelboot. Am Abend ging ich zu den Docks. Mein Ehemann und das Segelboot waren weg.“ erinnert sich Natalie F. in einem Schreiben an das internationale MJB Education Media Network.

Für eine Zeit musste die tapfere und junge Frau mit ihrem Töchterchen unter Brücken schlafen. Kurze Zeit später konnte sie die leer stehenden Häuser in Nassau in Bahamas finden. Nach dem die hochschwangere Natalie F. und ihre Tochter akut erkrankt sind antwortete Sie auf die Frage: „Sollen wir den Rettungsdienst verständigen?“ – „Nein, es ist nur Fieber, eine Grippe, ich esse jeden Tag viele Zitronen mit meiner Tochter.“

Die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo bei der Natalie F. auch um Hilfe gebeten hat, erstattete am 30. September 2009 eine Vermissten-Anzeige bei der Vermissten-Stelle des Landeskriminalamtes (LKA) in Berlin, der Polizei in Berlin und am 3. Oktober eine weitere Vermissten-Anzeige bei der Royal Bahamas Police (Königliche Polizei) in Nassau Bahamas.

Der Ehemann der Frau, wird jetzt wohl gesucht. Natalie F. befürchtet Schlimmes: „Vielleicht sah mein Mann keinen anderen Ausweg. Er war verzweifelt.“

Ein Sprecher der John Baptist Mission of Togo und des International Social And Medical Outreach Team erklärte: „Wir können nicht ausschließen, dass dem Ehegatten der jungen und hochschwangeren Natalie F. etwas zugestoßen ist. Er könnte Opfer einer Entführung sein, in Seenot sein, einen Unfall erlitten haben oder sich in einer sonstigen hilflosen Lage befinden.

Daher mussten wir Vermissten-Anzeige bei der Vermissten-Stelle des Landeskriminalamt (LKA) und bei der Royal Bahamas Police erstatten. An erster Stelle steht die Gesundheit und das Wohl der 3jährigen Tochter Jennifer Jaqueline, des noch nicht geborenen Baby´s und der jungen und hochschwangeren Natalie F.. Wir sind dankbar, dass die Brüder und Schwestern des katholischen Wohlfahrts-Hilfswerkes Caritas die wahre Nächstenliebe in einem Deutschland zeigen, in dem vielerorts oft nur noch eine soziale Kälte wahrnehmbar war. Mutter und Kind stehen unter dem höchsten Schutz nationaler und internationaler Gesetze, Rechte und Ordnungen. Doch wo die Liebe regiert, bedarf es nicht der Hinweise auf bestehende Gesetze. Wir sind dankbar, dass sich in Deutschland nach einiger Suche doch noch eine Hilfs-Organisation finden lassen konnte, die Hilfe leisten kann. Vorsorglich haben wir bereits wenige Stunden nach dem Eingang des Notrufs aufgrund der räumlichen Nähe zu den U.S.A. eine sehr große amerikanische Ärzte-Hilfs-Organisation verständigt zur Vorbeugung, um schnelle ärztliche und medizinische Hilfe für Mutter und Kind in die Bahamas zu entsenden, falls es erforderlich werden sollte. Mit der Hilfe der Caritas wächst auch bei der John Baptist Mission von Togo die Hoffnung, dass eine baldige und gute Heimreise nach Hause nach Deutschland für die schwangere Mutter mit Kind möglich sein wird.“

Wegen des Verdacht der möglichen „unterlassenen Hilfeleistung“ wurde von der Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission eine Strafanzeige gegen das Bundesaußenminister vertreten durch Frank-Walter Steinmeier am 3. Oktober 2009 (wir berichteten) erstattet.

Verdacht auf unterlassene Hilfeleistung: Strafanzeige gegen das Bundesaußenministerium

Verdacht auf unterlassene Hilfeleistung:

Strafanzeige gegen das Bundesaußenministerium

Viele Fragen an Frank-Walter Steinmeier – War es vorsätzliche Körperverletzung im Amt gegen eine junge schwangere Frau und Mutter? – Vater Klaus Z. und Marlies Z. werden dringend gebeten sich mit der Mission in Verbindung zu setzen

Von Andreas Klamm-Sabaot

Nassau (Bahamas) / Berlin. 3. Oktober 2009. Gegen das Bundesaußenministerium vertreten durch den Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier, das Auswärtige Amt in Berlin, die Deutsche Botschaft und das Konsulat von Deutschland in Bahamas wurde wegen der Dringlichkeit zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und des Wohls einer schwangeren Mutter mit einer dreijährigen Tochter durch die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission, Vertretung von Deutschland und Vertretung für Groß Britannien am 3. Oktober 2009 eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf unterlassene Hilfeleistung nach Paragraph 323 c des Strafgesetzbuches, wegen des Verdachts auf Rechts-Bruch der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 25 (Vereinte Nationen) und wegen Verdachts auf Rechtsbruch des Grundgesetzes (GG), Artikel 6 erstattet um weitere Gefährdungen für Leben, Gesundheit und Wohl für eine 24jährige Mutter in schwerer Notlage und einem 3jährigen Kind abzuwenden.

Am 28. September 2009 schrieb die 24jährige Natalie F., die aus Berlin stammt mit ihrer dreijährigen Tochter Jennifer-Jacqueline einen Hilfe-Notruf an die internationale John Baptist Mission of Togo mit der Bitte um dringende Hilfeleistung. Die Frau berichtete, dass diese bereits seit 15. September aufgrund einer schweren eingetretenen Notlage und besonderen Lebensumständen versucht Hilfe vom deutschen Konsulat und der deutschen Botschaft in Nassau auf den Bahamas in der Karibik zu erhalten.

Der Ehemann, Mutter und Kind machten mit einem Segelboot einen Segeltörn nach Bahamas.

Vor rund zwei Monaten ist allerdings der Ehemann der schwangeren Frau, die sich vermutlich im siebten Schwangerschafts-Monat befindet verschwunden. Die 24jährige Mutter und ihre 3jährige Tochter blieben alleine in Bahamas zurück. Die Ehefrau meldete das Vermisstsein und Verschwinden ihres Ehemanns.

In einem Schreiben des Auswärtigen Amtes an die Mutter wies eine Mitarbeiterin daraufhin, dass man der Vermissten-Meldung keinen Glauben schenke und hat der Mutter empohlen sich mit der Rechtsanwältin ihres Ehegatten in Verbindung zu setzen.
Der inzwischen polizeilich vermisst gemeldete Ehemann solle, nach Vorstellung des Auswärtigen Amtes, Bargeld an die Mutter mit dem Finanz-Dienst Western Union schicken.

