Erneute Angriffe auf die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo
Erneute Angriffe auf die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo
London / New York City / Lome (Togo). 7. März 2010. Auf die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo hat erneut ein Angriff auf eine der Web-Seiten der Mission stattgefunden, teilte ein Sprecher der internationalen Jüdisch-Christlichen Mission für soziale Entwicklung mit.
Ein “Hacker” mit dem Namen “anno X”, eigenen Angaben zufolge aus dem Iraq hat möglicherweise die Datenbank nach Einschätzung eines Beobachters “professionell gehackt”.
Der Hacker verurteilte alle Menschen in Amerika als “Verbrecher und Betrüger”. Erklärungen für diesen Zusammenhang gibt esnicht, da die Mission eine internationale Jüdisch-Christliche Mission, gegründet im Jahr 2004 von Reverend Yawovi Nyonato in Lome in Togo ist und Vertretungen in Kanada, den Vereinigten Staaten von Amerika, in mehreren afrikanischen Staaten, in Frankreich,
Groß Britannien und in Deutschland hat.
Die internationale Mission hilft Menschen in schwerster Not, so beispielsweise Flüchtlingen aus dem Iran, ist an Projekten für mehr als 2000 krebskranke Kinder in Deutschland beteiligt, hilf Menschen, Kindern und Frauen und armen und behinderten Männern in schwerster Not in Afrika, in Deutschland, den USA, in ISRAEL und vielen weiteren Menschen ungeachtet ihrer
Herkunft und ungeachtet ihrer Relgion.
Der Hacker teilte in seiner Nachricht mit, dass so wörtlich “alle Rechte nur den Moslems” gehören”.
Ein Sprecher der internationalen John Baptist Mission of Togo erklärte daraufhin den internationalen Alarm “Code ORANGE”.
Der Code wird nur nach Angriffen mit Atomwaffen oder bei schwersten Katastrophen ausgelöst. “Wenn jüdische und christliche Menschen aufgrund ihres Glaubens komplett entrechtet werden sollen, dann müssen Verteidigungs-Massnahmen eingeleitet werden.
Die internationalen Verteidigungs-Massnahmen sind vor rund einer Stunde weltweit gestartet. Die komplette Entrechtung und der Verlust aller Menschenrechte steht im Widerspruch zur universell gültigen ALLGEMEINEN ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE, proklamiert durch die Vereinten Nationen. Wir haben als Gemeinschaft jüdischer und christllicher Gläubiger die Hand zum Frieden gereicht. Doch die Vernichtung von Frauen, Kindern und Männern in schwerster Not, die aufgrund ihres jüdischen und christlichen Glaubens vernichtet werden sollen und deren Existenz können wir nicht ohne VERTEIDIGUNGS-Massnahmen lassen, wenn andere offenbar den ultimativen Krieg wollen”. ergänzte ein Sprecher der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo. Weitere Informationen werden bei www.johnbaptistmission.blogspot.com zu finden sein.
Würdigung der Leistung von Margot Käßmann beantragt
Würdigung der Leistungen von Margot Käßmann beantragt
Petition beim Bundespräsident eingereicht – Kanzlerin informiert
Antrag: http://www.PetitionOnline.com/mjb20101/petition.html
Von Andreas Klamm Sabaot
Ludwigshafen am Rhein / Hannover. 26. Februar 2010. Die internationale jüdisch-christliche John Baptist Mission of Togo ( Johannes der Täufer Mission von Togo ) hat bereits am 25. Februar 2010 beim Bundespräsidenten Prof. Dr. Horst Köhler in Berlin eine Würdigung und Anerkennung der Verdienste und Leistungen der bisherigen Landes-Bischöfin und EKD-Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland, Pastorin Dr. Margot Käßmann, für soziale Gerechtigkeit, für die Stärkung der Rolle von Frauen in Deutschland und für den Frieden in Deutschland und in der Welt beantragt. Diese Informationen bestätigte ein Sprecher der Vertretung für Deutschland der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel wurde über den eingereichten Antrag gestern schriftlich mittels email informiert. Margot Käßmann habe in dem Ehrenamt als Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland nicht nur gute, sondern excellente Arbeit unter schwierigsten Bedingungen geleistet. Arbeit, Leistung und ein über das übliche Maß hinaus erbrachtes Engagement müsse auch öffentlich gewürdigt und anerkannt werden.
Frau Dr. Margot Käßmann habe zwar ohne Zweifel mit einer Fahrt mit dem Auto unter Alkohol-Einfluss in der Fastenzeit einen Fehler gemacht, doch dieser Fehler sei menschlich und vor allem auch von Menschen, die in der Tat und Wahrheit im Glauben an Gott leben, zu vergeben. Das mehr als 12-jährige Engagement der bisherigen Landes-Bischöfin, der Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Pastorin Dr. Margot Käßmann überwiege ganz deutlich im Guten.
Soweit bekannt befände sich auf der Erde zur Zeit kein unfehlbarer Mensch, nicht ein einziger Mensch könne den Anspruch für sich erheben frei ohne Sünde und frei ohne Fehler zu sein. Man hoffe, dass es gelingt, dass Margot Käßmann Ruhe und neue Kraft finden kann, um ihr wichtiges Wirken und Arbeiten für soziale Gerechtigkeit, für die Stärkung der Rolle der Frauen in Deutschland und für den Frieden in der Welt und in Deutschland, auch künftig gut zu Gehör bringen zu können und veröffentlichen zu können. Vor allem Deutschland , das zweimal innerhalb von 70 Jahren den kompletten Verlust jeglicher Form von Demokratie durch mindestens zwei Terror-Dikaturen erlitten habe, brauche die kritischen Stimmen engagierter Frauen, Männer und Kinder.
Der Antrag auf die Würdigung und Auszeichnung der Verdienste der Pastorin und Frau, Margot Käßmann wurde am 25. Februar 2010 an den Bundespräsidenten nach Berlin gesendet. Bislang liegt, nach Angaben des Sprechers, keine Information über eine Antwort des Bundespräsidenten vor.
Der Antrag und die Petition für die Würdigung und Auszeichnung der Verdienste der ehemaligen Landesbischöfin, EKD-Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland und Pastorin Frau Dr. Margot Käßmann kann bei http://www.PetitionOnline.com/mjb20101/petition.html mitunterzeichnet und unterstützt werden
„Natürlich sind wir uns bewusst dessen, dass bei den Waffen-Lobbyisten, Waffen-Exporteuren in Deutschland und der Freunde von Krieg ein Engagement für soziale Gerechtigkeit und für Frieden in Deutschland und in der Welt in der Regel nicht gerne gesehen wird. Immerhin verdienen Waffen-Exporteure mit dem Geschäft am Tod von Millionen von Kindern, Frauen und Männern mehrere Millionen Euro Jahr für Jahr. Dennoch garantiert die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, proklamiert durch die Vereinten Nationen und das Grundgesetz (GG) für Deutschland, dass Frauen, Männer und Kinder sich zumindest für Frieden in Deutschland und in der Welt engagieren dürfen und darüber auch öffentlich in Deutschland und in der Welt sprechen dürfen.“ ergänzte ein Sprecher der internationalen Mission.
Schon dieses Engagement der Pastorin Dr. Margot Käßmann habe eine Würdigung und Anerkennung der Arbeit und des Wirkens der bisherigen Landes-Bischöfin und Vorsitzenden des Evangelischen Rates in Deutschland verdient. Sie habe als Frau den Mut gefunden, sich öffentlich für den Frieden auszusprechen – das erfordert sehr, sehr viel Mut in Deutschland, einem Land, das vor rund vier Monaten von Bischof Dr. Dr. h.c. Wolfgang Huber noch als „Waffen-Export-Weltmeister Deutschland“ bezeichnet wurde. Der Theologe war von 2003 bis zum Jahr 2009 der Rats-Vorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland und trat aus Altergründen in den Ruhestand. Nachfolgerin wurde die vierfache Mutter, Landes-Bischöfin und Pastorin Dr. Margot Käßmann, die erst vor kurzem eine schwere Erkrankung an Krebs überstanden hat.
Der genaue Wortlaut der Petition an Bundespräsident Prof. Dr. Host Köhler lautet:
Antrag auf Auszeichnung mit dem BUNDESVERDIENST-KREUZ für die bisherige Landes-Bischöfin und Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland Dr. Margot Käßmann, Pastorin
Gründe:
1.Herausragende, beispielhafte Verdienste und Arbeit dem Frieden in der Welt zu dienen gemäß dem im Grundgesetz gestellten Auftrag
2.Herausragende und beispielhafte Verdienst und Arbeit für die soziale Gerechtigkeit im sozialen und demokratischen Bundesstaat Deutschland
3.Beispielhafte und besonders zu würdigende Arbeit als Landesbischöfin zur Stärkung der Rolle und Gleichberechtigung von Frauen in Deutschland und in Europa
Sehr geehrte Excellenz Herr Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler !
Hiermit wird ANTRAG gestellt zur Verleihung und Würdigung mit dem BUNDESVERDIENST-KREUZ an die
bisherige Landes-Bischöfin und Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und Pastorin, Frau Dr. Margot Käßmann
Begründung:
Frau Dr. Margot Käßmann hat am vergangenen Wochenende als Mensch und Frau einen schweren Fehler begangen. Dies hat die bisherige Landes-Bischöfin und Rats-Vorsitzende der Evangelischen Kirche auch öffentlich eingestanden. Den rechtlichen Konsequenzen hat sie sich gestellt oder wird sie sich stellen. Es war ein Fehler – doch das Gute aus mehr als 10 Jahren besonderer Arbeit und Wirken als Landes-Bischöfin und Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland für weit mehr als 25 Millionen Menschen in Deutschland überwiegt deutlich ! Im Rahmen der öffentlichen Vorverurteilungen vor dem Stattfinden und eines Termines eines ordentlichen und öffentlichen Gerichts-Verfahren, eine Vorverurteilung, die so nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen nicht hätte stattfinden dürfen, wurde wenig über die besonderen, beispielhaften und herausragenden Verdienste von Dr. Margot Käßmann berichet und informiert.
Die Biographie und auch besonderen Lebens-Umständen von Frau Dr. Margot Käßmann ist Ihnen vermutlich gut bekannt.
Frau Dr. Margot Käßmann hat sich ganz ohne Zweifel in folgenden Dingen besonders, über das übliche und gewöhnliche Maß hinaus engagiert und es ist Recht und würdig, die engagierte und couragierte Frau. Dr. Margot Käßmann für ihre 10jährigen, oft auch sehr schweren Arbeiten, Wirken und Handeln zu ehren und zu würdigen, selbstversändlich zu Leb-Zeiten:
a) Herausragende, beispielhafte Verdienste und Arbeit dem Frieden in der Welt zu dienen gemäß dem im Grundgesetz gestellten Auftrag
b) Herausragende und beispielhafte Verdienst und Arbeit für die soziale Gerechtigkeit im sozialen und demokratischen Bundesstaat Deutschland
c) Beispielhafte und besonders zu würdigende Arbeit als Landesbischöfin zur Stärkung der Rolle und Gleichberechtigung von Frauen in Deutschland und in Europa
Wie Ihnen bekannt, haben auch namhafte Spitzen-Politiker den Rücktritt von Frau Dr. Käßmann bedauert. Wie Ihnen bekannt, hat Frau Dr. Margot Käßmann erst vor wenigen Tagen ihre Stimme für den FRIEDEN in dieser Welt erhoben.
Wir glauben dass die Auszeichnung und Würdigung mit dem Bundesverdienst-Kreuz und weiteren angemessenen Auszeichnungen und Würdigungen recht und würdig für die engagierte und couragierte Frau Dr. Margot Käßmann ist, die ohne Zweifel ihres gleichen in ihrem Engagement für FRIEDEN in der Welt, für die Gleichberechtigung von Frauen und für soziale Gerechtigkeit in Deutschland sucht.
Die Pastorin und vor allem eben auch die bisherige Landes-Bischöfin Dr. Margot Käßmann hat in besonderer Weise gewirkt und gearbeitet und vielleicht könnte auch eine hohe oder die höchste Auszeichnung der engagierten und couragierten Frau und Pastorin helfen, weiterhin für Millionen von Menschen, Kindern, Frauen und den FRIEDEN in Deutschland und in dieser Welt zu wirken.
Die internationale Jüdisch – Christliche John Baptist Mission of Togo wirkt international und überkonfessionell und wir unterstützen katholische, evangelische, freikirchliche oder auch die Vielzahl anderer Glaubens-Gemeinschaften soweit möglich. Einige Träger des Bundesverdienst-Kreuz kenne ich bereits aus meiner Arbeit als Journalist, da ich die Portraits über diese Menschen geschrieben habe für Tageszeitungen.
Daher glaube ich einschätzen zu können, dass ganz ohne Zweifel sich Frau Dr. Margot Käßmann für diese besondere und eine der höchsten Auszeichnungen in Deutschland verdient gemacht hat.
Das mutige und öffentliche appellative Bekenntnis zum FRIEDEN in der Welt wurde, wie Ihnen bekannt angegriffen.
Vielleicht können Sie helfen, daran zu erinnern, dass die VERPFLICHTUNG dem FRIEDEN in der Welt zu dienen bereits in der Präambel des Grundgesetzes (GG) und im Grundgesetz sehr deutlich geschrieben steht.
Die mit über 50 Preisen ausgezeichnete amerikanisch-jüdische Journalistin Amy Goodman von Democracy NOW! ( www.democracynow.org ) sagte beispielsweise in einem MSNBC – Interview in New York „There is got to be another answer than war…“
Die Übersetzung bedeutet etwa soviel wie: „Es muss eine andere Antwort als Krieg geben…“ – das meint intelligente und diplomatische Verhandlungen für den FRIEDEN, damit deutsche Soldaten oder auch andere Soldaten, Männer, Kinder und Frauen nicht in verhinderbaren Kriegen ihr Leben verlieren.
Die Gemeinschaft der Menschen in aller Welt wäre wahrlich mehr nützlich damit beschäftigt, sich den Herausforderungen von Wasser-Wieder-Aufbereitung, Klima- Umwelt- und Natur-Schutz, Linderung des großen Leids durch die globale Welt-Hungersnot und Linderung des großen Leids durch die globale Welt-Finanz-Krise zu stellen anstatt Milliarden von Euros und U.S. Dollar in Kanonen-Rohren zu „verpulvern“ oder gar zu „verbrennen“.
Seit der Katatrophe von Haiti ist öffentlich bekannt, dass auch mehr für den Erdbeben-Schutz und Zivil-Schutz auch in Deutschland gehandelt werden muss – nicht nur dort, das steht außer Frage.
Frau Dr. Margot Käßmann hat sich in vielfacher und besonderer Weise für eine der höchsten Auszeichnungen und Würdigungen mit ihrer Arbeit und mit ihrem Wirken empfohlen.
Wenn nicht sie als Frau, vierfache Mutter, Landes-Bischöfin und Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland – wer dann ?
Der vollständige Antrag und der Brief an den Bundespräsidenten in Deutschland kann bei
http://www.scribd.com/doc/27486588/Antrag-Bundesverdienstkreuz-Margot-Kaessmann
gelesen werden.
Zur Petition: http://www.PetitionOnline.com/mjb20101/petition.html
John Baptist Mission of Togo ist betrübt über den Rücktritt von Margot Käßmann
John Baptist Mission of Togo ist betrübt über den Rücktritt von Margot Käßmann
Von Andrew P. Harrod
London / Lome / Hannover. 25. Februar 2010. Die internationale Jüdisch – Christliche John Baptist Mission of Togo ist zutiefst betrübt über den Rücktritt der Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und Landes-Bischöfin, Dr. Margot Käßmann. „Wir haben seit mehreren Tagen versucht Dr. Margot Käßmann in Hannover mittels email zu erreichen. Das war leider nicht möglich, vermutlich aufgrund des hohen Nachrichten-Aufkommens in den vergangenen Tagen. Wir glauben, dass eine Fahrt unter Alkohol-Einfluß ein schwerer Fehler war. Unsere Schwester Margot Käßmann hat nur wenige Stunden nach den Ereignissen um Vergebung gebeten. Diese Vergebung können wir gewähren und das sollte auch jedem weiteren gläubigen Menschen, der oder die in der Tat und Wahrheit handeln und wirken, möglich sein. Insbesondere deshalb weil die excellenten und beispielhaften Leistungen des Lebenswerkes der engagierten und couragierten Bischöfin, Vorsitzenden der EKD, Pastor und Frau Dr. Margot Käßmann deutlich im Guten überwiegen.“, erklärte die Missions-Leitung für Deutschland und für Groß Britannien, der Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo ( Johannes der Täufer Mission von Togo ), der französisch-deutsche Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor, Andreas Klamm Sabaot.
„Frau Dr. Margot Käßmann hat sich beispielhaft und vorbildlich, in ganz besonderer Weise für soziale Gerechtigkeit, für die Stärkung der Rechte und der Rolle der Frauen in Deutschland und in Europa und in besonderer Weise für den Frieden in dieser Welt“ engagiert und verdient gemacht. Die John Baptist Mission of Togo hofft, dass es der Pastorin Frau Dr. Margot Käßmann bald möglich sein wird, mit der John Baptist Mission of Togo in Verbindung zu kommen und vor allem, dass Frau Dr. Margot Käßmann auch weiterhin ihre Stimme für soziale Gerechtigkeit in Deutschland, für die Stärkung der Rechte und Rolle der Frauen in Deutschland und für den Frieden in der Welt kundtun und erheben wird.“, ergänzte die Missions-Leitung für Deutschland und Groß Britannien.
Innerhalb der Jüdisch-Christlichen Mission sei man davon überzeugt, dass es wichtig sei, wenn Dr. Margot Käßmann bald ihre wichtige Arbeit für soziale Gerechtigkeit, für die Rechte der Frauen und für den Frieden in Deutschland und in der Welt fortsetzen könne und man hoffe sehr, dass die bisherige Landes-Bischöfin und Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland nach einer Zeit des Sammelns von neuer Kraft für die Arbeit und das Wirken, wieder fortsetzen werde. Die John Baptist Mission of Togo habe noch vor dem Rücktritt von Dr. Margot Käßmann schriftlich gebeten, nicht von ihren Ämtern zurück zutreten, da das Gute in ihrem öffentlichen Wirken und Arbeiten seit mehr als 15 Jahren deutlich mehr erkennbar sein könne für alle Menschen.
Die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo arbeitet und wirkt seit dem Jahr 2008 mit einer eigenen Vertretung auch in Deutschland und in Groß Britannien. Ausführliche Informationen sind unter anderem bei www.johnbaptistmission.org, www.missionjb.org und www.johnbaptistmission.org/johnbaptistmission.htm abrufbar.
Die Schreiben im Wortlaut sind zu lesen bei:
1. http://www.scribd.com/doc/27484253/Schwester-Margot-Kaessmann-Feb-25-2010
2. http://www.scribd.com/doc/27484019/Schwester-Margot-Kaessmann-2
3. http://www.scribd.com/doc/27483828/Schwester-Margot-Kaessmann
Bitte um Hilfe für junge Mutter mit Baby und Kind
BITTE um Hilfe für junge Mutter mit Baby und Kind
Mission will mit Spielsachen, Baby-Kleidung, Baby-Nahrung und Geschenken einer jungen und alleinerziehenden Mutter mit Baby und Kind in Berlin nach einer Notlage helfen – Bitte um Solidarität und Hilfe
von Andreas Klamm – Sabaot
London/Berlin. 3. Dezember 2009. Nach dem die im September 2009 junge, schwangere Mutter Natalie F. (24) mit ihrer 3jährigen Tochter unverschuldet in Not geraten ist, ist es DANK edler Spender gelungen, die junge Mutter Natalie und ihre 3jährige Tochter ohne Geld mittels Flug bei der British Airways (BA) am 14. Oktober nach Berlin reisen zu lassen.
Die junge Mutter hat am 24. Oktober ihr Baby geboren. In Berlin kam eine zweite Tochter zur Welt. Natalie ist jetzt alleinerziehende zweifache Mutter eines Baby´s und eines Klein-Kindes.
Die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland (http://www.johnbaptistmission.de.be, http://www.johnbaptistmission.wordpress.com) und das im Jahr 2006 gegründete Projekt REGIONALHILFE . de (http://www.regionalhilfe.wordpress.com, http://www.regionalhilfe.de.be) bitten jetzt um freundliche Unterstützung für die Mutter, ihr Baby und ihre Tochter in Berlin.
Weitere und ausführliche Informationen sind zu finden bei http://1984natalie.wordpress.com und bei http://1984natalie.de.be .
Die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo, versucht schnell, unbürokratisch und unkompliziert Hilfen an die junge Mutter mit zwei Klein-Kindern (seit 29. September 2009) zu vermitteln. Die Mission ist finanziell in Notlage in Folge des Hilfs-Einsatzes geraten. Die Mission erhält KEINE Kirchen-Steuern. Alle Hilfs-Dienste werden nur von Spenden finanziert. Im Rahmen der Hilfeleistung sind schon für Auslands-Gespräche nach Nassau in Bahamas 170 Euro Kosten (Rechnungen der Deutschen Telekom könnnen vorgelegt werden) für Fern-Gespräche entstanden und für weitere Hilfs-Dienste rund 40 Euro für Fax-Sendungen und Anschluss-Gebühren. Wie die enstandenen Kosten bezahlt werden können ist noch nicht bekannt.
Wer kann und will einer jungen Mutter mit zwei Kindern helfen?
Wer der jungen Mutter, Baby und Kind, etwa mit Spielsachen, Baby-Kleidung, Baby-Nahrung, praktische Sach-Spenden für die junge alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern, Wohnungs-Ausstattung und Wohnung-Suche in Berlin helfen möchte, wird gebeten mit einem kleinen Begleit-Schreiben, Sach-Spenden an folgende Adresse zu senden:
John Baptist Mission of Togo
Vertretung für Deutschland
Postfach 11 13
D 67137 Neuhofen
Telefon: 06236 416 802
email: kontakt@radiotvinfo.org – für Anfragen mittels email
Alle eingehenden Sach-Spenden für die junge Mutter mit ihren zwei Klein-Kindern werden an die Mutter nach Berlin weiter geleitet. Die NACHWEISE hierüber werden veröffentlicht.
Neue Erkenntnisse zur Notlage: Schwangere Berlinerin in Urlaub geriet in Not
Neue Erkenntnisse zur Notlage:
Schwangere Berlinerin in Urlaub geriet in Not
Notlage, Obdachlosigkeit und Erkrankung der jungen Mutter mit 3jähriger Tochter in Nassau in Bahamas wären möglicherweise verhinderbar gewesen – Ehemann hatte eigenen Angaben zufolge am 7. August einen Unfall
Von Andreas Klamm – Sabaot
New York (U.S.A.) / Nassau (Bahamas)/ Berlin. 28. November 2009. Die junge schwangere Natalie F. (24) ist hochschwanger mit ihrer 3jährigen Tochter in Not geraten, wo andere auf Glück und Freude in einem Urlaubs-Paradies hoffen – in Nassau in Bahamas in der Karibik (wir berichteten bereits mehrfach).
Die Notlage der jungen Mutter, die offiziell bekannt bereits am 29. September 2009 in schwerer Not, im 7ten Monat schwanger und mit ihrer 3jährigen Tochter, obdachlos und krank in Nassau in Bahamas war, wurde durch einen Mitarbeiter der Deutschen Botschaft am 1. Oktober 2009 schriftlich bestätigt als „NOTLAGE“.
Das Foto No. 1 und Foto No. 2 stammt aus den Archiven der jungen Familie, der jungen Mutter Natalie F. Und ihrem Ehemann aus besseren Tagen. Im Foto No. 3. das mit freundlicher Genehmigung von RTL Fernsehen New York City veröffentlicht wird, sind Mutter und Kind zu sehen, in den Tagen, in denen es Mutter und Kind nicht gut ging in Nassau in Bahamas. Fotos: ntjj / RTL Television New York
Was die Kollegen und Kolleginnen, am 5. Oktober als der Beitrag für die Zeitung BERLINER KURIER geschrieben wurde und die junge Natalie mit ihrer 3jährigen Tochter noch nicht wissen konnten, der Ehegatte hat, eigenen Angaben zufolge, seine Ehefrau nicht im Stich gelassen.
Am 6. Juli 2009 kehrte er nicht mehr zu seiner Ehefrau zurück, weil er durch äußere Umstände gezwungen wurde Nassau in Bahamas zu verlassen. Die Miete wurde durch den Ehemann für die Ehefrau bis Anfang September 2009 bezahlt, teilte der Ehemann mit. Danach ist die Ehefrau in Not geraten, weil die Miete möglicherweise nicht weitergeleitet wurde oder eine Weiterleitung nicht mehr möglich war.
Der Ehemann der jungen Frau, die am 24. Oktober 2009 ihre zweite Tochter in Berlin zur Welt gebracht hat, meldete sich am 27. Oktober bei der internationalen John Baptist Mission of Togo und teilte mit, dass er am 7. August 2009 einen Unfall hatte. Aufgrund seiner Beschreibungen wird vermutet, dass er eine schwere Amputations-Verletzung erlitten hat. Über den Unfall hatten bereits zuvor mehrere andere Zeugen berichtet. Nach Informationen des Ehemanns wurde möglicherweise das gemeinsame Konto des Ehepaares von einem Landeskriminalamt (LKA) gesperrt, möglicherweise mit der Intention die „Flucht“ des Ehemanns zu beenden. Denn ohne Geld sind in der Regel keine Reisen oder die Fortsetzung von Reisen möglich.
Sollten die Informationen des Ehemannes stimmen, dann konnte dieser die Miete in Nassau in Bahamas nicht mehr bezahlen und die Notlage der Ehefrau könnte in der Folge einer Sperrung des gemeinsamen Kontos durch Behörden in Deutschland entstanden sein, was eine Vermutung oder auch eine Spekulation ist, da es zu solchen brisanten Vermutungen keine offiziellen Auskünfte deutscher Ermittlungs-Behörden gibt.
In einem Bericht des Fernseh-Magazines „RTL Explosiv“ am 23. Oktober 2009 bestätigte jedoch der Presse-Sprecher der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Staatsanwalt Johannes Mocken, dass Hans-Jürgen F. (45) möglicherweise in zwei laufenden Haupt-Verfahren gesucht werde und mehr als 20 Einträge im Bundeszentral-Register habe.
Hans-Jürgen Rolf F. bestätigte auf Anfrage gegenüber dem internationalen MJB Education Media Network, dass er mehr als 25 Einträge im Bundeszentral-Register habe.
Die Ehefrau Natalie (24) und die 3jährige Tochter sind dennoch definitiv unverschuldet in eine Notlage geraten, da eine Sippen-Haftung (das meint die Haftung einer ganzen Familie oder Gruppe aufgrund möglicher Vergehen eines Mitgliedes einer Familie) verboten ist.