Obgleich die deutschen Behörden von der Mutter in Not informiert wurden, wurde weder von der deutschen Botschaft, dem Auswärtigen Amt, dem Honorar-Konsul oder dem Bundesaußenministerium eine Vermissten-Anzeige erstattet.

Daher erstattete die John Baptist Mission of Togo am 30. September 2009 beim Landeskriminalamt (LKA) Berlin und bei der Polizei in Berlin eine Vermisstenanzeige. Ein Beamter des LKA meldete sich am 2. Oktober mit dem Hinweis, dass die Familie möglicherweise ihren Erst-Wohnsitz bereits im Jahr 2004 in Berlin abgemeldet habe.

Eine weitere Vermissten-Anzeige zum seit zwei Monaten vermissten Ehemann Hans-Jürgen Rolf F. hat die internationale Mission mit Hauptsitz in Togo in West-Afrika inzwischen auch bei der Royal Bahamas Police in Nassau erstattet. Dort gibt es auch ein Büro der internationalen Polizei-Organisation Interpol.

Über die bestehende Notlage der schwangeren Frau und Mutter mit einer 3jährigen Tochter im Ausland wurde wenige Stunden nach dem Erreichen des Not-Hilfe-Rufs das Deutsche Rote Kreuz (DRK) in Deutschland und das Internationale Rote Kreuz (IRCC) in Genf mit einem Hilfe-Ersuchen für eine schwangere Frau schriftlich mittels email informiert.

Mutter und Kind sind nach dem alle finanziellen Mittel zu Ende ging, obdachlos und müssen nach Schilderungen der Frau und jungen Mutter (24) unter der Brücke schlafen. Täglich müsse die Mutter aus Deutschland mit ihrem 3jährigen Kind für Nahrung und Wasser in den Straßen von Nassau in Bahamas bitten und betteln. Natalie F. und die dreijährige Tochter fürchten um ihr Leben: „Müssen wir jetzt im Stich gelassen im Ausland sterben?“, fragt immer wieder die erschöpfte Mutter.

Sie klagt über starke Kopf- und Glieder-Schmerzen und Fieber. „Ich essen jeden Tag viele Zitronen.“, ergänzte Natalie F. Doch es kommt noch schlimmer auch die kleine 3jährige Jennifer Jacqueline ist erkrankt hat Fieber und weint. Immer wenn meine Tochter ein Segelboot sieht dann weint sie und schreit: „Papa, Papa“.

Die Vertretungen der John Baptist Mission of Togo hat mehrere amerikanische und angesehene deutsche Hilfs-Organisationen um Hilfe gebeten. Allerdings stehen die Antworten noch aus. In einem Telefongespräch erklärte eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes: „Man müsse restriktive Entscheidungen tretten wegen der Steuergelder.“ Man dürfe Steuergelder nicht so einfach an Mütter und Kinder ausgeben. Mit einer Jüdischen-Christlichen Mission wolle man erst gar nicht sprechen. Der Missions-Leitung wurde unterstellt, sich für „Ämter und Funktionen“ auszugeben.

Die Mutter und das dreijährige Kind werden nicht mit einem internationalen Haftbefehl gesucht und sind nicht vorbestraft.

Der Ehemann wird möglicherweise wegen eines Verdachts im Zusammenhang mit der vom ihm betriebenen Firma in Düsseldorf mittels internationalem Haftbefehl von der Polizei und von Internpol gesucht, informierte die Mutter. Er habe für die Regierung in Deutschland gearbeitet.

Umso unverständlicher erscheint es, dass mit der Vermissten-Meldung der Mutter, die deutsche Botschaft, das Konsulat in Bahamas, das Auswärtige Amt und das Bundesaußenministerium keine Vermissten-Anzeige bei der Polizei in Deutschland und in Nassau in Bahamas erstattet haben.

Die Mutter klagte: „Mir wurde damit gedroht, dass man mich wegen meines abgelaufenen Visa ins Abschiebe-Gefängnis stecke. Ich dürfe nicht in den Straßen von Nassau betteln, warnte die deutsche Botschaft, sonst droht das Gefängnis.“

Natalie F. und ihre 3jährige Tochter sind verzweifelt. Wenn man sie in das Abschiebe-Gefängnis gemeinsam mit an Tuberkulose erkrankten Menschen stecke, dann werde ihre Tochter möglicherweise noch kränker und könnte sich vielleicht auch mit der tödlichen Erkrankung Tuberkulose anstecken. Eine Ansteckung mit Tuberkulose würde auch für die Mutter und das noch nicht geborene Baby eine konkrete Lebensgefahr bedeuten.
In mehreren email-Schreiben bittet die Mutter: „Bitte suchen und verständigen Sie dringend meine Mutter Marlies Z. aus Landshut und meine Vater Klaus Z. aus Deggendorf, vermutlich zur Zeit in Bayern unterwegs.”

Nach einigem Schriftwechsel, die Mutter in Not suchte auch Hilfe bei bekannten großen Stiftungen, gab es am Freitag, 2 Oktober 2009 ein kleines Hoffnungszeichen. Der Honorar-Konsul hat die Mutter gegen 9.15 Uhr zu einem Gespräch in das Konsulat geladen.

Dafür nahm die hochschwangere Mutter im voraussichtlich siebten Schwangerschafts-Monat trotz Regen einen Fußmarsch von drei Stunden auf sich. Statt der erhofften Hilfe wurde Natalie F. Allerdings nur erneut gewarnt: „Sie müssen aufpassen, wenn Sie weiterhin in den Straßen in Nassau betteln werden Sie verhaftet und müssen mit ihrer Tochter in das Abschiebe-Gefängnis.“

Die Mutter Natalie F. und die kleine Jennifer Jacqueline sind im fernen Land in Bahamas verzweifelt. „Gibt es denn nicht einen Menschen der bereit ist einer Mutter und einem Kind in Not zu helfen? Was soll jetzt geschehen?“.

Um die sofortige Anweisung der der Mutter zustehenden Sozialhilfe zu erreichen stellte am Freitag, 2. Oktober 2009 die John Baptist Mission of Togo beim Sozialamt Berlin-Mitte in der Stadt Berlin mittels Fax und email einen „Antrag auf Hilfe in besonderen Lebenslagen und Nothilfe“.

Die erforderliche angemessen finanzielle, soziale und medizinische Hilfe wurde der erkrankten Mutter und dem erkrankten Kind nicht geleistet, obgleich nach nationalem Recht und internationalen Rechten, Gesetzen und Ordnungen „Ehe und Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung stehen“ – Artikel 6 des Grundgesetzes (GG) für Deutschland.