Die junge Mutter mit ihrem kleinen Baby und ihrer 3jährigen Tochter haben Anspruch auf Hilfe durch die Gemeinschaft um ein freies und unabhängiges Lebenohne Ängeste und Not führen zu können.
Der Ehemann teilte an die John Baptist Mission of Togo mit, dass er nicht nach Deutschland reisen kann und auch nicht plant nach Deutschland zu segeln. Über die Kontakt-Aufnahme mit der John Baptist Mission of Togo wurde bereits Ende Oktober schriftlich die Vermisstenstelle des Landeskriminalamtes (LKA) in Berlin informiert. Dort hatte die internationale jüdisch-christliche Mission auch eine Vermissten-Anzeige eingereicht, nach dem der Ehemann seit rund drei Monaten als „vermisst“ gelten musste.
Ein Sprecher der internationalen jüdischen-christlichen John Baptist Mission of Togo erklärte: „Es wäre nicht das erste Mal, dass ein möglicherweise von der Polizei gesuchter Mensch gleichzeitig auch vermisst sein kann. Es gibt sogar von der Polizei gesuchte Menschen, die in Notlagen oder in Unfälle verwickelt werden. Diese und ähnliche Ereignisse sind auch bei der Polizei und dem Landeskriminalamt nicht unbekannt. Medizinsich beschrieben: Ein Mensch kann an einer Erkältung erkranken und sich dennoch auch ein Bein brechen. Es sind mehrere Erkrankungen zur gleichen Zeit möglich um ein Beispiel aus Pflege und Medizin zu geben. Beide oder mehrere Dinge sind möglich. Die Mission hat keinen Grund an den Angaben der Ehefrau zu zweifeln. Beides ist möglich: Eine Flucht und ein Vermisstwerden. Deshalb wurde von der Mission Anfang Oktober eine Vermissten-Anzeige bei der Vermisstenstelle des Landeskriminalamtes (LKA) in Berlin erstattet. Wir glauben, dass mit der Meldung der Ehefrau an die Botschaft, normalerweise die Botschaft als deutsche Behörde bei der Polizei ordnungsgemäß hätte eine Vermissten-Anzeige erstatten müssen. Weshalb dies nicht geschehen ist, muss sicher untersucht werden. Wir glauben auch, dass die Notlage, Erkrankung und Obdachlosigkeit einer jungen schwangeren Frau und Mutter und eines 3jährigen Kindes definitiv verhinderbar waren – wäre richtig von deutschen Behörden gehandelt worden. Vermutlich wurde allerdings den Angaben der jungen Mutter und Frau in Not mit einer 3jähriger Tochter kein Glauben geschenkt.
Wenn der Ehemann von der Polizei gesucht wird, wollen wir den deutschen Behörden nicht das Recht absprechen, Massnahmen zur Beendigung einer Flucht einzuleiten. Doch bei solchen Massnahmen dürfen grundsätzlich nicht schwangere, unschuldige Mütter und 3jährige Kinder in Lebensgefahr gebracht werden. Diese Ereignisse müssen geprüft und untersucht werden.“
Diese Informationen waren mit der Veröffentlichung des Beitrags am 5. Oktober 2009 bei der Zeitung Berliner Kurier und auch bei John Baptist Mission of Togo, dem MJB Education Media Network und bei beim internationalen Medien-Projekt für die Menschenrechte „Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters“ (www.radiotvinfo.org) noch NICHT bekannt.
Die in Berlin erscheinende Zeitung BERLINER KURER hat am 5. Oktober 2009 folgenden Beitrag mit Informationen veröffentlicht, von denen wir heute sehr sicher sein können, dass die Ehefrau, Rettungs-Kräfte und Journalisten nicht informiert sein konnten, weil diese Informationen erst nach dem 27. Oktober 2009 bekannt wurden:
“Nassau / Bahams. Das tropische Traumziel wurde für die hochschwangere Natalie F. (24) und ihr Töchterchen (3) aus Berlin zum Horror-Trip. Ihr Mann ließ sie dort nach einem Segeltörn ohne Geld sitzen. Verzweifelt bettelt nun Natalie: Holt mich nach Hause !
Mit der „Freedom IV“ kreuzte die kleine Familie in den Atlantik. „Eigentlich wollten wir nur einen kleinen Segeltour machen.“, erzählt die erschöpfte junge Frau mit gepresster Stimme dem KURIER. „Dass mein Mann einfach abhaut, hätte ich nie gedacht.“. Fünf Jahre ist die Berlinerin mit Hans-Jürgen F. (45) verheiratet. Mein Mann hatte ein kleines Handwerksunternehmen.“.
Im vergangenen Jahr brach die Familie in Richtung Bahamas auf. Die verheißungsvolle große weite Welt wurde vor drei Monaten zur „Angst-Adresse“. „Mein Mann ließ uns hier bei einem Freund zurück. Seitdem habe ich nichts mehr von Hans-Jürgen gehört.“
Der Kontakt zu dem Freund besteht nicht mehr. Natalie F. lebt praktisch auf der Straße.
„Meine Tochter ist krank. Ich bettele für unser Essen, es regnet, wir schlafen in verlassenen Häusern in den Docks am Hafen.“ Dort wo täglich Kreuzfahrt-Schiffe anlegen und das malerische Nassau besichtigen, ist sie allein und hungrig. Natalie F. fleht: „Bitte lasst mich nach Hause kommen. Ich sorge mich um meine Kinder. Schon bei der letzten Schwangerschaft gab es Komplikationen.“
Ihr Mann ist vor drei Monaten verschwunden
Ist ihr Mann auf der Flucht vor den Behörden? Natalie F.: „Ich weiß es nicht.“. Schlecht sieht sie aus, blass, dunkle Ringe unter den Augen. Das aber beeindruckt den deutschen Honorarkonsul nicht. Ein Sprecher des Auswärtigen Amts in Berlin: „Wir prüfen den Fall zur Zeit. Allerdings können wir nur helfen, wenn wir sicher sind, dass Frau F. wirklich völlig mittellos ist.“
„Zu Verwandten oder Bekannten gibt es keine Kontakt mehr.“, sagt Natalie F. : „Es sind schlechte Verhältnisse aus denen ich komme. Ich habe niemanden, der mir helfen könnte.“ DÜBB, PDE”
Diese Informationen und dieser Beitrag ist in der gedruckten Ausgabe der Zeitung BERLINER KURIER erschienen. Die Autoren, weitere Journalisten, Rettungskräfte, Helfer und Helferinnen konnten nicht über Informationen schreiben, die erst auf gezielte Anfrage des MBJ Education Media Network an den Ehemann bekannt wurden.
Ein Sprecher der Mission ergänzte: “Es ist richtig, dass wir uns große Sorge um Natalie, Baby TJ und die 3jährige Tochter JJ machen, die von der John Baptist Mission of Togo, vorrangig, erstrangig und an erster Stelle begleitet werden. Wir machen uns auch große Sorgen um den Ehemann und haben die Empfehlung an den Ehemann gemacht, dass dieser schnellstmöglichst ein Krankenhaus oder einen Arzt aufsucht. Wie der Ehemann mit dieser Empfehlung umgehen wird, können wir auf einer Entfernung von nahezu 5.000 Kilometer nicht einschätzen.”
Die junge Ehefrau mit ihrem Baby und einer 3jährigen Tochter, Journalisten und die beteiligten Rettungs-Kräfte mehrerer Hilfs-Organisationen, dazu zählen auch die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo, weitere Helfer und Helferinnen und edle Spender konnte jedoch nicht Anfang Oktober über Informationen berichten, die erst am 27. Oktober 2009 aufgrund einer Anfrage des internationalen MJB Education Media Network beim Ehemann, der sich immer noch im Ausland aufhält, bekannt geworden sind.
Die Behörden in Deutschland erteilen zur Zeit keine offiziellen Auskünfte und Informationen. Grundsätzlich können die Angaben und Informationen des Ehemannes nicht alle in Zweifel gezogen werden, wenn zunächst jetzt erst einmal von Vermutung und Spekulationen ausgegangen werden muss, die jedoch auch sehr wohl der Wahrheit entsprechen können, so traurig diese Informationen auch sein mögen.
Keinen Zweifel gibt es daran, dass die junge jetzt allein erziehende Mutter mit ihrem Baby und ihrer 3jährigen Tochter nach nationalen und internationalen Gesetzen definitv einen RECHTS-Anspruch auf die Hilfe durch die Gemeinschaft in Deutschland haben.
Die bestehende Notlage der junge Mutter, die damals noch in Nassau in Bahamas war, wurde am 1. Oktober 2009 durch einen Mitarbeiter der Deutschen Botschaft schriftlich bestätigt.
In einer spektakulären Hilfs- und Rettungs-Aktion ist es gelungen, die schwangere Mutter mit Baby und ihrer 3jährigen Tochter am 13. Oktober 2009 von Nassau in Bahamas über den Flughafen London nach Berlin-Tegel (TXL) fliegen zu lassen.
Nur 9 1/2 Tage nach der Ankunft der jungen Mutter in Berlin hat diese ihre 2te Tochter, früher als erwartet geboren. Natalie F. ist jetzt 2fache alleinerziehende Mutter eines Baby´s und einer 3ährigen Tochter JJ. Sie sucht eine Wohnung in Berlin. Hinweise bitte an die Redaktion, email: aktuelles@radiotvinfo.org .
Aufgrund der sehr umfangreichen und komplexen Informations-Zusammenhänge sind weitere und ausführliche Informationen zu finden unter anderem bei www.johnbaptistmission.org und in einer Sonder-Publikation mit dem Titel “1984 Natalie And Children” bei http://www.1984natalie.wordpress.com .
Journalistische Grund-Prinzipien – Presse-Kodex für Journalisten:
“Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Offentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.”
Presse- und Medien-Anfragen:
John Baptist Mission of Togo
Vertretung für Deutschland
Vertretung für Groß Britannien
Postfach 11 13
D 67137 Neuhofen
Deutschland
International Social And Medical Outreach Team (ISMOT)
Liberty and Peace Now ! Human Rights Reporters
international media project for Human Rights
internationales Medien-Projekt für die Menschenrechte
MJB Mission News, ISSN 1999-8414,
internationales Nachrichten- und Mission-Magazin
Tel. 0 62 36 416 802
Tel./ Fax 03212 1249 320
Fax 001 503 212 6883
email: kontakt@radiotvinfo.org
email: andreasklamm@hotmail.com
www.johnbaptistmission.org
www.missionjb.org
http://our.homewithgod.com/johnbaptistmission
www.radiotvinfo.org
www.menschenrechtsreporter.blogspot.com
Auszüge aus den Gesetzen:
§ 323c, Strafgesetz-Buch
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Auszug aus dem Strafgesetz-Buch
Artikel 25, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Vereinte Nationen (UN, United Nations, www.un.org)
1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.
Artikel 6, Grundgesetz, Deutschland
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Im Artikel 12 der Landesverfassung von Berlin wird garantiert:
Artikel 12
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.
(2) Andere auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften haben Anspruch aufSchutz vor Diskriminierung.
(3) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
(4) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf
Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten
ihrem Erziehungsauftrag nicht nachkommen.
(5) Wer in häuslicher Gemeinschaft Kinder erzieht oder für andere sorgt, verdient
Förderung.
(6) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(7) Frauen und Männern ist es zu ermöglichen, Kindererziehung und häusliche
Pflegetätigkeit mit der Erwerbstätigkeit und der Teilnahme am öffentlichenLeben zu vereinbaren. Alleinerziehende Frauen und Männer, Frauen während
der Schwangerschaft und nach der Geburt haben Anspruch auf besonderen
Schutz im Arbeitsverhältnis.
Über die außergewöhnlichen Ereignisse und Notlage von Natalie, die noch bis 24. Oktober 2009 schwanger war und ihrer 3jähriger Tochter berichtete RTL Fernsehen am 23. Oktober 2009 im Fernseh-Magazin “Explosiv” und die Zeitung Berliner Kurier. Am 5. Oktober 2009 waren die Umstände, die zum plötzlichen Verschwinden des Ehemanns von Natalie F. in Nassau in Bahamas führten noch nicht bekannt. Diese Informationen wurden erst auf Anfrage des internationalen MJB Education Media Network beim Ehemann bekannt. Der ursprüngliche Titel des Beitrages in der Zeitung BERLINER KURIER wurde daher von der Redaktion geändert. Der Ehemann befindet sich weiterhin im Ausland, lebt, doch er hatte am 7. August 2009 einen Unfall mit schweren Verletzungen. Dennoch schreibt er, dass es ihm gut gehe. Der Mann ist hart im Nehmen und hatte bereits in früheren Jahren mehrere schwere Verletzungen. Das Bild zeigt eine der vielen Medien-Dokumentationen zur Situation von Natalie und ihren beiden Töchtern. Foto: MJB Education Network.
Das weitere Foto zeigt eine weitere Medien-Dokumentation der gedrukten Ausgabe der Zeitung Berliner Kurier vom 5. Oktober 2009. Anfang Oktober 2009 waren noch nicht die Informationen bekannt, die erst nach dem 27. Oktober 2009 bekannt geworden sind. Foto: MJB Education Media Network
Schwangere Natalie F. aus Berlin: Ehemann wurde nicht von den Haien gefressen
Schwangere Natalie F. aus Berlin:
Ehemann wurde nicht von den Haien gefressen
Hat Bordell-Besitzer David W. ein RTL-Fernseh-Team beschwindelt? Ehemann meldet sich bei der John Baptist Mission of Togo – „Ich vermisse meine Ehefrau und Tochter“ – Natalie war in einer Notlage – Weitere Zeugen bestätigen Notlage
Von Andreas Klamm – Sabaot
Nassau (Bahamas) / New York / Berlin. 1. November 2009. Überraschende Neuigkeiten und Informationen gibt es zu den Ereignissen und zur Geschichte zur schwangeren Natalie F. (24) und ihrer 3jährigen Tochter Jennifer. Die schwangere Mutter war mit ihrer 3jährigen Tochter in Nassau in Bahamas in eine Notlage geraten.