Die Schutz-Erklärungen nach Artikel 6 des Grundgesetzes (GG) gehen noch weiter, im Absatz 4 des Artikel 6 des Grundgesetz wird garantiert. Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

Die Sozialgesetzgebung in Deutschland, das Mutterschutz-Gesetz und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte stellen Mütter und Kinder nicht nur national in Deutschland sondern auch international unter den höchsten Schutz internationale Rechte, Gesetze und Ordnungen.

„Seit vier Tagen versuchte die internationale John Baptist Mission of Togo, national in Deutschland und international in den Vereinigten Staaten von Amerika und in Bahamas sofortige angemessene Hilfsmaßnahmen zu vermitteln, leider bislang ohne erforderlichen Erfolg. Daher blieb uns auch am heutigen Tag leider keine andere Wahl mehr als die sofortige Erstattung einer Strafanzeige gegen das Bundesaußenministerium, das Auswärtige Amt in Berlin, das Konsulat und die Botschaft in Bahamas um weitere ernste und bedrohliche Gefährdungen und unterlassene Hilfeleistung von einer hochschwangeren Frau im vermutlich siebten Monat der Schwangerschaft und einem 3jährigen Kind, beide sind bereits obdachlos und erkrankt mit sofortiger Wirkung schnellstmöglich abzuwenden. Ziel der Mission ist keineswegs eine Verfolgung, sondern Ziel ist die sofortige, erforderliche und angemessene Hilfeleistung für eine Mutter mit Kind in unverschuldeter Notlage, die unter höchsten nationalen und internationalen Schutz der Gesetze, Rechte und Ordnungen stehen. Es bleibt zu hoffen, dass die Behörden jetzt die erforderliche Hilfe, unbürokratisch, schnell und unkompliziert leisten.“ erklärte ein Sprecher der John Baptist Mission of Togo.

Weitere ausführliche Berichterstattung folgt.

ELTERN VON NATALIE F. (Düsseldorf / BERLIN BITTE DRINGEND MIT DER MISSION KONTAKT AUFNEHMEN

Die Eltern von Natalie F., Klaus Ziel… aus Deggendorf und Mutter Marlies Ziel… (Name von der Redaktion gekürzt). aus Landshut, vermutlich zur Zeit unterwegs in Bayern werden dringend gebeten sich mit dem International Social And Medical Outreach Team (ISMOT) der international Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo in Verbindung zu setzen.

Das Hilfe-Center der Vertretung der Mission in Deutschland ist Tag und Nacht bei Telefon 06236 416802 oder Tel. 0178 817 2114 oder mittels email: aktuelles@radiotvinfo.org erreichbar.

Presse- und Medien-Anfragen:

John Baptist Mission of Togo
Vertretung für Deutschland
Vertretung für Groß Britannien
International Social And Medical Outreach Team (ISMOT)
Liberty and Peace Now ! Human Rights Reporters
international media project for Human Rights
internationales Medien-Projekt für die Menschenrechte
MJB Mission News, ISSN 1999-8414,
internationales Nachrichten- und Mission-Magazin
Tel. 0 62 36 416 802
FAX 001 503 212 6883
email: kontakt@radiotvinfo.org
email: andreasklamm@hotmail.com
www.johnbaptistmission.org
http://our.homewithgod.com/johnbaptistmission
www.radiotvinfo.org
www.menschenrechtsreporter.blogspot.com

Gesetzliche Grundlagen:

§ 323c, Strafgesetz-Buch
Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Auszug aus dem Strafgesetz-Buch

Artikel 25
1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Vereinte Nationen, universell gültig, proklamiert 1948

Hinweise zu gesetzlichen Grundlagen:

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe -

Leistungen der Sozialhilfe

§24 Sozialhilfe für Deutsche im Ausland

(1) Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, erhalten keine Leistungen. Hiervon kann im Einzelfall nur abgewichen werden, soweit dies wegen einer außergewöhnlichen Notlage unabweisbar ist und zugleich nachgewiesen wird, dass eine Rückkehr in das Inland aus folgenden Gründen nicht möglich ist:
1. Pflege und Erziehung eines Kindes, das aus rechtlichen Gründen im Ausland bleiben muss,
2. längerfristige stationäre Betreuung in einer Einrichtung oder Schwere der Pflegebedürftigkeit oder
3. hoheitliche Gewalt.
(2) Leistungen werden nicht erbracht, soweit sie von dem hierzu verpflichteten Aufenthaltsland oder von anderen erbracht werden oder zu erwarten sind.
(3) Art und Maß der Leistungserbringung sowie der Einsatz des Einkommens und des Vermögens richten sich nach den besonderen Verhältnissen im Aufenthaltsland.
(4) Die Leistungen sind abweichend von § 18 zu beantragen. Für die Leistungen zuständig ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich die antragstellende Person geboren ist. Liegt der Geburtsort im Ausland oder ist er nicht zu ermitteln, wird der örtlich zuständige Träger von einer Schiedsstelle bestimmt. § 108 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
(5) Leben Ehegatten oder Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte bei Einsetzen der Sozialhilfe zusammen, richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach der ältesten Person von ihnen, die im Inland geboren ist. Ist keine dieser Personen im Inland geboren, ist ein gemeinsamer örtlich zuständiger Träger nach Absatz 4 zu bestimmen. Die Zuständigkeit bleibt bestehen, solange eine der Personen nach Satz 1 der Sozialhilfe bedarf.
(6) Die Träger der Sozialhilfe arbeiten mit den deutschen Dienststellen im Ausland zusammen.]

Auszüge aus dem Grundgesetz (GG), wo nach Deutschland ein «sozialer und demokratischer Bundesstaat» ist.

Artikel 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 16
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.

German Elections: Osama Bin Laden and the Al Qaeda Network Threatens Germany

German Elections: Osama Bin Laden and the Al Qaeda Network Threatens Germany

Al Qaeda Network warning Germany of attacks – 5th Warning during one week has been released as video messages – Bekkay Harrach warns people: „Bad awakening“ after elections

Washington. D. C. / Berlin. On September 23, 2009 the Department of State issued a travel alert for all U.S. citizens that Al Qaeda has threatened it will conduct terrorist attacks in Germany maybe immediately prior to and following the federal elections on September 27. The travel alert released by the U.S. Department of State will expire on November 11, 2009.

Al Qaeda recently released five video messages during one week specifically warning Germany of attacks. German authorities are taking the threat seriously and have taken measures to enhance the level of security throughout the country.

Al-Qaida spokesman Bekkay Harrach (32) as known as „Al Hafidh Abu Talha – the German“ warned citizens in Germany and believers of the Muslim household of faith on Friday to change their government in the September 27 election, saying they will face a “bad awakening” if they do not, according to two intelligence monitoring services. Bekkay has called for a withdrawal of the 4.200 German Bundeswehr troops in Afghanistan.

Authorities and different sources in Germany do believe that Bekkay Harrach is a native from Morocco which has been a student in Germany and used to live in the German city of Bonn for a while. He is married to a German wife, called Elizabeth, which converted to the religion as known as the religion of peace and also as known as Islam.

The Al-Qaida spokesman Bekkay Harrach has warned people and his brothers and sisters of the Muslim household of faith „to stay away from all public places in German two weeks after the election.“

„The children will be save and the city of Kiel will remain a peaceful city during the entire time of the conflict in Germany, no matter how long the conflict in Germany will be going on.“, said Mr. Bekkay Harrach.

Al Hafidh Abu Talha says in the video messages that if Germany withdraws from Afghanistan, Al-Qaida will no longer target it.

“If the Germans are inclined now towards peace, then the Mujahideen solidiers deployed to Germany will be inclined towards peace, as well. With the departure of the last German soldier from Afghanistan, the last Mujahideen soldier in Germany will be withdrawn.

It is time for Germany to know that Afghanistan is not the seventeenth province of Germany and that it is not the ‘beer tent’ where to hold the ‘Oktober-Fest (feast)’ throughout the year,” he added.

It is not yet know if the threats on Germany may be a part of retaliation on the September 4th U.S. bombing. Between sixty to ninety Afghan citizen have been killed in an U.S. bombing in the North of Afghanistan. The attack struck a pair of fuel lorries that had been captured by Taliban fighter. According to different source there are reports the death toll included an estimated forty civilians who had gathered to siphon fuel off the tankers.

Most of the bodies of the victims were burned beyond recognition. A Taliban spokesperson has declared: “The tankers had been hijacked as the made their way to refuel U.S. force in the city of Kabul”.

After the bombings on Taliban fighters and citizen of Afghanistan, the peace movement in Germany got quite active. During public polls 69 percent of the citizen in Germany have said that they are against war and for peace. Many German citizen do not support any military action of German troops in Afghanistan. The majority of people it German made a clear statement that they want peace, both in Afghanistan and in Germany.

More than 400 people have filed a report and complaint of crime to the office of the public prosecutor in the German city of Berlin against the responsible commander of the German troops in North of Afghanistan and against the German Minister of Defense after the air strike in September

The United Nations has called on NATO to thoroughly investigate an air strike on two hijacked fuel tankers in Afghanistan, after hearing reports that casualties were killed in the attack.

Deputy UN envoy in Afghanistan, Peter Galbraith said: “I am very concerned by the reports we have seen this morning of casualties among civilians from an air strike against stolen trucks in Aliabad district of Kunduz province.”

The UN says nearly two-thirds of 828 civilians allegedly killed by pro-government forces in Afghanistan’s conflict last year died in air strikes.

The Department of State urges U.S. citizens to maintain good security practices at all times, and to maintain a heightened situational awareness and a low profile. American citizen are advised to monitor news reports and consider the level of security present when visiting public places or choosing hotels, restaurants, and entertainment and recreation venues.

The U.S. Department of State has declared: „We encourage U.S. citizens to read the Department of State’s current Worldwide Caution. It provides additional information on potential threats to U.S. citizens overseas, along with advice on how to reduce your vulnerability to such threats. Additional general information on residing and traveling abroad, including the latest Country Specific Information for Germany, may be found on the Bureau of Consular Affairs website.“

U. S. citizen which are looking for contact information for the U.S. Embassy in Berlin and U.S. Consulates in Frankfurt, Hamburg, Dusseldorf, Munich and Leipzig may be found on the website of the U.S. Diplomatic Mission to Germany.

The U.S. authorties mentioned that all U.S. citizen traveling to or living in Germany are urged to register with the U.S. Embassy through the travel registration website of the U.S. State Department.

More information for travelers will be available up-todate on security conditions by calling 1-888-407-4747 toll-free in the United States or outside the United States and Canada on a regular toll line at 1-202-501-4444 or on the website of the U.S. Department on http://travel.state.gov/travel/cis_pa_tw/pa/pa_3241.html .

Some of the Al Qaeda video messages in the German language can be found on:
http://www.dailymotion.com/related/xaizpc/video/xaizli_al-qaeda-europe-message-to-germany_news

No doubt, as the well known American journalist, broadcast journalist and author Amy Goodman from the daily news hour “Democracy Now!” (www.democracynow.org) has said during an MSNBC interview on television: “There is got to be another answer than war !”.

Amy Goodman has received in November 2008 in the city of Stockholm in Sweden the Right Livelihood Award, which is also known as Alternative Nobel Prize. She is known in many places in the world as a “true voice for peace”.

May people on both sides will listen more closely to her message: “There is got to be another answer than war!”

The children of both sides are in serious danger. No one wants to see the dead bodies of children and women lying in the fields of Afghanistan or in the streets and fields of Germany.

When the bloody circles of the the blood shed of innocent children, women and men which are against war and desire a peaceful life will come to an end?

Flüchtlinge aus dem Iran in Deutschland: Mit Musik gegen die drohende Abschiebung und gegen die Todesstrafe

Flüchtlinge aus dem Iran in Deutschland:

Mit Musik gegen die drohende Abschiebung und gegen die Todesstrafe

Komponisten, Sänger und Sängerinnen, Unterstützer, Chöre, Gospel-Chöre gesucht – Ein Lied aus Mannheim für Solidarität für Flüchtlinge, Kinder und Menschen in Not

Von Andreas Klamm-Sabaot

Teheran (Iran) – Nürnberg / Berlin / Mannheim. 23. September 2009. Nach dem mehrere Menschen unter anderem zwei Christen aus dem Iran und ein Musiker Hilfe bei der internationalen Vertretung der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland suchten ist am 23. September 2009 die Initiative „Ein Lied aus Mannheim für die Solidarität für Flüchtlinge, Kinder und Menschen in Not“ entstanden.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat im Ablehnungs-Bescheid den von der Todesstrafe bedrohten Menschen, die den christlichen Glauben angenommen haben und einem Musiker, der international Lieder gegen den Atom-Krieg und Lieder für den Frieden veröffentlichte, empfohlen, die Schutz-suchenden Menschen sollten für ihr Engagement für Frieden und wegen der Annahme des christlichen Glaubens „…bei der Regierung im Iran um Entschulidgung bitten…“ (Die Dokumente des Bundesamtes liegen inzwischen den Redaktionen mehrerer Menschenrechts-Beobachter in Deutschland und in London vor.).