Die hochschwangere Mutter Natalie F. (24) mit ihrer 3jährigen Tochter Jennifer kämpften in der Not in den Straßen von Bahamas um das Überleben. Foto: RTL Television, New York City, U.S.A. / Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung.
Zwei Tage nach der Ankunft der jungen Mutter am 14. Oktober 2009 am Flughafen in Berlin, meldete sich der Zeuge David W., ein nach Informationen von Zeugen, „krimineller Besitzer eines Bordells“ in Nassau in Bahamas bei internationalen Medien mit der Behauptung: „Natalie, die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien und der französisch-deutsche Journalist, Krankenpfleger, Rettungssanitäter und Missionar Andreas Klamm – Sabaot hätten einen so genannten „Nationalen Deutschland Betrug“ begangen.“ So wörtlich schrieb der Zeuge David W. „Natalie und ihre 3jährige Tochter seien am 8. Oktober nach Miami in die U.S.A geflogen und von den U.S.A. nach Deutschland.“
Noch am Wochenende (Freitag, 9. Oktober und Samstag 10. Oktober 2009) begleitete ein eigens aus New York City eingeflogenes Fernseh-Team von RTL die schwangere Mutter Natalie F. und ihre 3jährige Tochter in den Straßen von Nassau in Bahamas. Da die RTL Fernseh-Producerin Daniela Hoffmann aus New York City skeptisch war, recherchierte die journalistische Kollegin sehr intensiv. Als die Kollegin versucht mehr über die Docks in Nassau in Bahamas zu erfahren, gehen bei der John Baptist Mission of Togo plötzlich Telefonanrufe in Hilfe-Zentrum „International Social and Medical Outreach Team“ ein. Zeugen am Telefon aus Bahamas warnen: „Damit könnten die schwangere Mutter und ihr Kind und weitere Menschen in Gefahr geraten. Die Menschen in den Docks sind verunsichert. Polizisten trauen sich erst gar nicht in die Docks von Nassau in Bahamas.“
Jetzt wurde bekannt, dass David. W., offenbar die RTL-Fernseh-Produzentin Daniela Hoffmann, die eigens mit einem Fernseh-Team aus New York City (U.S.A.) nach Nassau in Bahamas reiste, möglicherweise angeschwindelt hat. Die im RTL-Magazin „Explosiv“ gezeigten Fernseh-Bilder sind, nach Informationen des Ehemannes Hans-Jürgen Rolf F., in einem Bordell des Zeugen David W. entstanden. Der Zeuge David W. teilte schriftlich mit, dass er Strafanzeige gegen die Geschädigten und Helfer, das meint unter anderem die John Baptist Mission of Togo, gegen den französisch-deutschen Journalisten, Krankenpfleger, Rettungssanitäter Andreas Klamm – Sabaot und gegen weitere Helfer bei der Royal Bahamas Police und bei der deutschen Polizei erstatten wolle.
Die internationale Mission betrachtet dies auch als einen Versuch der „Kriminalisierung von Einsatz- und Rettungs-Kräften und von staatlich geprüften Pflege-Fachkräften. Zum Rettungs-Einsatz für die schwangere Mutter mit ihrer 3jährigen Tochter, wurden mehr als 24 internationale Rettungs- und Hilfs-Organisationen um Hilfe-Leistung und Unterstützung gebeten, weil es ernste Anzeichen für eine ernste Gefährdung der Mutter, ihr Baby und das Kind gab und zudem auch eine bestätigte Notlage gab.“
Der Ehemann versicherte in der gezeigten Bordell-Anlage habe seine Ehefrau mit der 3jährigen Tochter nicht gewohnt. Die Angaben des Ehemannes bestätigten zuvor bereits drei weiteren Zeugen, die schriftlich mehrfach mitteilten: „Die in Not geratene schwangere Natalie F. und ihre 3jährige Tochter JJ. waren obdachlos, in Not und mussten um Hilfe bitten.“ Mehr als 100 weitere Zeugen soll es geben, die Natalie F. gesehen haben in der Zeit der Notlage.
Am 19. Oktober 2009 meldeten sich die Zeugen Peter Lange, ein armer Fischer und seine Bekannten Chris O`Brein und Willi Maccoke Waite und erklärten in einer schriftlichen Erklärung: “Gott ist mein Zeuge, die schwangere Mutter Natalie war obdachlos und musste in den Straßen von Bahamas um Essen und für Geld betteln.” Ab und an habe er Natalie mit ihrer Tochter auf seinem Fischer-Boot “Sham Tame” schlafen lassen. Dem international MJB Education Media Network gegenüber erklärten die Zeugen: “Sie dürfen unsere Namen weltweit in allen Medien veröffentlichen und in der Öffentlichkeit bekannt geben.”
Peter Lange erklärte: „Wir wissen, dass sich Hans in Canada (* = Ort wurde aus Sicherheitgründen von der Redaktion in einen anderen Ort geändert. Der echte Name des Ortes ist den Redaktionen und der Polizei in Berlin bekannt) befindet. Ein Sprecher der Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo erklärte zu den offenbar falschen Anschuldigungen gegenüber der schwangeren Mutter Natalie F., der Mission und dem Missions-Leiter Andreas Klamm – Sabaot: „Der Notruf von Natalie F. ging am 29. September 2009 bei der Vertretung für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien bei der internationalen Jüdischen-Christlichen John Baptist Mission of Togo, die im Dienst des Heiligen G-TTES von Israel und des HERRN Jesus Christus steht, ein. Die Angaben der Mutter, das meint die Notlage, wurden von Mitarbeitern des Auswärtigen Amtes bestätigt. Zudem fanden beim internationalen MJB Education Media Network, das der Mission im Hilfs-Einsatz zur Seite steht, mehrere Media Cross Checks statt. Die Notlage wurde auch dort mehrfach vom Auswärtigen Amt in Deutschland schriftlich bestätigt.
Der französisch-deutsche Journalist, Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Missionar und Missions-Leitung und die Vertretung für Groß Britannien und die Vertretung für Deutschland waren nach Paragraph 323 c des Strafgesetzbuches zur Hilfleleistung für die in Not geratene schwangere Mutter Natalie F. und ihre 3jährige Tochter verpflichtet. Die jetzt vorzeitig, eingetretene verfrühte Geburt ist vielmehr ein klares Anzeichen dafür, dass es keine Zeit zu verlieren gab. Die John Baptist Mission of Togo muss die ganz klar als nicht richtig erkennbaren falschen Anschuldigungen als Angriff auf eine internationale Jüdisch-Christliche Mission im Dienst für Israel und für G-TT werten. Mit den Angriffen werden wichtige Hilfs-Projekte für bis zu mehrere Tausend Menschen in Afrika und in Deutschland gefährdet. Daher müssen wir verteidigen, denn sonst wird in der Folge der falschen Anschuldigungen die wirtschaftliche Existenz für bis zu mehrere Tausend Kinder, Frauen und Männer in Deutschland und in Afrika möglicherweise vernichtet und wirtschaftliche Existenz-Vernichtung ist als eine ernste Bedrohung für bis zu mehrere Tausend Kinder und deren Eltern in Deutschland und in Afrika zu bewerten. Besonders schlimm sind die falschen Anschuldigungen, weil es sich auch um kranke Kinder in Deutschland handelt, die mit den Hilfs-Projekten unterstützt werden könnten.
Die Mission könne es nicht zulassen, dass Rettungs- und Hilfs-Kräfte für Hilfe-Leistung kriminalisiert werden, sonst müsse im Zuge der gesetzlichen Pflicht zur Gleichbehandlung jeder Feuerwehrmann, jede Krankenschwester und jeder Mitarbeiter des Rettungsdienstes für Rettungs- und Hilfs-Einsätze eine Strafanzeige bei einem Hilfs-Einsatz erhalten. Daher haben eine Missions-Leitung und der Gründer und Präsident der John Baptist Mission of Togo, Reverend und Evangelist Yawovi Nyonato, eine internationale und unabhängige Untersuchung der Ereignisse zur Notlage der schwangeren Mutter mit Kind bei den Vereinten Nationen beim U.N. General-Sekretär Ban Ki-moon in New York City beantragt.“
Die verzweifelte, schwangere Mutter Natalie F. erteilte nach ihrem Notruf an die Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo auch einen Auftrag den seit 6. Juli 2009 vermissten Ehemann zu suchen. Ein Sprecher der Mission erklärte: „Wir haben der jungen Frau keine Hoffnung auf eine erfolgreiche Suche nach dem Ehemann gemacht, da dieser möglicherweise auch mittels Haftbefehl von der deutschen Polizei gesucht wird. Dennoch mussten wir, da auch eine Notlage des Ehemannes nicht ausgeschlossen werden konnte eine Vermissten-Anzeige erstatten. Wie die John Baptist Mission of Togo aus sicherer Quelle erfahren konnte hat auch eine Notlage des Ehemannes vorgelegen, jedoch nicht, das was die Ehefrau und auch Mitarbeiter der internationalen Mission befürchten mussten, etwa einen Selbst-Mord.“
Am Flughafen in Berlin Tegel traf die schwangere Mutter Natalie F. mit ihrer 3jährigen Tochter am Mittwoch, 14. Oktober 2009, ein. Rund 14 Tage später am 27. Oktober 2009 erreichte die John Baptist Mission und das internationale MJB Education Media Network eine sonderbare email: „Sehr geehrter Herr Klamm….Da wir uns nicht kennen, also ich bin der Hans-Jürgen Rolf F. geb am 09.07.1963 in Siegen (*) meine Mutter heißt Linda Elisabeth Freya Johann (*) geb. Müller am 11.04.1939 (*)…falls sie diese Daten benötigen um meine Identität zu bestätigen. Also ich weiß noch nicht genau was hier abgeht. Habe erfahren was los ist oder los war.
Ich lebe und bin wohl auf. Zur Zeit befinde ich mich noch in Canada (*) aber morgen bin ich in Bolivien (*). Die Bilder im RTL Bericht sind nicht von einer Wohnanlage, sie sind von David´s Bordell. Hochachtungsvoll Hans-Jürgen F.“
Laut dem Fernseh-Bericht von RTL befindet sich der Ehemann vermutlich zur Zeit auf der Flucht mit seinem Segelboot nach Brasilien. Der Zeuge David W. aus Bahamas schrieb in seinen falschen Vorwürfen: „Hans segelt zur Zeit vermutlich nach Deutschland…“
Wieso „Natalie aufgeschmissen“ wurde sei ihm nicht bekannt, informierte der Ehemann von Natalie, Hans-Jürgen Rolf F. Er habe jeden Monat das Geld für die Miete geschickt bis Anfang September.
Ein Sprecher der Mission sagte: „Wir waren uns nicht sicher, nachdem jedoch die email-Daten geprüft worden sind, konnten wir eine 94-prozentige Identitäts-Bestätigung erhalten und haben natürlich nach der Prüfung sofort die Vermisstenstelle des Landeskriminalamtes (LKA) in Berlin und die Royal Bahamas Police informiert, darüber dass der Ehemann sich offenbar bei der John Baptist Mission of Togo gemeldet hat und dieser damit vermutlich nicht mehr als vermisst gelten muss.“
Im RTL-Fernseh-Bericht des Magazines „Explosiv“ informierte ein Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Johannes Mocken darüber, dass der Ehemann der in Not geratenen schwangeren Natalie F. in zwei laufenden Verfahren von der Polizei gesucht werde.
Der Redaktion liegt inzwischen auch die Bestätigung vor, dass zwei Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) in Nassau in Bahamas in den Docks, das sind die Armen-Viertel in Nassau in Bahamas, offenbar tatsächlich nach dem ehemals vermissten und immer noch von der Polizei gesuchten Hans-Jürgen Rolf F. vor Ort gesucht und gefragt haben sollen. Den Beamten des Bundeskriminalamtes ist es, soweit jetzt bekannt, nicht gelungen den gesuchten Ehemann von Natalie F. in Nassau in Bahamas zu finden.
Um einen Missbrauch auszuschließen wurde von der Mission ein Identitäts-Nachweis (Lichtbild-Ausweis) des Ehemannes Hans-Jürgen Rolf F. gefordert. Dieser wurde von Hans-Jürgen Rolf F., dem Ehemann von Natalie an die John Baptist Mission of Togo an die internationalen Verteiler und Redaktionen der Mission gesendet.
Zeugen hatten zuvor berichtet, der Ehemann habe vor mehreren Monaten einen Segel-Unfall erlitten. Diese Informationen bestätigte jetzt auch der Ehemann der schwangeren Natalie F.. Er habe vor mehreren Monaten einen Unfall beim Segeln erlitten und wurde dabei auch schwer verletzt.
Ehemann hat Ehefrau nicht im Stich gelassen
Eigenen Angaben zufolge habe er die Miete für seine Ehefrau Natalie F. bis Anfang September bezahlt. Ein Landeskriminalamt habe allerdings sein Konto gesperrt wegen der Flucht. Damit konnte vermutlich der Ehemann die Miete für Natalie F. nicht mehr bezahlen und die junge schwangere Mutter ist in der Folge mit ihrer 3jährigen Tochter in schwere Not und Obdachlosigkeit geraten.