In einem Fernseh-Interview mit dem internationalen Medienprojekt für Menschenrechte „Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters“ und IBS TV Liberty bestätigten die Flüchtlinge aus dem Iran, dass auf den „Abfall vom Islam“ in der Islamischen Republik vom Iran lebenslange Haftstrafen oder die Todesstrafe steht. Die Namen der Flüchtlinge können aus Sicherheitsgründen zur Zeit nicht öffentlich genannt werden.

Einer der betroffenen jungen Männer bestätigte in der Aufzeichnung des Fernseh-Interviews in Mannheim, dass er bereits im Iran zum christlichen Glauben konvertierte. Der Pastor der Kirche und ein weiteres Mitglied der Kirche wurden bereits im Iran ermordet. Die Kirche werde vom Iranischen Geheimdienst überwacht. Der Name der Kirche dürfe zur Zeit nicht bekannt werden, da sonst der Kirche im Iran die Schließung durch die Regierung im Iran drohe.

Der Musiker bestätigte seinen Wunsch, dass er gerne Musiker und Musikerin aus der Stadt Mannheim und Deutschland kennen lernen möchte. Er plant künftig in den Vereinigten Staaten von Amerika zu studieren, sollten die deutschen Abschiebe-Behörden nicht zuvor eine „Art Beihilfe zur Vollziehung von Tötung oder Mord, das meint konkret die Todesstrafe im Iran“ mit der Abschiebung leisten.

Die christliche Gemeinde, die die Christen in Mannheim gefunden haben, beschrieben die Christen aus dem Iran als sehr hilfsbereit und freundlich. Es handelt sich um eine Gemeinde in Mannheim der Evangelischen Kirche in Deutschland.

Mit dem Hilfs-Projekt „Ein Lied aus Mannheim für Solidarität mit Flüchtlingen, Menschen und Kindern in Not“, das von Mannheim aus um die gesamte Welt gehen soll, soll unbürokratisch, schnell und unkompliziert Flüchtlingen, Menschen und Kindern in Not geholfen werden.

Dazu sucht die internationale John Baptist Mission of Togo (Johannes, der Täufer Mission, gegründet von Reverend Yawovi Nyonato in Lome, Togo, West Afrika) , Komponisten, Schreiber von Lied-Texten in der deutschen, englischen, französischen und persischen Sprache.

Als der Musik-Produzent und Kunst-Maler Wolfgang Leng vom Hilfsprojekt „Ein Lied aus Mannheim für die Solidarität für Flüchtlinge, Kinder und Menschen in Not“ hörte stellte er sofort mehrere Produktionen seiner umfangreichen Musik-Produktionen zur Verfügung.

Jetzt werden Menschen aus Mannheim und Deutschland gesucht, die im Ehrenamt helfen, damit Text, Noten und Komposition entstehen und geplant Anfang November oder Mitte November 2009 das Lied von Solo-Sängern und Solo-Sängerinnen und Gospel- und Kirchen-Chören oder Chören und weiteren an Musik interessierten Menschen uraufgeführt werden kann.

Die Musik-Stücke „If The Life Tells You A History“ und „For The Children Of This Earth“ von Wolfgang Leng sind bei http://johnbaptistmission.org/?page_id=433 bzw. www.johnbaptistmission.org (Flüchtlinge IRAN (D) und bei www.ibstelevision.com bei Radio IBS Liberty (Programm in deutscher Sprache) zu hören.

Wer an der Entstehung der Lied-Texte in englischer, französischer, deutscher Sprache im Ehrenamt mitarbeiten möchte und wer als Chorleiter, Sänger oder Sängerin das neu entstehende Lied singen möchte, wird gebeten sich bei der internationalen Jüdischen Christlichen John Baptist Mission of Togo oder bei MJB Education Media Network, Tel. 0 62 36 416 802, in der Zeit von 10.00 bis 20.00 Uhr oder mittels email aktuelles@radiotvinfo.org zu melden.

Geplant ist auch die Produktion einer CD und eines Musik-Videos. Die ersten Aufnahmen für das Musik-Video sind bereits abgeschlossen. In den kommenden Wochen werden die Aufnahmen für das Musik-Video und das Projekt „Ein Lied aus Mannheim für Solidarität für Flüchtlinge, Kinder und Menschen in Not“ fortgesetzt.

Zur Unterstützung und Organisation eines Bandes der Solidarität, gebildet von Menschen aus möglichst vielen Nationen werden Menschen, Partner und Organisationen für Flüchtlings-Hilfe, Menschenrechte und weitere Partner und Unterstützer gesucht. Es wird um Kontakt mittels email: aktuelles@radiotvinfo.org gebeten.

Der Musik-Produzent und Kunstmaler, Wolfgang Leng, der einen internationalen Ruf als „Multi-Talent“ genießt und zur Zeit einen internationalen Song Contest veranstaltet, begleitet das Musik-Hilfsprojekt gegen die Todesstrafe und für das Leben als fachlicher Berater für Musik.

Neben der kreativen Hilfe mit karitativer Musik hat die John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland bei Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler (Berlin), bei Deutschen Bundestag (Berlin), beim Landtag des Landtags in Baden-Württemberg (Stuttgart) und beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Petition eingereicht, in der um einen allgemeinen ABSCHIEBE-STOPP für Flüchtlinge aus dem Iran, ungeachtet ihrer Glaubens-Bekenntnisse, gebeten wird, zumindest solange bis die allgemeine Lage und Situation im Iran für die Menschen sicherer und besser einzuschätzen ist.

Der rheinland-pfälzische Innenminister Karl-Peter Bruch forderte ebenso einen Abschiebe-Stopp für Flüchtlinge aus dem Iran bereits am 4. September.

Über das Schicksal der beiden jungen Frauen Mariam (27) und Marzieh (30), die zur Zeit im Gefängnis im Iran sind und denen die Todesstrafe wegen der Annahme des christlichen Glaubens droht wegen „Abfalls vom Islam“, liegen keine neuen Erkenntnisse vor.