Vorwürfe der Staatsanwaltschaft
Zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft zu einem Verdacht auf ein „sexuelles Delikt“ erklärte Hans-Jürgen Rolf F.: Der Vorwurf sei falsch. Es sei vermutlich eine Eifersucht einer bekannten Frau, die den Ehemann „ständig angemacht habe.“ Er habe ihr finanziell geholfen. Die Bekannte habe einen Schuldschein unterschrieben und Ratenzahlungen in der Höhe von 50 Euro vereinbart. Als die Bekannte nicht zahlen konnte, habe die Frau angeboten, sie könne die Schulden „mit Sex abarbeiten.“.
Das habe er, so erklärte der Ehemann abgelehnt. Daraufhin sei die bekannte Frau zur Polizei gegangen und habe behauptet, der Ehemann von Natalie F. habe diese gezwungen einen Schuldschein zu unterschreiben und „Sex von ihr gefordert.“, informierte Hans-Jürgen Rolf F. .
Bei der Kriminal-Polizei (Kripo) gebe es einen Vermerk in der Akte, „dass er als unglaubwürdig“ gelte. Der Ehemann bestätigte, die Angaben des Staatsanwaltes, dass es 25 Einträge im Bundeszentral-Register zu seiner Person gibt.
Zum Vorwurf wegen der „Entziehung von Arbeits-Entgelt“, erklärte der Ehemann: „Der Vorwurf ist neu für mich. Es kann zutreffen“. Doch sagen könne er dazu nichts, da er offenbar nicht darüber informiert sei, was ihm genau vorgeworfen wird. Sein Konto sei vom Landeskriminalamt (LKA) gesperrt worden, um seine Flucht zu beenden, vermutet Hans-Jürgen Rolf F. .
Seinen Glauben an ein „soziales und demokratisches Menschenrechts- und Sozial-Paradies Deutschland“ hat der Mann schon vor vielen Jahren verloren.
Seine Kindheit war alles andere als einfach, erinnert sich Hans-Jürgen Rolf F., der vier weitere Geschwister hat. Mit 16 Jahren sei er das erste Mal „kriminell“ geworden, wuchs in einer Familie mit fünf Kindern auf. Seine Mutter habe einen Mann aus den Vereinigten Staaten von Amerika geheiratet.
Im Jahr 1999 trifft den ehemals allein erziehenden Vater von drei Kindern ein harter Schicksals-Schlag. Am 13. Mai 1999 ist seine erste Ehefrau Patrizia gestorben. Die Gerichtsmediziner in der Pathologie in München hätten damals die Todesursache nicht herausfinden können. Seine Ehefrau hinterließ drei Kinder: Torsten, Daniel und Tatjana. Damals habe eine Auseinandersetzung um das Sorgerecht hauptsächlich um die Tochter Tatjana begonnen, erinnert sich Hans-Jürgen Rolf F..
Natalie F. ist die zweite Ehefrau des Ehemannes, der sich zur Zeit auf der Flucht nicht vor seiner Ehefrau, sondern auf der Flucht vor der deutschen Polizei befindet.
Die schwangere Mutter Natalie F. (24) und ihre 3jährige Tochter hatten bis kurz vor dem Rückflug nach Berlin (über London, mit Britisch Airways) am Dienstag, 13. Oktober 2009, die Hoffnung, dass der Ehemann doch wieder nach Nassau in Bahamas zurück kehren würde.
Baby geboren: Natalie ist möglicherweise jetzt 2fache Mutter
Vor einigen Tagen erreichte die John Baptist Mission of Togo die Nachricht, dass Natalie F. möglicherweise ihr Baby etwas früher als rechnerisch erwartet geboren haben soll und sich zur Zeit vermutlich in einem Krankenhaus in Berlin befindet. Schon die frühere Geburt des Kindes in der 37. bis 38. Schwangerschafts-Woche kann ein deutlicher Beweis dafür sein, wie dringlich die Notlage der Mutter war. Die John Baptist Mission hatte sich auf den Ernstfall einer zu erwartenden Frühgeburt oder weiterer Komplikationen vorbereitet, für die Situation, dass eine Rückreise nicht mehr nach Deutschland möglich sein könnte und daher auch eine Anfrage bei der Deutschen Rettungsflugwacht (DRF) in Stuttgart für den medizinischen Rückhol-Dienst für die schwangere Mutter gestellt. Ein Mitarbeiter der Deutschen Rettungsflug-Wacht (DRF) kalkulierte die geschätzten Kosten: 83.500 Euro hätte ein medizinischer Rücktransport mit dem Lear-Jet von Nassau in Bahamas nach Berlin in Deutschland gekostet.
Demgegenüber standen die Kosten von rund 1.500 Euro für den Flug mit British Airways am Dienstag 13. Oktober 2009, die durch Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes gespart werden sollten.
Frage: Ihre Ehefrau hat jetzt vermutlich Ihre Tochter geboren. Was empfinden Sie jetzt?
Hans-Jürgen Rolf F.: „ Es ist für mich jeden Tag aufs Neue eine Qual. Ich liebe meine Tochter über alles und sie fehlt mir. Jeden Tag sehe ich auf die Bilder von Natalie und meiner Tochter JJ. Ich hasse den deutschen Staat, dass ich nicht bei der Geburt meiner Tochter dabei sein durfte. Nun habe ich fünf Kinder. Bei der Geburt von vier Kindern war ich direkt dabei und hatte die Baby´s als Erster in den Arm genommen. Bei meiner jüngsten Tochter konnte ich nicht dabei sein und meiner Ehefrau zur Seite stehen.“
Danksagung an RTL Fernsehen und alle weiteren Helfer
Ein Sprecher der Mission erklärte: „Wir danken ausdrücklich dem RTL Fernseh-Team aus New York City für die Hilfeleistung. Rein rechtlich betrachtet war das Team natürlich auch nach dem Paragraphen § 323 c (Strafgesetzbuch) zur Hilfeleistung verpflichtet. Doch es ist schon als ein kleines Wunder zu bezeichnen, wenn ein großer Fernseh-Sender, wie RTL die Arzt-Kosten für die schwangere Mutter Natalie F. und ihre 3jährige Tochter in Nassau in Bahamas und die Kosten für ein Hotel in Nassau Bahamas für einige Tage bezahlt, damit die Mutter und Kind in einer unverschuldeten Notlage wieder Hilfe und geordnete Verhältnisse erleben können. Zudem danken wir allen weiteren Helfern und Unterstützern. Dazu zählen auch die Brüder und Schwestern des katholischen Wohlfahrt-Werkes Caritas, die Salvation Army in Nassau in Bahamas, St. Matthew´s Church, die armen Fischer in den Docks von Nassau in Bahamas, der Fischer Peter Lange mit seinem Boot, die Familie Goldberg aus Israel und viele weitere einzelne Menschen und Organisationen aus den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland, Bahamas und Israel, die sich dem Hilferuf der Mutter nicht abweisend entgegen gestellt haben, sondern schnelle, unbürokratische und gute Hilfe für eine schwangere Mutter und Kind in Not geleistet haben. Wir hoffen bald zu erfahren, dass es der Mutter und ihren zwei Kindern gut geht und wieder Verbindung mit Natalie zu haben.“
Berlin: Wohnung für Mutter mit zwei Klein-Kindern gesucht
Sobald die junge Mutter und ihre Kinder die ersten Tage in Berlin gut zur Ruhe kommen konnten und gesund sind, gilt es jetzt auch eine gute und geeignete Wohnung für die junge zweifache Mutter mit ihrem Klein-Kind und Baby zu finden. Vermieter, die eine geeignete und gute Wohnung für eine junge Mutter und ihre Kinder bieten können, werden gebeten Hinweise an die John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland, Vertretung für Groß Britannien zu schicken: email: aktuelles@radiotvinfo.org
Weitere Berichte und Informationen folgen.
(* …) Die richtigen Daten und Informationen sind den internationalen Redaktionen, der internationalen John Baptist Mission of Togo und der Polizei bekannt, wurden jedoch aus Sicherheits-Gründen geändert.
Foto-Nachweis: Foto von RTL Television New York City, U.S.A. – Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von RTL Fernsehen, New York, U.S.A.
Journalistische Grund-Prinzipien – Presse-Kodex für Journalisten:
“Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Offentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.”
Presse- und Medien-Anfragen:
John Baptist Mission of Togo
Vertretung für Deutschland
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Liberty and Peace Now ! Human Rights Reporters
international media project for Human Rights
internationales Medien-Projekt für die Menschenrechte
MJB Mission News, ISSN 1999-8414,
internationales Nachrichten- und Mission-Magazin
Tel. 0 62 36 416 802
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email: kontakt@radiotvinfo.org
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Auszüge aus den Gesetzen:
§ 323c, Strafgesetz-Buch
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Auszug aus dem Strafgesetz-Buch
Artikel 25, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Vereinte Nationen (UN, United Nations, www.un.org)
1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.
Notlage wurde auch am 1. Oktober 2009 von der Deutschen Botschaft bestätigt:
Zeugen bestätigen Notlage: Schwangere Mutter mit Kind in Not sind zuhause in Deutschland
Zeugen bestätigen Notlage:
Schwangere Mutter mit Kind in Not sind zuhause in Deutschland
Spender machten Reise von Nassau in Bahamas nach Berlin für hochschwangere Mutter mit Kind möglich
Zweifel nach RTL Fernseh-Bericht und Angaben eines Zeugen – Drei Zeugen bestätigen Notlage der Mutter – Möglicherweise mehr als 100 weitere Zeugen in Nassau können die Notlage der jungen Frau bestätigen
Von Andreas Klamm – Sabaot
Nassau (Bahamas)/Trier/Berlin. 27. Oktober 2009. Verzweifelt versuchte die hochschwangere Mutter Natalie F. (24) in der 35. Schwangerschafts-Woche bei zahlreichen Hilfsorganisationen in Deutschland Hilfe zu finden. Nach dem ihr Ehemann seit 6. Juli 2009 vermisst werde, sei die schwangere Mutter Natalie F. (24) mit Tochter Jennifer (3) in Not geraten. Hilfsbereite Spender in Deutschland machten die Rückreise nach Deutschland möglich, denn die Mutter hatte, ihren Angaben zufolge kein Geld für die Rückreise nach Berlin, war krank und obdachlos im sonnigen Insel-Paradies in Nassau in Bahamas geworden.
Für die Mutter war das Paradies offenbar kein Paradies, vor allem in den vergangenen vier Wochen ihres Aufenthaltes. Vier Wochen habe sie in den Straßen von Nassau in Bahamas für sich und ihre Tochter um Nahrung und Geld bitten müssen um zu überleben. Bis Anfang September sei die Miete bezahlt gewesen, doch dann sei sie obdachlos geworden. Hilfe konnte die Frau, ihren Schilderungen zufolge, bei armen Fischern in Nassau finden und an Orten, an denen gutbürgerliche Menschen in Deutschland ganz sicher keine Hilfe erwarten würden. Arme Menschen, die selbst kaum etwas haben, hätten ihr geholfen, beschreibt dankbar die junge Mutter ihre Erlebnisse. Bei der Botschaft in Nassau konnte die schwangere Frau mit ihrer erkrankten 3jährigen Tochter zunächst keine Hilfe finden, obgleich ihr dort Hilfe nach Artikel 6 des Grundgesetzes (GG), nach dem Sozialgesetzbuch (12 und 2) und dem Konsular-Hilfe-Gesetz zusteht.
Am 13. Oktober 2009 gelang des kaum Vorstellbare. Die erschöpfte Mutter konnte mit ihrer Tochter mit der British Airways nach London fliegen und von London nach Berlin-Tegel (TXL) fliegen. Am 14. Oktober 2009 landete Natalie F. mit ihrer 3jährigen Tochter Flughafen in Berlin.
„Erschöpft und müde“ wirkte die Mutter und das Töchterchen. Doch beide sind glücklich wieder in Deutschland zu sein. Am Flughafen warten mehrere Journalisten einer großen Tageszeitung (Berliner Kurier), von zwei Fernseh-Stationen (RTL Fernsehen und IBS Television Liberty ) und eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter des Jugendamtes in Berlin.
Am 29. September 2009 traf der Notruf der Mutter auch bei der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland und die Vertretung für Groß Britannien ein. Nach dem beim Auswärtigen Amt geprüft wurde, ob die Angaben stimmen, dort wurde mehrfach schriftlich die Notlage bestätigt, schaltete der internationale Missions-Dienst mehr als zwei Dutzend Hilfs- und Rettungs-Organisationen in Deutschland, in Bahamas, in Jamaika und in den Vereinigten Staaten von Amerika ein. Die Alarmmeldung: „Schwangere Mutter mit Kind in Not, 3jährige Tochter und Mutter krank.“
Da die Mutter ihren Ehemann als vermisst bei der Deutschen Botschaft meldete, erstattete am 30. September 2009 die internationale Mission eine Vermissten-Anzeige bei der Vermissten-Stelle des Landeskriminalamtes (LKA) in Berlin, der Polizei in Berlin und am 3. Oktober eine weitere Vermissten-Anzeige bei der Royal Bahamas Police (Königliche Polizei) in Nassau Bahamas.
Der Ehemann der Frau, wird jetzt wohl gesucht. Natalie F. befürchtet Schlimmes: „Vielleicht sah mein Mann keinen anderen Ausweg. Er war verzweifelt, vielleicht liegt er am Grund des Meeres, vielleicht haben ihn die Haie gefressen. Ich weiß es nicht.“
Nach dem am 14. Oktober 2009 zumindest Mutter und Kind in ein Mutter-und-Kind-Heim Sicherheit und die beiden staatliche Fürsorge der Gemeinschaft finden können, scheint ein kleines Wunder für Mutter und Kind wahr geworden zu sein.
Am Wochenende, Freitag 16. Oktober 2009 meldete sich ein angeblicher Zeuge David W., in Nassau in Bahamas in einem Gewerbe tätig, das umstritten ist und behauptet: „Natalie und Ehemann Hans lebten in einer sehr schönen Wohnanlage. Keine Notlage und wirft Natalie, der Vertretung für Deutschland, Vertretung für Groß Britannien und der Missionsleitung beider Länder der Jüdischen-Christlichen John Baptist Mission Betrug und eine frei erfundene Geschichte vor. 1.000 U.S. Dollar würde das Ehepaar dem angeblichen Vermieter schulden.“. Hans habe sich angeblich noch auf der Insel aufgehalten, während seine Frau in eine Notlage gerät, Mutter und Tochter krank werden.
Beim RTL-Fernseh-Magazin „Explosiv“ vermutet man auch einen „Schwindel“. Unklar ist ob und wie die schwangere Mutter beteiligt sein könnte. Der Ehemann ist laut Staatsanwalt Johannes Mocken von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf bei den deutschen Behörden kein Unbekannter. Er werde in zwei gerichtlichen Haupt-Verfahren zu denen dieser nicht erschienen ist, gesucht.
Am 19. Oktober 2009 melden sich die Zeugen Peter Lange, ein armer Fischer und seine Bekannten Chris O`Brein und Willi Maccoke Waite und erklärten in einer schriftlichen Erklärung: “Gott ist mein Zeuge, die schwangere Mutter Natalie war obdachlos und musste in den Straßen von Bahamas um Essen und für Geld betteln.” Ab und an habe er Natalie mit ihrer Tochter auf seinem Fischer-Boot “Sham Tame” schlafen lassen. Dem international MJB Education Media Network gegenüber erklären die Zeugen: “Sie dürfen unsere Namen weltweit in allen Medien veröffentlichen und in der Öffentlichkeit bekannt geben.”
Peter Lange erklärte: „Wir wissen, dass sich Hans in Canada (* = Ort wurde aus Sicherheitgründen von der Redaktion in einen anderen Ort geändert. Der echte Name des Ortes ist den Redaktionen und der Polizei in Berlin bekannt) befindet.
An den Angaben des Zeugen David W. aus Nassau in Bahamas entstehen Zweifel. Mehrfach erklärte er schriftlich: „Natalie und ihre Tochter haben sich am 8. Oktober von uns verabschiedet und sind dann nach Miami in die U.S.A. geflogen um vermutlich einen Tag später nach Deutschland zu fliegen.“
Doch noch am Wochenende am Freitag und Samstag drehte ein eigens aus New York City eingeflogenes Team von RTL TELEVISION New York Fernseh-Aufnahmen in Nassau in Bahamas und versuchte mehr zur Geschichte der Mutter in Not mit ihrer 3jährigen Tochter vor Ort zu recherchieren.
Gegen den Zeugen David W. hat die John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien eine Strafanzeige wegen des Verdachts der „vorsätzlichen falschen Unterstellung von Betrug“ erstattet.
Ein Zeuge aus Nassau, David W., der die Angaben der schwangeren Mutter Natalie F. und ihrer 3jährigen Tochter in Frage stellt reicht dies aus, um einer schwangere Mutter mit ihrer 3jährigen Tochter in Not einen „Schwindel“ zu unterstellen und den Versuch zu beschreiten die Helfer zu kriminalisieren?
Dem gegenüber stehen drei Zeugen, die die Angaben der Mutter in Not bestätigten und mehrere schriftliche Bestätigungen des Auswärtigen Amtes und der Deutschen Botschaft. In der schriftlichen Zeugen-Aussage bestätigt der Zeuge Peter Lange: „Es gibt mehr als weitere 100 Menschen in den Docks (den Armen-Vierteln von Nassau), die gesehen haben, wie Mutter und Tochter in Not waren.“
Kurz vor dem Flug ist nicht mehr sicher ob die hochschwangere Natalie mit ihrer Tochter noch mit einem normalen Linien-Flug fliegen kann. Das RTL-Fernseh-Team bezahlte vor Ort in Nassau in Bahamas die Arzt-Rechnung für die Mutter, weil die Mutter kein Geld hatte. Ergebnis der Untersuchung mit Ultraschall: Das Baby wird ein Mädchen. Mutter und Baby sind gesund und befanden sich in der 35. Schwangerschafts-Woche zum Zeitpunkt der Untersuchung.
Bei der John Baptist Mission of Togo versicherte der Zeuge Peter Lange: „Wir sind arme Fischer, doch keine Lügner. Natalie und ihre 3jährige Tochter waren in Not.“
Die genauen Hintergründe, die zur schweren Notlage einer schwangeren Mutter mit ihrer 3jährigen Tochter führten sind ganz sicher nicht einfach herauszufinden. Die Mutter und Zeugen machten sehr viele genaue Angaben, so dass in den Redaktionen des internationalen MJB Education Networks keine größeren Zweifel an den Angaben der Mutter bestehen.
Bereits Anfang Oktober wurde durch die internationale John Baptist Mission of Togo eine Strafanzeige gegen die Deutsche Botschaft, das Auswärtige Amt und das Bundesaußenministerium wegen des „Verdachts auf unterlassene Hilfeleistung“ erstattet.
Vor wenigen Tagen wurde zudem in New York City beim U.N. Generalsekretär Ban Ki-moon eine Beschwerde von der John Baptist Mission of Togo eingereicht und ein Antrag auf eine internationale Untersuchung der Ereignisse in Nassau in Bahamas gestellt.
Journalistische Grund-Prinzipien – Presse-Kodex für Journalisten:
“Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Offentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.”
Presse- und Medien-Anfragen:
John Baptist Mission of Togo
Vertretung für Deutschland
Vertretung für Groß Britannien
International Social And Medical Outreach Team (ISMOT)
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internationales Medien-Projekt für die Menschenrechte
MJB Mission News, ISSN 1999-8414,
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www.johnbaptistmission.org
http://our.homewithgod.com/johnbaptistmission
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Auszüge aus den Gesetzen:
§ 323c, Strafgesetz-Buch
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Auszug aus dem Strafgesetz-Buch
Artikel 25
1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.
Bahamas – Deutschland: Beschwerde beim U.N. General-Sekretär zur schwangeren Mutter mit Kind in Not
Bahamas – Deutschland:
Beschwerde beim U.N. General-Sekretär zur schwangeren Mutter mit Kind in Not
Von Andreas Klamm-Sabaot
Nassau (Bahamas) – Berlin. Zu den misteriösen Vorgängen zur Situation einer schwangeren Mutter, Natalie F. (24), die mit Baby und Kind während eines Urlaubs-Aufenthaltes in Nassau in Bahamas in Not geraten sind und verzweifelt in vielen Teilen dieser Welt um Hilfe flehten, haben die internationale Leitung der Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, Reverend Yawovi Nyonato und die Vertretungen für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien jetzt eine Beschwerde gegen Deutschland eingereicht und die Vereinten Nationen und den U.N. General-Sekretär Ban Ki-moon gebeten eine internationale Untersuchungs-Kommission mit den Ermittlungen zu den Ereignissen einzuberufen.
Natalie F., im siebten Monat schwanger und ihre 3jährige Tochter wurden nach Angaben der Mutter nach dem Verschwinden ihres Ehemannes und Vaters, obdachlos und mussten in den Straßen von Nassau in Bahamas um ihr Überleben kämpfen mittels Betteln. Tochter und Mutter wurden kurzfristig krank.
Das Auswärtige Amt und die Deutsche Botschaft prüften für rund vier Wochen ob eine Notlage für das 3jährige Kind, Mutter und dem Baby vorliegt.
Eine Hilfe, etwa die Bereitstellung einer Not-Unterkunft, ärztlicher Versorgung und Nahrungsmittel wurde aus bislang nicht bekannten Gründen für die schwangere Mutter mit ihrer 3jährigen Tochter nicht gewährt.
In den Begründungen die zur Beschwerde beim U.N. Generalsekretär Ban Ki-moon führten, können „unterlassene Hilfeleistung nach Paragraph 323 c“ und „Körperverletzung im Amt durch Angehörige der Botschaft, des Auswärtigen Amtes und des Bundesaußenministeriums“ nicht ausgeschlossen werden.
Daher halte man eine internationale Untersuchung für dringend erforderlich, so die Mitteilungen in einem internationalen Beobachter-Kreis.
Nach internationalem Recht, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1948, stehten einer schwangeren Frau mit Kind eindeutig Hilfe-Leistungen zu.
Im Artikel 25, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrecht wird garantiert:
1.Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2.Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.
Auch nach nationalem Recht der Mutter aus Berlin hätte Hilfe geleistet werden müssen, mit dem Bekanntwerden der Notlage. Das nationale Recht in Deutschland garantiert nach Artikel 6 des Grundgesetzes (GG)
Artikel 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Im Artikel 323 c des Strafgesetzbuches in Deutschland wird geregelt:
„§ 323c, Strafgesetz-Buch, Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
Im Artikel 12 der Landesverfassung von Berlin wird garantiert:
Artikel 12
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.
(2) Andere auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften haben Anspruch aufSchutz vor Diskriminierung.
(3) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
(4) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf
Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten
ihrem Erziehungsauftrag nicht nachkommen.
(5) Wer in häuslicher Gemeinschaft Kinder erzieht oder für andere sorgt, verdient
Förderung.
(6) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(7) Frauen und Männern ist es zu ermöglichen, Kindererziehung und häusliche
Pflegetätigkeit mit der Erwerbstätigkeit und der Teilnahme am öffentlichenLeben zu vereinbaren. Alleinerziehende Frauen und Männer, Frauen während
der Schwangerschaft und nach der Geburt haben Anspruch auf besonderen
Schutz im Arbeitsverhältnis.
Gerüchte über Nachrichten-Sperre können nicht bestätigt werden
„Wir können die Gerüchte über eine Nachrichten-Sperre seitens der Bundesregierung wonach Journalisten über die Ereignisse der jungen in Not geratenen, schwangeren Mutter und ihrer 3jährigen Tochter in Deutschland nicht berichten dürfen, nicht bestätigen. Soweit uns bekannt ist Deutschland laut Grundgesetz ein so wörtlich und „sozialer demokratischer Bundesstaat“ und wir glauben nicht, dass es gut für Deutschland wäre die Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit komplett aufzuheben.“, erklärte ein Sprecher der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo.
Es sei allerdings zutreffend, dass bereits mehrere Drohungen und Mord-Drohungen gegenüber beteiligten Journalisten und Journalistinnen nicht nur in Deutschland gemacht wurden, wenn über brisante und sozialkritische Themen innerhalb des MJB Education Media Networks und des internationalen Medien-Projektes „Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters“ aus Deutschland berichtet wird. Besonders unbeliebt seien offenbar Berichte zu Themen wie Menschenrechte.
„Man kann in der Regel davon ausgehen, dass kurze Zeit nach der Veröffentlichung von Berichten zu Menschenrechts-Verletzungen in Deutschland bei Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Redaktionen nicht nur in Deutschland in der Regel Drohungen und Mord-Drohungen eingehen. Deutschland ist hier offenbar doch sehr gut organisiert.“
Die Polizei kümmere solche Ereignisse oft nur wenig, auch dann nicht, wenn Mord-Anschläge verübt werden. Zwar habe der Staatsschutz und die Polizei ab und an ermittelt. In der Regel werden die Ermittlungen zu Mord-Anschlägen auf Journalisten jedoch durch die deutschen Behörden nach einer gewissen Zeit des Vergessens eingestellt.
Der Sprecher ergänzte: „Wir halten es wie unsere Kollegin die Journalistin und Politikerin Ulla Jelpe, die sehr oft Drohungen und Mord-Drohungen erhält und auch bereits mehrfach Opfer von Anschlägen wurde. Wir können uns durch Drohungen und Mord-Drohungen nicht einschüchtern lassen, schon im Sinne der Verfassung nicht, wonach Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit auch in Deutschland garantiert wird. Es mag stimmen, das Menschen jüdischen und christlichen Glaubens nicht beliebt sind. Doch auch hier müssen wir auf die bestehende Glaubens- Gewissens- und Religionsfreiheit hinweisen, die laut Verfassung in Deutschland besteht.“
Am 29. September 2009 hat die schwangere Mutter Natalie (24) mit ihrer 3jährigen Tochter einen Hilferuf an die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo zugesendet.
Wenige Stunden nach einer Prüfung bei der Deutschen Botschaft und beim Auswärtigen Amt in Berlin zu den Angaben der in Not geratenen Mutter mit Kind hat die internationale Mission in Deutschland, international, in Bahamas und in den Vereinigten Staaten von Amerika mehrere Hilfs-Organisationen schriftlich um Hilfeleistung gebeten und diese verständigt, damit diese für die Situation des Eintritts schwerwiegender Komplikationen sofort in das Einsatz-Gebiet nach Nassau in Bahamas reisen können um der schwangeren Mutter mit ihrem 3jährigen Kind aus Berlin die notwendige Hilfe zu leisten.