Die französische Journalistin und Studentin Clotilde Reiss befindet sich weiterhin im Gefängnis, obgleich die französische Regierung in Paris mehrfach bereits die sofortige Freilassung der Journalistin forderte. Am 9. Juli 2009 hat die John Baptist Mission of Togo eine Petition an Bundespräsident Horst Köhler geschrieben mit der Bitte um Verhandlungen für die französische Studentin Clotilde Reiss und einer weiteren Menschenrechts-Reporterin, die ebenso im Iran inhaftiert ist. Erst vor wenigen Wochen konnte allerdings erst nach internationalen Protesten die Freilassung der iranisch-amerikanischen Journalistin Roxana Saberi aus dem Evin – Gefängnis in Teheran im Iran erreicht werden.

Über die Probleme zur „Annahme des christlichen Glaubens in der Gefahr der Todesstrafe“ berichtet auch ausführlich Sabatina James und der Verein Sabatina e.V. bei www.sabatina-ev.de.

Der Verein CODE e. V in Berlin informiert bei www.code-ev.org über die Situation und das Engagement der Menschen aus dem Iran für Frieden, Freiheit, Gerechtigkeit und Demokratie.

Die Petition für einen allgemeinen ABSCHIEBE-STOPP für Menschen denen die Todesstrafe im Iran droht kann bei http://www.petitiononline.com/090109/petition.html gelesen und mit gezeichnet werden.

Ein Sprecher der internationalen Jüdischen-Christlichen John Baptist Mission of Togo sagte: „Menschen in aller Welt, Brüder und Schwestern des christlichen, jüdischen und moslemischen Glaubens sollten die Gnade und Kraft eines Gebetes vor dem einen wahren G-TT, nicht vergessen und für den Schutz der Menschen aus dem Iran und im Iran im Nahen Osten, in anderen Ländern dieser Welt und für die Freilassung der inhaftierten Menschen beten, die sich für Frieden und Freiheit engagieren oder aus Glaubensgründen im Gefängnis gefangen gehalten werden. Kein Mensch wolle im Nahen Osten eine Explosion erleben, wie diese bislang die Menschheit noch nicht gesehen hat.“

Zwischen Krieg und Frieden – Warnung vor drohendem Konflikt: Schäuble warnt Al-Qaida und beruhigt Menschen in Deutschland

Zwischen Krieg und Frieden – Warnung vor drohendem Konflikt:

Schäuble warnt Al-Qaida und beruhigt Menschen in Deutschland

Schäuble: „Wir werden Euch hinter Schloss und Riegel bringen“ – Sprecher Bekkay Harrach fordert Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan – „Stadt Kiel bleibt für die gesamte Dauer des Konflikts sicher“ – 69 Prozent der Menschen in Deutschland wünschen sich Frieden

Ein Beitrag, Analyse und Kommentar des französisch-deutschen Journalisten, Rundfunk-Journalisten und Autors Andreas Klamm-Sabaot

Berlin / Bonn. 20. September 2009. „Die Deutschen lassen sich von Al-Qaida nicht vorschreiben, wie wir wählen.“, warnte Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble in einem Interview mit der Leipziger Volkszeitung den Sprecher des Al-Qaida-Netzwerkes, Bekkay Harrach (32), einen deutsch-marokkanischen Mann marokkanischer Herkunft mit deutschem Pass.

„Wenn wir Euch erwischen, werden wir Euch hinter Schloss und Riegel bringen“, ergänzte Wolfgang Schäuble an die Adresse von Menschen mit extremistischen „islamischen“ Hintergrund, zitiert die Bild-Zeitung.

In zwei Video-Nachrichten warnte Bekkay Harrach, davor, sollte sich Deutschland nicht mit den Wahlen für den Frieden entscheiden, drohe Deutschland „ein böses Erwachen“.
Die Polizei und Bundespolizei zeigen schwer bewaffnet mit Maschinen-Pistolen vor Flughäfen, Bahnhöfen, Synagogen und wichtigen öffentlichen Einrichtungen ihre demonstrative Präsenz.

Bekkay Harrach sprach seine Warnungen für den Zeitpunkt nach den Bundestagswahlen aus. Obgleich der Mann in Deutschland studierte und auch mit einer Frau aus Deutschland verheiratet ist, die zum islamischen Glauben wechselte, scheint Bekkay Harrach die politische Situation in Deutschland nicht eindeutig verstanden zu haben und nicht zu ahnen, dass er sich mit seiner Forderung des Abzugs der Bundeswehr aus Afghanistan zumindest aus politischer Perspektive betrachtet gegen die laut U.S.-Magazin Forbes „mächtigste Frau“ der Welt, Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel stellt.

Im Wahlkampf zu den Bundestags-Wahlen gab es bislang nur einen einzigen Mann in Deutschland, der es sich wagte, sich der mächtigsten Frau im Wahl-Kampf um das Amt der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers entgegen zu stellen: Es ist der derzeitige Bundesaußenminister und Vize-Bundeskanzler Dr. Frank Walter Steinmeier (SPD). Gemeinsam mit der SPD ist es Frank-Walter Steinmeier bislang nicht gelungen im Wahlkampf Anzeichen für eine politische Mehrheit der SPD zur Bundestagswahl am 27. September herzustellen.

Während Bekkay Harrach verspricht, dass die Kinder und die Stadt Kiel in Deutschland sicher sind, warnt er davor nach der Wahl am 27. September, sollten die Menschen nur die „lebensnotwendigsten Einrichtungen“ besuchen.

Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hat an amerikanische Bürger in Deutschland eine Terror-Warnung ausgegeben.

Als einzige Partei hat im Wahlkampf die Partei Die Linke den Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan gefordert. Der Krieg der Bundeswehr ist keineswegs der Krieg der Menschen in Deutschland. Das sollte auch der Sprecher der Al-Qaida, Bekkay Harrach, nach vielen Jahren seines Aufenthaltes und einem Studium in Deutschland wissen, denn 69 Prozent der Menschen in Deutschland bekannten sich öffentlich gegen den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan und fordern ebenso wie das Mitglied der Al-Qaida den Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan.

Im Gegensatz zur Al-Qaida und der Bundeswehr engagieren sich die Menschen für den Frieden in Deutschland und in Afghanistan mit friedlichen Mitteln des kreativen Protestes, mittels Petitionen und nach dem Bombenangriff vom 4. September auch mittels 400 Strafanzeigen gegen die Bundeswehr.

Nach dem katastrohphalen und verheerenden durch einen deutschen Oberst angeforderten Bomben-Angriff auf Frauen, Kinder und Männer in Nord-Afghanistan am 4. September, die sich um zwei Tank-Last-Züge versammelt hatten, wurden aufgrund einer Initiative vom Koordinator Die Anstifter, Peter Grohmann, in Stuttgart mehr als 400 Strafanzeigen wegen des Verdachts auf Tötung, fahrlässige Tötung oder Mord gegen die Bundeswehr und den Oberst der Bundeswehr von Menschen aus Deutschland erstattet.

69 Prozent aller Menschen in Deutschland haben allerdings keinen weit genug gehenden Einfluss auf die mächtigste Frau der Welt. Kanzlerin Angela Merkel machte bislang keine Äußerungen dazu, dass ein sofortiger Abzug der Bundeswehr geplant oder möglich sei. Vielmehr werde der Rückzug der Bundeswehr aus Afghanistan noch einige Jahre dauern, informierte die CDU-Politikerin vor kurzem.

“Entscheidet das Volk sich … für eine Fortsetzung des Krieges, hat es sein eigenes Urteil gefällt”, ergänzte der Al-Qaida-Mediensprecher Bekkay Harrach, der von deutschen Sicherheits-Behörden auch als „mutmaßlicher islamischer Extremist bis hin zum Terroristen“ bezeichnet wurde.

Hätten die Menschen gegen Angela Merkel eine Chance sich gegen die Fortsetzung des Krieges in Afghanistan zu entscheiden, dann wären die Kampfhandlungen in Afghanistan vermutlich bereits beendet und es könnten Verhandlungen für einen Frieden stattfinden.

Die Mehrheit der Menschen in Deutschland will Frieden, was jedoch nicht der Mehrheit der politischen Vertreter in Deutschland entspricht.

Für die Al-Qaida und Bekkay Harrach ist es wichtig zu wissen, dass die Kampf-Handlungen oder der „Krieg der Bundeswehr in Nord-Afghanistan“ nicht etwa der „Krieg der Menschen in Deutschland ist“, sondern vielmehr die Kampfhandlungen im Interesse einer „wirtschaftlichen und politischen Minderheit“ im Vergleich zu rund 82 Millionen Menschen in Deutschland.

Bekkay Harrach (32) und die Bundeswehr begehen allerdings einen gemeinsamen Fehler:

Während die Bundeswehr mit Waffen Frieden am Hindukusch schaffen will, wollen offenbar Bekkay Harrach und das Al-Qaida-Netzwerk Frieden mit Waffen in Deutschland erzwingen. Das ist auf Dauer in der Regel nicht möglich, wie die die historischen Ereignisse seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges und der Kaptitulation der Deutschen Wehrmacht am 8. Mai 1945 zeigen.

Denn bereits weniger als 65 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges ist die Deutsche Bundeswehr in vielen Teilen der Welt aktiv in Kampf-Handlungen verwickelt, obgleich laut Grundgesetz die Verpflichtung von Deutschland für den Frieden in der Welt festgelegt und geregelt ist.

Statt Frieden mit Waffen-Gewalt der Bundeswehr und Gewalt-Androhungen des Al-Qaida Netzwerks schaffen zu wollen – ein Widerspruch in sich -, wäre es ein wahrer Fortschritt Verhandlungen ohne Waffen für einen Frieden zu führen, um das unsinnige Vorantreiben von Blutvergießen, die Eskalation von Konflikten, das Weiter-Drehen der Spirale der Gewalt und die Tötung von Kinder, Frauen und Männer zu beenden, die Tag für Tag so sehr auf wahren Frieden hoffen.

Grund zur Panik besteht nicht

Nach Einschätzung von Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble bestehe kein Grund zur Panik und der Bundesminister versprach: Man werde alles Menschen mögliche machen, um die Sicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Auch im Falle eines Anschlages werde sich in Deutschland nichts ändern.

Schäuble warnte, man dürfe Ursache und Wirkung nicht verwechseln. Die Bundeswehr sei in Afghanistan im Einsatz um die Sicherheit zu gewährleisten. Andere Gruppen bezeichnen den Einsatz der Bundeswehr in Nord-Afghanistan „…als wichtig für die Menschenrechte…“ .

Gegner von Krieg und Kampfhandlungen und auch kritische Friedens-Beobachter kritisierten erneut nach dem von der Bundeswehr angeforderten Bombenangriff, dass die Bundeswehr so wörtlich „nicht die Menschenrechte in Nord-Afghanistan verteidigt“, die Kampf-Handlungen würden aufgrund wirtschaftlicher Interessen und um Öl in dem Land am Gebirge in Zentral-Asien geführt.

Die Video-Botschaften des Al-Qaida-Sprechers, Bekkay Harrach sind unter anderem zu sehen bei:

http://www.dailymotion.com/related/xaizpc/video/xaizli_al-qaeda-europe-message-to-germany_news


Ergänzungen zu diesem Beitrag und Informationen zum Autor Andreas Klamm-Sabaot von Tina Green, Reporterin

Andreas Klamm-Sabaot ist französisch-deutscher und afrikanisch-europäischer Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor. Er ist Autor von sieben Büchern in englischer, französischer und deutscher Sprache und Produzent von mehr als 700 Fernseh-Produktionen. Sein Großvater ist der französische Offizier und Lieutenant Haedi Sabaot, der 1945 in Kaiserslautern in Deutschland als Teil der Französischen Besatzungs-Truppen in der West-Pfalz stationiert war und seit 1945 vermisst wird.

Der Großvater des Journalisten und Autors ist französischer Staatsbürger tunesischer Herkunft und wurde in der Hauptstadt Tunis in Tunesien geboren. Der Lieutenant ist ein Afrikaner. Nach heftigen Anfeindungen deutscher Bürger verließ die Großmutter des Journalisten und Autors, Martha Maier, im Jahr 1950 für immer Deutschland und wechselte in der Stadt Melbourne, State of Victoria in Australien ihre Staatsbürgerschaft.

Die Anfeindungen haben unter anderem auch wegen der Hautfarbe des Offiziers der Französischen Armee im Nachkriegs-Nazi-Deutschland im Jahr 1950 stattgefunden, das fünf Jahre nach der Befreiung durch die Alliierten Streitkräfte noch von der tödlichen Ideologie der Nationalsozialisten und von Rassisten „verseucht“ war, während die in Deutschland gebürtige Frau und der französische Offizier offenbar den Entwicklungen der Zeit etwas voraus waren und in der Liebe füreinander ein gemeinsames Kind zeugten.

Der französisch-deutsche Journalist und Autor Andreas Klamm stellte im Jahr 1988 nach der kompletten Ableistung des 15monatigen Wehr-Dienstes bei der Bundeswehr-Luftwaffe, der nicht ganz freiwillig stattgefunden hat, sondern durch familiäre Autorität erzwungen wurde, aus Glaubens- Gewissens- und politischen Gründen einen Antrag auf Verweigerung des Kriegsdienstes. Seinen Antrag auf Verweigerung des Kriegsdienstes begründete der Journalist unter anderem auch damit, dass er es auch aus dem familiären Gewissens-Konflikt strikt ablehne als ein Soldat für eine feindliche Armee, die Bundeswehr, auf Verwandte und Freunde aus Deutschland, Frankreich und Afrika zu schießen und diese zu töten.