PRESSE- und MEDIEN-ANFRAGEN
MJB Education Media Network
John Baptist Mission of Togo
Vertretung für Deutschland
Vertretung für Groß Britannien
International Social And Medical Outreach Team (ISMOT)
Liberty and Peace Now ! Human Rights Reporters
international media project for Human Rights
internationales Medien-Projekt für die Menschenrechte
MJB Mission News, ISSN 1999-8414,
internationales Nachrichten- und Mission-Magazin
Tel. 0 62 36 416 802
FAX 001 503 212 6883
email: kontakt@radiotvinfo.org
email: andreasklamm@hotmail.com
www.johnbaptistmission.org
www.missionjb.org
http://our.homewithgod.com/johnbaptistmission
www.radiotvinfo.org
www.menschenrechtsreporter.blogspot.com
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Der Text der Beschwerde und der BITTE um internationale UNTERSUCHUNGEN an U.N.-General-Sekretär Ban Ki-moon im Original:
“His Excellency Ban Ki-moon
Secretary-General
The United Nations
1 United Nations Plaza
New York, New York 10017-3515
Tel.(212) 963-6819/7319
Fax:(212) 963-1658
In Concern Of The Universal Valid DECLARATION OF THE HUMAN RIGHTS, proclaimed by the United Nations in 1948, New York City, United States of America
His Excellency Secretary-General Ban Ki-Moon !
Hereby our international faith based mission has to file a REPORT and COMPLAINT against GERMANY because of the possible Abuses And Violations Of The Human Rights.
On September 29, 2009 our international mission has received an request FOR HELP and a call by email in case of emergency of a young pregnant mother , a GERMAN citizen, Mrs. Natalie F******* from the city of Berlin which has being on a journey in Nassau in Bahamas with her 3years young daughter and her husband.
For yet known reasons her husband is missing since July 6, 2009.
The young pregnant woman in need got in trouble for yet not known reasons. She has been able to contact the German Embassy according to her statements on September 12, 2009.
Although the young woman filed a report with the German Embassy according to her information about her difficult and dangerous situation and special circumstances of life and her missing husband, she got
A) HOMELESS
B) SICK with her 3 years young child and the child got sick
C) In Serious Danger for her life and for the life of her 3 years young daugher, which is also a citizen of Germany and her not yet born baby.
The international mission has filed a report about the missing husband with the Landeskriminalamt (LKA, Criminal Investigation Department) Berlin, Vermissten-Stelle in the City of Berlin on September 30, 2009, with the German Police in Berlin and with also the Royal Bahamas Police on October 3, 2009.
For not yet known reasons it took about four weeks or even more time for the German Embassy, the Foreign Ministry of Germany and other German Authorities which have to provided social security, emergency shelter and all other required support and assistance for a young pregnant mother (in her 7th month) with a 3years young daughter.
According to the UNIVERSAL DECLARATION OF THE HUMAN RIGHTS the young pregnant mother and 3years young child are under special protection by international and national laws, rules and regulations:
UNIVERSAL DECLARATION OF THE HUMAN RIGHTS
Article 25
1.Everyone has the right to a standard of living adequate for the health and well-being of himself and of his family, including food, clothing, housing and medical care and necessary social services, and the right to security in the event of unemployment, sickness, disability, widowhood, old age or other lack of livelihood in circumstances beyond his control.
2.Motherhood and childhood are entitled to special care and assistance. All children, whether born in or out of wedlock, shall enjoy the same social protection.
Article 1
All human beings are born free and equal in dignity and rights. They are endowed with reason and conscience and should act towards one another in a spirit of brotherhood.
Article 2
Everyone is entitled to all the rights and freedoms set forth in this Declaration, without distinction of any kind, such as race, colour, sex, language, religion, political or other opinion, national or social origin, property, birth or other status.
Furthermore, no distinction shall be made on the basis of the political, jurisdictional or international status of the country or territory to which a person belongs, whether it be independent, trust, non-self-governing or under any other limitation of sovereignty.
Article 3
Everyone has the right to life, liberty and security of person.
The young PREGNANT MOTHER with her unborn baby and 3 years young child which is entitled by national and international laws, rules and regulations for special PROTECTION, CARE AND ASSITANCE got while being homeless in the streets of Nassau in Bahamas according to her information which have been CROSS CHECKED by phone by John Baptist Mission of Togo, Branch for Germany and Branch for the United Kingdom, with the German Embassy and which has been confirmed by the German Embassy in written statements by emails in serious danger for her health and life, also her 3 years young daughter and the unborn baby.
Hereby we do CALL for an INTERNATIONAL and independent INVESTIGATION which reason might have caused in the first 4 weeks after the young pregnant woman file her report with the German Embassy the huge delay of the required support, assistance and aid for young pregnant mother, her baby and child, which brought the young mother, unborn baby and a 3years young child in serious danger.
Last week the young pregnant mother with baby and child have been able to travel under save conditions back to Germany and have found emergency shelter in a mother and child care center for mothers and children in need in the city of Berlin in Germany. At this time we are not able to check if the young pregnant mother, her baby and child are doing fine.
Our mission is seriously concerned about the possible ABUSES and VIOLATIONS through Germany.
Democracy, freedom and the UNIVERSAL DECLARATION OF THE HUMAN RIGHTS are an elementary and vital parts of a democracy as you may know in the basic law (Grundgesetz, GG) of Germany it is written that Germany is a “social and democratic federal state.”
Our mission needs to ask you to encourage in the public GERMANY to grant special care and assistance for young mothers with their children.
Our mission is asking therefore to monitor the situation and to investigate which reasons have caused the danger for a young pregnant mother with her baby and child although all of them are entitled to SPECIAL PROTECTION, special care and assistance and even social security.
Sincerely,
Andreas Klamm-Sabaot, French-German journalist, broadcast journalist, author, news correspondent, missionary and director
Reverend and Evangelist Yawovi Nyonato, Founder and President of John Baptist Mission of Togo, international Headquarters and Services”
Katholisches Wohlfahrtswerk Caritas hilft spontan: Hoffnung für die schwangere Natalie und Tochter
Katholisches Wohlfahrtswerk Caritas hilft spontan:
Hoffnung für die schwangere Natalie und Tochter
Spender machen Reise von Nassau nach Berlin für hochschwangere Mutter mit Kind möglich
Schnell, unbürokratisch und gelebte christliche Nächstenliebe – Die Helfer der Caritas werden zu Rettern in der Not – Katholische Kirche lässt schwangere Mutter mit Kind nicht im Stich
Von Andreas Klamm-Sabaot
Nassau (Bahamas)/Trier/Berlin. 6. Oktober 2009. Bis vor wenigen Tagen gab es nicht eine einzige Organisation und keinen einzigen Menschen, der bereit war der hochschwangeren Natalie F. (24) und ihrer Tochter Jennifer Jaqueline zu helfen. Es schien so, dass alle die Hilfeleistung für die in unverschuldet in Not geratene schwangere Frau im siebten Monat mir ihrer dreijährigen Tochter ablehnen (wir berichteten). Das Auswärtige Amt prüft offenbar immer noch bereits seit 15. September ob die Mutter, die mit ihrer jungen Tochter in leer stehenden Häusern an den Docks von Nassau schläft und in Nassau um Essen bittet, obgleich „Betteln in Bahamas unter Strafe“ steht, noch über finanzielle Mittel verfügt.

Der christliche Wohlfahrtsverband Caritas macht es möglich eine Reise für Mutter und Kind: “Von der Not in Bahams zurück ins geliebte Paradies nach Deutschland.” Foto: nfjj
Jetzt gibt es Hoffnung, nach dem edle Spender, das katholische Hilfswerk der Caritas-Verband laut einem Bericht im Berliner Kurier, eine Hilfs-Zusage gemacht haben soll.
Der Zeitung Berliner Kurier, mit dem die junge Mutter in dauernder Verbindung mittels email steht, sagte Jutta Kirchen vom Caritas-Verband: “Wir werden für die Unterhalts- und Unterkunfts-Kosten für Frau F. und ihre Tochter zunächst aufkommen. Wenn Frau F. alleine wäre, wäre die Situation sicher anders zu bewerten, aber es ist zusätzlich ein Kleinkind betroffen, welches schon erkrankt ist.”
Das katholische Hilfswerk Caritas will jetzt möglicherweise sogar für die junge Frau aus Berlin mit dem 3jährigen Töchterchen den Flug von Nassau in Bahamas nach Berlin bezahlen, nach dem diese von ihrem Mann am 6. Juli 2009 in Bahamas einfach verlassen und „ausgesetzt“ wurde.
„Im vergangenen Jahr flogen mein Mann und ich in die U.S.A. und machten einen Segeltörn in die Karibik. Als ich bemerkte, dass ich schwanger wurde, mietete mein Mann ein kleines Appartement. Am Morgen des 6. Juli 2009 ging er zum Segelboot. Am Abend ging ich zu den Docks. Mein Ehemann und das Segelboot waren weg.“ erinnert sich Natalie F. in einem Schreiben an das internationale MJB Education Media Network.
Für eine Zeit musste die tapfere und junge Frau mit ihrem Töchterchen unter Brücken schlafen. Kurze Zeit später konnte sie die leer stehenden Häuser in Nassau in Bahamas finden. Nach dem die hochschwangere Natalie F. und ihre Tochter akut erkrankt sind antwortete Sie auf die Frage: „Sollen wir den Rettungsdienst verständigen?“ – „Nein, es ist nur Fieber, eine Grippe, ich esse jeden Tag viele Zitronen mit meiner Tochter.“
Die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo bei der Natalie F. auch um Hilfe gebeten hat, erstattete am 30. September 2009 eine Vermissten-Anzeige bei der Vermissten-Stelle des Landeskriminalamtes (LKA) in Berlin, der Polizei in Berlin und am 3. Oktober eine weitere Vermissten-Anzeige bei der Royal Bahamas Police (Königliche Polizei) in Nassau Bahamas.
Der Ehemann der Frau, wird jetzt wohl gesucht. Natalie F. befürchtet Schlimmes: „Vielleicht sah mein Mann keinen anderen Ausweg. Er war verzweifelt.“
Ein Sprecher der John Baptist Mission of Togo und des International Social And Medical Outreach Team erklärte: „Wir können nicht ausschließen, dass dem Ehegatten der jungen und hochschwangeren Natalie F. etwas zugestoßen ist. Er könnte Opfer einer Entführung sein, in Seenot sein, einen Unfall erlitten haben oder sich in einer sonstigen hilflosen Lage befinden.
Daher mussten wir Vermissten-Anzeige bei der Vermissten-Stelle des Landeskriminalamt (LKA) und bei der Royal Bahamas Police erstatten. An erster Stelle steht die Gesundheit und das Wohl der 3jährigen Tochter Jennifer Jaqueline, des noch nicht geborenen Baby´s und der jungen und hochschwangeren Natalie F.. Wir sind dankbar, dass die Brüder und Schwestern des katholischen Wohlfahrts-Hilfswerkes Caritas die wahre Nächstenliebe in einem Deutschland zeigen, in dem vielerorts oft nur noch eine soziale Kälte wahrnehmbar war. Mutter und Kind stehen unter dem höchsten Schutz nationaler und internationaler Gesetze, Rechte und Ordnungen. Doch wo die Liebe regiert, bedarf es nicht der Hinweise auf bestehende Gesetze. Wir sind dankbar, dass sich in Deutschland nach einiger Suche doch noch eine Hilfs-Organisation finden lassen konnte, die Hilfe leisten kann. Vorsorglich haben wir bereits wenige Stunden nach dem Eingang des Notrufs aufgrund der räumlichen Nähe zu den U.S.A. eine sehr große amerikanische Ärzte-Hilfs-Organisation verständigt zur Vorbeugung, um schnelle ärztliche und medizinische Hilfe für Mutter und Kind in die Bahamas zu entsenden, falls es erforderlich werden sollte. Mit der Hilfe der Caritas wächst auch bei der John Baptist Mission von Togo die Hoffnung, dass eine baldige und gute Heimreise nach Hause nach Deutschland für die schwangere Mutter mit Kind möglich sein wird.“
Wegen des Verdacht der möglichen „unterlassenen Hilfeleistung“ wurde von der Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission eine Strafanzeige gegen das Bundesaußenminister vertreten durch Frank-Walter Steinmeier am 3. Oktober 2009 (wir berichteten) erstattet.
Verdacht auf unterlassene Hilfeleistung: Strafanzeige gegen das Bundesaußenministerium
Verdacht auf unterlassene Hilfeleistung:
Strafanzeige gegen das Bundesaußenministerium
Viele Fragen an Frank-Walter Steinmeier – War es vorsätzliche Körperverletzung im Amt gegen eine junge schwangere Frau und Mutter? – Vater Klaus Z. und Marlies Z. werden dringend gebeten sich mit der Mission in Verbindung zu setzen
Von Andreas Klamm-Sabaot
Nassau (Bahamas) / Berlin. 3. Oktober 2009. Gegen das Bundesaußenministerium vertreten durch den Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier, das Auswärtige Amt in Berlin, die Deutsche Botschaft und das Konsulat von Deutschland in Bahamas wurde wegen der Dringlichkeit zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und des Wohls einer schwangeren Mutter mit einer dreijährigen Tochter durch die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission, Vertretung von Deutschland und Vertretung für Groß Britannien am 3. Oktober 2009 eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf unterlassene Hilfeleistung nach Paragraph 323 c des Strafgesetzbuches, wegen des Verdachts auf Rechts-Bruch der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 25 (Vereinte Nationen) und wegen Verdachts auf Rechtsbruch des Grundgesetzes (GG), Artikel 6 erstattet um weitere Gefährdungen für Leben, Gesundheit und Wohl für eine 24jährige Mutter in schwerer Notlage und einem 3jährigen Kind abzuwenden.