Ein Einsatz von Waffen zur Verteidigung könne er sich nur bei einem direkten Angriff im Rahmen einer notwendigen Verteidigung vorstellen, jedoch auch nur soweit um den Angriff zu stoppen, nicht jedoch um mögliche Angreifer zu verfolgen.

Bereits seit 1988 wirkte der Journalist in verschiedenen Friedens-Bewegungen und in weltweit insgesamt mehr als 60 Organisationen. Zum Engagement zählte auch die Teilnahme an friedlichen Protesten gegen Krieg und für Frieden. Bereits in Radio- und Fernseh-Sendungen bezeichnete er 1987 „Krieg als Ende der Vernunft“. Andreas Klamm-Sabaot glaubt wie seine amerikanische Kollegin, der Journalistin, Rundfunk-Journalistin und Autorin, Amy Goodman, die im November 2008 in Stockholm in Schweden mit dem Right Livelihood Award geehrt wurde, daran, dass ein Frieden nur mittels Verhandlungen für einen Frieden möglich ist, notfalls auch mit Vertretern und Menschen, die im westlichen Verständnis als „Terroristen“ bezeichnet werden.

Im Jahr 2007 stellte der französische-deutsche Journalist beim U.S. Department for Justice in Washington, D.C. und beim damaligen amerikanischen Präsidenten George Walker Bush, einen Antrag auf den Wechsel der Staatsbürgerschaft in die amerikanische Staatsbürgerschaft nach Artikel 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, prolamiert durch die Vereinten Nationen 1948 in New York City. Die universell gültige Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wurde auch von Deutschland ratifiziert.

In zahlreichen Veröffentlichungen und auch in den vom ihm geschriebenen Büchern betonte er mehrfach, dass er kein deutscher Bürger, sondern ein französisch-deutscher, afrikanisch-europäischer Welt-Bürger sei und stimmte mit der Journalistin Amy Goodman überein „There is got to be an other answer than war.“, was übersetzt soviel bedeutet „Es muss eine andere Antwort denn Krieg geben, gemeint sind Verhandlungen für den Frieden auch mit politischen Gegnern und Menschen des moslemischen Glaubens“.

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1984 Natalie und die Kinder
1984 Natalie und die Kinder, Buch von Natalie und Andreas Klamm - Sabaot Journalist, Book by Natalie and Andreas Klamm - Sabaot, Journalist,
1984 Natalie und die Kinder, Not im Urlaubs-Paradies in Nassau in Bahamas, MJB Mission News, ISSN 1999-8414, Autor: Andreas Klamm – Sabaot, Journalist und Natalie, 84 Seiten, 1. Auflage, Sprache, deutsch, BookRix-Edition: 90 Seiten, 1. Auflage, Sprache deutsch 29. November 2009, erschienen bei, www.bookrix.com, Verlag und Distrubution: Grace Med Care Ltd. London, Groß Britannien (MEDIA MEDICAL AND CARE Service, international), John Baptist Mission of Togo, Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, Web-Seite: http://1984natalie.wordpress.com, www.radiotvinfo.org, www.johnbaptistmission.org
PROVERBS
John Baptist Mission of Togo
John Baptist Mission of Togo, Report 2009, Eine Mission für soziale Förderung, Autor: Andreas Klamm - Sabaot, 238 Seiten, BookRix Edition, 244 Seiten, eBook, http://www.johnbaptistmission.wordpress.com
Im Jahr 2008 hat die Vertretung für Deutschland der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, gegründet im Jahr 2004 von dem Reverend (Pfarrer) und Evangelisten YAWOVI NYONATO in Togo ihren Dienst in Deutschland aufgenommen. In diesem Buch des internationalen Nachrichten- und Missions-Magazines MJB Mission News, weltweit registriert mit der ISSN 1999-8414 können Sie mehr über die internationale Mission erfahren, die Vertretungen unter anderem in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Frankreich, Groß Britannien, Deutschland, Togo, Burundi, Burkina Faso hat und mit weiteren Partner-Organisationen in Israel in Kenia kooperiert um Menschen zu helfen, die in Not geraten, ungeachtet ihres Glaubens-Bekenntnisses oder ihrer Welt-Anschauungen. Dieses Buch ist ein Jahres-Bericht für das Jahr 2009.
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"Paul et Silas répondirent: Crois au Seigneur Jésus, et tu seras sauvé, toi et ta famille. Et ils lui annoncèrent la parole du Seigneur, ainsi qu`à tous ceux qui étaient dans sa maison. Il les prit avec lui, à cette heure même de la nuit, il lava leurs plaies, et aussitôt il fut baptisé, lui et tous les siens." Actes, Chapitre 16,31-33, La Sainte Bible "And they said, Believe on the Lord Jesus Christ, and thou shalt be saved, and thy house. And they spake unto him the word of the Lord, and to all that were in his house. And he took them the same hour of the night, and washed their stripes; and was baptized, he and all his, straightway." Acts, Chapter 16 verses 31-33, New Testament, Bible (King James Version) "Er forderte aber ein Licht und sprang hinein und ward zitternd und fiel Paulus und Silas zu den Füßen und führte sie heraus und sprach: Liebe Herren, was soll ich tun, daß ich selig werde? Sie sprachen: Glaube an den HERRN Jesus Christus, so wirst du und dein Haus selig! Und sie sagten ihm das Wort des HERRN und allen, die in seinem Hause waren. Und er nahm sie zu sich in derselben Stunde der Nacht und wusch ihnen die Striemen ab; und er ließ sich taufen und alle die Seinen alsobald." Apostelgeschichte, Kapitel 16, Verse 29-33, Neues Testament, Bibel "El entonces pidiendo luz, entró dentro, y temblando, derribóse á los pies de Pablo y de Silas; Y sacándolos fuera, le dice: Señores, ¿qué es menester que yo haga para ser salvo? Y ellos dijeron: Cree en el Señor Jesucristo, y serás salvo tú, y tu casa. Y le hablaron la palabra del Señor, y á todos los que estan en su casa. Y tomándolos en aquella misma hora de la noche, les lavó los azotes; y se bautizó luego él, y todos los suyos." Hechos, Capítulo 16: 29-33, La Biblia
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