Am 28. September 2009 schrieb die 24jährige Natalie F., die aus Berlin stammt mit ihrer dreijährigen Tochter Jennifer-Jacqueline einen Hilfe-Notruf an die internationale John Baptist Mission of Togo mit der Bitte um dringende Hilfeleistung. Die Frau berichtete, dass diese bereits seit 15. September aufgrund einer schweren eingetretenen Notlage und besonderen Lebensumständen versucht Hilfe vom deutschen Konsulat und der deutschen Botschaft in Nassau auf den Bahamas in der Karibik zu erhalten.
Der Ehemann, Mutter und Kind machten mit einem Segelboot einen Segeltörn nach Bahamas.
Vor rund zwei Monaten ist allerdings der Ehemann der schwangeren Frau, die sich vermutlich im siebten Schwangerschafts-Monat befindet verschwunden. Die 24jährige Mutter und ihre 3jährige Tochter blieben alleine in Bahamas zurück. Die Ehefrau meldete das Vermisstsein und Verschwinden ihres Ehemanns.
In einem Schreiben des Auswärtigen Amtes an die Mutter wies eine Mitarbeiterin daraufhin, dass man der Vermissten-Meldung keinen Glauben schenke und hat der Mutter empohlen sich mit der Rechtsanwältin ihres Ehegatten in Verbindung zu setzen.
Der inzwischen polizeilich vermisst gemeldete Ehemann solle, nach Vorstellung des Auswärtigen Amtes, Bargeld an die Mutter mit dem Finanz-Dienst Western Union schicken.
Obgleich die deutschen Behörden von der Mutter in Not informiert wurden, wurde weder von der deutschen Botschaft, dem Auswärtigen Amt, dem Honorar-Konsul oder dem Bundesaußenministerium eine Vermissten-Anzeige erstattet.
Daher erstattete die John Baptist Mission of Togo am 30. September 2009 beim Landeskriminalamt (LKA) Berlin und bei der Polizei in Berlin eine Vermisstenanzeige. Ein Beamter des LKA meldete sich am 2. Oktober mit dem Hinweis, dass die Familie möglicherweise ihren Erst-Wohnsitz bereits im Jahr 2004 in Berlin abgemeldet habe.
Eine weitere Vermissten-Anzeige zum seit zwei Monaten vermissten Ehemann Hans-Jürgen Rolf F. hat die internationale Mission mit Hauptsitz in Togo in West-Afrika inzwischen auch bei der Royal Bahamas Police in Nassau erstattet. Dort gibt es auch ein Büro der internationalen Polizei-Organisation Interpol.
Über die bestehende Notlage der schwangeren Frau und Mutter mit einer 3jährigen Tochter im Ausland wurde wenige Stunden nach dem Erreichen des Not-Hilfe-Rufs das Deutsche Rote Kreuz (DRK) in Deutschland und das Internationale Rote Kreuz (IRCC) in Genf mit einem Hilfe-Ersuchen für eine schwangere Frau schriftlich mittels email informiert.
Mutter und Kind sind nach dem alle finanziellen Mittel zu Ende ging, obdachlos und müssen nach Schilderungen der Frau und jungen Mutter (24) unter der Brücke schlafen. Täglich müsse die Mutter aus Deutschland mit ihrem 3jährigen Kind für Nahrung und Wasser in den Straßen von Nassau in Bahamas bitten und betteln. Natalie F. und die dreijährige Tochter fürchten um ihr Leben: „Müssen wir jetzt im Stich gelassen im Ausland sterben?“, fragt immer wieder die erschöpfte Mutter.
Sie klagt über starke Kopf- und Glieder-Schmerzen und Fieber. „Ich essen jeden Tag viele Zitronen.“, ergänzte Natalie F. Doch es kommt noch schlimmer auch die kleine 3jährige Jennifer Jacqueline ist erkrankt hat Fieber und weint. Immer wenn meine Tochter ein Segelboot sieht dann weint sie und schreit: „Papa, Papa“.
Die Vertretungen der John Baptist Mission of Togo hat mehrere amerikanische und angesehene deutsche Hilfs-Organisationen um Hilfe gebeten. Allerdings stehen die Antworten noch aus. In einem Telefongespräch erklärte eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes: „Man müsse restriktive Entscheidungen tretten wegen der Steuergelder.“ Man dürfe Steuergelder nicht so einfach an Mütter und Kinder ausgeben. Mit einer Jüdischen-Christlichen Mission wolle man erst gar nicht sprechen. Der Missions-Leitung wurde unterstellt, sich für „Ämter und Funktionen“ auszugeben.
Die Mutter und das dreijährige Kind werden nicht mit einem internationalen Haftbefehl gesucht und sind nicht vorbestraft.
Der Ehemann wird möglicherweise wegen eines Verdachts im Zusammenhang mit der vom ihm betriebenen Firma in Düsseldorf mittels internationalem Haftbefehl von der Polizei und von Internpol gesucht, informierte die Mutter. Er habe für die Regierung in Deutschland gearbeitet.
Umso unverständlicher erscheint es, dass mit der Vermissten-Meldung der Mutter, die deutsche Botschaft, das Konsulat in Bahamas, das Auswärtige Amt und das Bundesaußenministerium keine Vermissten-Anzeige bei der Polizei in Deutschland und in Nassau in Bahamas erstattet haben.
Die Mutter klagte: „Mir wurde damit gedroht, dass man mich wegen meines abgelaufenen Visa ins Abschiebe-Gefängnis stecke. Ich dürfe nicht in den Straßen von Nassau betteln, warnte die deutsche Botschaft, sonst droht das Gefängnis.“
Natalie F. und ihre 3jährige Tochter sind verzweifelt. Wenn man sie in das Abschiebe-Gefängnis gemeinsam mit an Tuberkulose erkrankten Menschen stecke, dann werde ihre Tochter möglicherweise noch kränker und könnte sich vielleicht auch mit der tödlichen Erkrankung Tuberkulose anstecken. Eine Ansteckung mit Tuberkulose würde auch für die Mutter und das noch nicht geborene Baby eine konkrete Lebensgefahr bedeuten.
In mehreren email-Schreiben bittet die Mutter: „Bitte suchen und verständigen Sie dringend meine Mutter Marlies Z. aus Landshut und meine Vater Klaus Z. aus Deggendorf, vermutlich zur Zeit in Bayern unterwegs.”
Nach einigem Schriftwechsel, die Mutter in Not suchte auch Hilfe bei bekannten großen Stiftungen, gab es am Freitag, 2 Oktober 2009 ein kleines Hoffnungszeichen. Der Honorar-Konsul hat die Mutter gegen 9.15 Uhr zu einem Gespräch in das Konsulat geladen.
Dafür nahm die hochschwangere Mutter im voraussichtlich siebten Schwangerschafts-Monat trotz Regen einen Fußmarsch von drei Stunden auf sich. Statt der erhofften Hilfe wurde Natalie F. Allerdings nur erneut gewarnt: „Sie müssen aufpassen, wenn Sie weiterhin in den Straßen in Nassau betteln werden Sie verhaftet und müssen mit ihrer Tochter in das Abschiebe-Gefängnis.“
Die Mutter Natalie F. und die kleine Jennifer Jacqueline sind im fernen Land in Bahamas verzweifelt. „Gibt es denn nicht einen Menschen der bereit ist einer Mutter und einem Kind in Not zu helfen? Was soll jetzt geschehen?“.
Um die sofortige Anweisung der der Mutter zustehenden Sozialhilfe zu erreichen stellte am Freitag, 2. Oktober 2009 die John Baptist Mission of Togo beim Sozialamt Berlin-Mitte in der Stadt Berlin mittels Fax und email einen „Antrag auf Hilfe in besonderen Lebenslagen und Nothilfe“.
Die erforderliche angemessen finanzielle, soziale und medizinische Hilfe wurde der erkrankten Mutter und dem erkrankten Kind nicht geleistet, obgleich nach nationalem Recht und internationalen Rechten, Gesetzen und Ordnungen „Ehe und Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung stehen“ – Artikel 6 des Grundgesetzes (GG) für Deutschland.
Die Schutz-Erklärungen nach Artikel 6 des Grundgesetzes (GG) gehen noch weiter, im Absatz 4 des Artikel 6 des Grundgesetz wird garantiert. Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
Die Sozialgesetzgebung in Deutschland, das Mutterschutz-Gesetz und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte stellen Mütter und Kinder nicht nur national in Deutschland sondern auch international unter den höchsten Schutz internationale Rechte, Gesetze und Ordnungen.
„Seit vier Tagen versuchte die internationale John Baptist Mission of Togo, national in Deutschland und international in den Vereinigten Staaten von Amerika und in Bahamas sofortige angemessene Hilfsmaßnahmen zu vermitteln, leider bislang ohne erforderlichen Erfolg. Daher blieb uns auch am heutigen Tag leider keine andere Wahl mehr als die sofortige Erstattung einer Strafanzeige gegen das Bundesaußenministerium, das Auswärtige Amt in Berlin, das Konsulat und die Botschaft in Bahamas um weitere ernste und bedrohliche Gefährdungen und unterlassene Hilfeleistung von einer hochschwangeren Frau im vermutlich siebten Monat der Schwangerschaft und einem 3jährigen Kind, beide sind bereits obdachlos und erkrankt mit sofortiger Wirkung schnellstmöglich abzuwenden. Ziel der Mission ist keineswegs eine Verfolgung, sondern Ziel ist die sofortige, erforderliche und angemessene Hilfeleistung für eine Mutter mit Kind in unverschuldeter Notlage, die unter höchsten nationalen und internationalen Schutz der Gesetze, Rechte und Ordnungen stehen. Es bleibt zu hoffen, dass die Behörden jetzt die erforderliche Hilfe, unbürokratisch, schnell und unkompliziert leisten.“ erklärte ein Sprecher der John Baptist Mission of Togo.
Weitere ausführliche Berichterstattung folgt.
ELTERN VON NATALIE F. (Düsseldorf / BERLIN BITTE DRINGEND MIT DER MISSION KONTAKT AUFNEHMEN
Die Eltern von Natalie F., Klaus Ziel… aus Deggendorf und Mutter Marlies Ziel… (Name von der Redaktion gekürzt). aus Landshut, vermutlich zur Zeit unterwegs in Bayern werden dringend gebeten sich mit dem International Social And Medical Outreach Team (ISMOT) der international Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo in Verbindung zu setzen.
Das Hilfe-Center der Vertretung der Mission in Deutschland ist Tag und Nacht bei Telefon 06236 416802 oder Tel. 0178 817 2114 oder mittels email: aktuelles@radiotvinfo.org erreichbar.
Presse- und Medien-Anfragen:
John Baptist Mission of Togo
Vertretung für Deutschland
Vertretung für Groß Britannien
International Social And Medical Outreach Team (ISMOT)
Liberty and Peace Now ! Human Rights Reporters
international media project for Human Rights
internationales Medien-Projekt für die Menschenrechte
MJB Mission News, ISSN 1999-8414,
internationales Nachrichten- und Mission-Magazin
Tel. 0 62 36 416 802
FAX 001 503 212 6883
email: kontakt@radiotvinfo.org
email: andreasklamm@hotmail.com
www.johnbaptistmission.org
http://our.homewithgod.com/johnbaptistmission
www.radiotvinfo.org
www.menschenrechtsreporter.blogspot.com
Gesetzliche Grundlagen:
§ 323c, Strafgesetz-Buch
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Auszug aus dem Strafgesetz-Buch
Artikel 25
1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Vereinte Nationen, universell gültig, proklamiert 1948
Hinweise zu gesetzlichen Grundlagen:
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe -
Leistungen der Sozialhilfe
§24 Sozialhilfe für Deutsche im Ausland
(1) Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, erhalten keine Leistungen. Hiervon kann im Einzelfall nur abgewichen werden, soweit dies wegen einer außergewöhnlichen Notlage unabweisbar ist und zugleich nachgewiesen wird, dass eine Rückkehr in das Inland aus folgenden Gründen nicht möglich ist:
1. Pflege und Erziehung eines Kindes, das aus rechtlichen Gründen im Ausland bleiben muss,
2. längerfristige stationäre Betreuung in einer Einrichtung oder Schwere der Pflegebedürftigkeit oder
3. hoheitliche Gewalt.
(2) Leistungen werden nicht erbracht, soweit sie von dem hierzu verpflichteten Aufenthaltsland oder von anderen erbracht werden oder zu erwarten sind.
(3) Art und Maß der Leistungserbringung sowie der Einsatz des Einkommens und des Vermögens richten sich nach den besonderen Verhältnissen im Aufenthaltsland.
(4) Die Leistungen sind abweichend von § 18 zu beantragen. Für die Leistungen zuständig ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich die antragstellende Person geboren ist. Liegt der Geburtsort im Ausland oder ist er nicht zu ermitteln, wird der örtlich zuständige Träger von einer Schiedsstelle bestimmt. § 108 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
(5) Leben Ehegatten oder Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte bei Einsetzen der Sozialhilfe zusammen, richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach der ältesten Person von ihnen, die im Inland geboren ist. Ist keine dieser Personen im Inland geboren, ist ein gemeinsamer örtlich zuständiger Träger nach Absatz 4 zu bestimmen. Die Zuständigkeit bleibt bestehen, solange eine der Personen nach Satz 1 der Sozialhilfe bedarf.
(6) Die Träger der Sozialhilfe arbeiten mit den deutschen Dienststellen im Ausland zusammen.]
Auszüge aus dem Grundgesetz (GG), wo nach Deutschland ein «sozialer und demokratischer Bundesstaat» ist.
Artikel 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 16
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.










